Kostenlose Bußgeldprüfung
Sollte Ihnen aufgrund der Nutzung einer Blitzer-App ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, sollten Sie diesen nicht ohne Weiteres akzeptieren. Es müssen entsprechende Nachweise vorliegen, dass die App auch wirklich aktiv genutzt wurde. Ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, erfahren Sie über unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Karlsruher Gericht weitet Blitzer-App-Verbot aus
In Deutschland ist es verboten, Blitzer-Apps und Radarwarner im Auto zu verwenden. Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat dieses Verbot nunmehr ausgeweitet (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23). Auch wenn die App nicht vom Fahrer selbst, sondern von einem Beifahrer oder einer Beifahrerin, über deren Handy bedient wird, ist die Nutzung unzulässig.
Obwohl das Urteil neu ist, besteht weiterhin das alte „Problem“ der Polizei, einen solchen Verstoß zu ahnden. In der Praxis ist es schwierig nachzuweisen, ob Fahrer oder nunmehr auch Beifahrer die App tatsächlich aktiv nutzen. Lediglich der Verdacht, dass eine Warn-App genutzt wurde, reicht nicht aus. Beamten müssen die Insassen des Fahrzeugs bei der Nutzung schon auf frischer Tat ertappen.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.