Mehr Verbraucherschutz: Online-Plattformen müssen Nutzerzahlen melden

Online-Plattformen und -Suchmaschinen müssen gemäß dem Gesetz über digitale Dienstleistungen bis 17. Februar die Zahl ihrer aktiven Endnutzer veröffentlichen. So soll festgestellt werden, ob sie zu den großen Playern in ihrem Bereich zählen und zusätzliche Verpflichtungen zum Schutz ihrer Nutzer und der Grundrechte im Internet wahrnehmen müssen.

Plattformen müssen Nutzer künftig besser schützen

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) gilt seit November 2022 für alle digitalen Dienste, die Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Es soll für mehr Transparenz sorgen und eine Rechenschaftspflicht für Onlineunternehmen etablieren. Vor allem als „sehr groß“ deklarierte Plattformen haben die Aufgabe, ihre Nutzer vor Falschinformationen oder auch vor Betrug zu schützen. Eine Plattform wird dann als „sehr groß“ eingestuft, wenn 10 Prozent der EU-Bevölkerung oder 45 Millionen Menschen ihre Dienste nutzen.

Mehr Rechte und Pflichten für mehr Verbraucherschutz

Künftig soll es für Nutzer noch einfacher sein, illegale Inhalte zu melden. Die Plattformen haben dann die Möglichkeit, diesen Hinweisen nachzugehen und die fraglichen Inhalte ggf. zu entfernen. Außerdem sollen Nutzer und Plattformen dank neuer technischer Lösungen Waren und ihre Verkäufer leichter nachverfolgen könne. Im Betrugsfall kann so schneller gehandelt werden. Auch dürfen Marktplätze künftig stichprobenartig überprüfen, ob die angebotene Ware auch den Anforderungen der Handelsplattform entspricht.

Nutzer sollen die Möglichkeit bekommen, durch mehr Transparenz hinter die Kulissen bzw. die Algorithmen schauen zu können. Wer wissen möchte, warum ihm eine Ware oder ein spezieller Inhalt empfohlen wird, kann diese Information künftig abfragen. Auch soll die Nutzung von „Dark Pattern“ verboten werden, die User manipulieren und durch Fehlinformation zu falschen Entscheidungen drängen können.

Große Suchmaschinen und Plattformen verpflichten sich außerdem dazu, den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern. Dazu gehört auch, das Risiko für Desinformation, Gewalt und Cyberkriminalität zu mindern. Unabhängige Prüfungen sollen dabei sicherstellen, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleibt.

Die bisher geltende Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr stammt aus dem Jahr 2000 und wurde nun den neuen Gegebenheiten angepasst. Die neuen Vorschriften gelten EU-weit und werden von der Kommission und den Mitgliedsstaaten kontrolliert.