Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung bringt grundsätzlich mehr Geld ein als eine Kündigung. Viele Online-Dienstleister haben das zu Ihrem Geschäft gemacht. Sie bieten die Rückabwicklung von Lebensversicherungen (oder Rentenversicherungen) als Vermittler auf Provisionsbasis an. Das Handelsblatt veröffentlichte zu diesem Thema einen Artikel mit der Überschrift: "Zweifelhafte Hilfe". Zweifelhaft unter anderem deswegen, weil vor Kurzem das Unternehmen FACTO, Dienstleister für Rückabwicklungen von Lebensversicherung, Insolvenz angemeldet hat. Das Handelsblatt warnt im Artikel vor diesen Online-Angeboten, da sie Risiken für den Verbraucher bergen können. Worauf hat der Verbraucher also zu achten?
Widerspruch statt Kündigung!
Das Handelsblatt schreibt, dass man bei einem Widerspruch der Lebensversicherung mehr Geld herausbekommt als bei einer Kündigung. Denn bei einer Kündigung steht dem Kunden lediglich der Rückkaufswert zu. „Dieser ist aufgrund der hohen Kosten in den ersten Jahren niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge“, wird Kerstin Becker-Eiselen, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale in Hamburg, zitiert. Bei einem Widerspruch hingegen könne man nebst der eingezahlten Summe auch Nutzungsentschädigungen einfordern. Was sind Nutzungsentschädigungen? Der Dienstleister hat mit dem Geld der Kunden gewirtschaftet, also zum Beispiel angelegt und hierfür Zinsen erhalten. Die Summe dieser Vorteile, die der Versicherer hatte, weil er über das Geld des Kunden verfügt hat, nennt man „Nutzungen“.
Aber warum kann man den Lebensversicherungen auch nach Jahren widersprechen? Wie das Handelsblatt richtig feststellt, haben viele Lebensversicherungsverträge fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen. Diese sind vor allem in geschlossenen Verträgen zwischen den Jahren 1994 und 2007 zu finden. Mehr als 60 % der Widerspruchsbelehrungen sind laut Erhebung der Verbraucherzentrale betroffen. Wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist, kann man den Lebensversicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen – auch dann, wenn man bereits gekündigt hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11).
Das Geschäft mit der Lebensversicherung am Bröckeln?
Wie das Handelsblatt berichtet, haben sich Online-Dienstleister das Urteil des BGH zunutze gemacht. Sie bieten im Internet kostenlose „Hilfe“ an und werben damit, 50 % Mehrertrag oder „10.000 Euro mehr“ aus der Lebensversicherung herauszuholen. Zudem wird dem Kunden gerne offeriert, dass der Dienstleister nur dann mitverdient, wenn der Fall erfolgreich ist. Jedoch warnt das Handelsblatt an dieser Stelle vor nichtanwaltlichen Dienstleistern, die eine Rückabwicklung der Lebensversicherung online anbieten. Denn jüngst meldete FACTO, einer der größten Rückabwickler von Lebensversicherungen, Insolvenz in Eigenverwaltung an. Für die Kunden von FACTO soll sich trotz alledem größtenteils nichts ändern, und die Auszahlung sei weiterhin gewährleistet. Das Handelsblatt führt jedoch aus, dass Kunden ohne Rechtsschutzversicherung bei FACTO eine dreistellige Summe für die Prozesskosten gezahlt hätten. Diese würde zurückerstattet werden, wenn der Fall Erfolg hat. Ob dies unter der Insolvenz so bleibt, „wird derzeit noch geprüft“, so heißt es mit Verweis auf das Unternehmensumfeld.
Außerdem sei es laut Handelsblatt fraglich, ob die teils sehr hohen Provisionen vom Mehrerlös an den Dienstleister gerechtfertigt sind. Schließlich sei der Dienstleister „nur“ für die Aufbereitung der Unterlagen und die Vermittlung an den Anwalt zuständig. Diese Provisionen können je nach Anbieter zwischen 20 % und 60 % liegen. Es wird darauf verwiesen, dass die Stiftung Warentest vor Dienstleistern abrät, die mehr als 20 % Provision verlangen. Bereits vor Jahren warnte Stiftung Warentest vor Dienstleistern, die ein Vorabhonorar haben wollen. Im schlimmsten Fall ist dieser Betrag nämlich verloren, z.B. bei einer Insolvenz.
Handelsblatt rät zur Vorsicht: „Die Angebote bergen Risiken“
Die Dienstleister fungieren als Mittelsmann zwischen dem Versicherten und einem Anwalt. Und gerade das kann laut Handelsblatt ein Nachteil sein. Der Anwalt habe aufgrund der Kooperation mit dem Dienstleister ein Interesse daran, den Widerspruch zu verfolgen, selbst wenn dieser Schritt gar nicht sinnvoll sei. Außerdem kann die Interessenlage beim Versicherten und beim Dienstleister voneinander abweichen. Das kann laut Expertenmeinung vor allem dann passieren, wenn die Rückabwicklung sich als kompliziert herausstellt und die Erfolgsaussicht unklar ist. In einem solchem Fall kann der Dienstleister den Fall auch einfach liegen lassen. Dann drohen dem Kunden die Verjährung und der Verlust jeglicher Ansprüche aus dem Widerspruch. Daher rät das Handelsblatt dazu,seinen Fall von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich umfassend beraten!
Auch wir sind der Meinung, dass eine umfassende und individuelle Beratung sehr wichtig ist. Egal, ob Sie Ihre Lebensversicherung bereits bei einem Dienstleister abwickeln lassen, oder nicht. In beiden Fällen können unüberlegte Schritte sich am Ende als teurer Fehler herausstellen. Kunden, die durch die Insolvenz der FACTO betroffen sind, sollten jetzt vor allem Ruhe bewahren und den Vertrag von einem unabhängigen und auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Erst dann kann anhand der Situation entschieden werden, ob und wie reagiert werden muss. Wenn wir Ihren Vertrag kostenfrei prüfen sollen, dann füllen Sie einfach unser Online-Formular aus.
Zum Online-Formular: Prüfung FACTO-Vertrag →
Verbraucher, die ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen wollen, raten wir von Online-Dienstleistern ab. Warum? Die Erfolgsprovisionen sind teilweise viel zu hoch. Am Ende bleibt weniger Geld für Sie übrig. Außerdem gehen Sie das Risiko ein, Ihre Ansprüche durch eine Insolvenz des Dienstleisters zu gefährden. Wenn Sie Fragen zu einer Rückabwicklung haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei auf eine mögliche Rückabwicklung.
Wie viel ist Ihre Lebensversicherung tatsächlich wert?
Das können Sie ganz einfach durch unseren Online-Sofortrechner erfahren. In Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Philipp Schade haben wir diesen Rechner für Sie erstellt. Die Dr. Schade GmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lebensversicherungen zu bewerten und gehört damit zu den führenden Gutachtenhäusern. In nur ein paar Klicks erfahren Sie, wie viel Geld Sie bei einer Kündigung erhalten würden und wie viel Geld Sie bei einer Rückabwicklung erhalten können. Das schafft Klarheit.