Wer eine britische Lebensversicherung abgeschlossen hat, muss durch den Brexit mit einseitig geänderten Verträgen rechnen. Demnach sehen sich Lebensversicherer wie Standard Life, Clerical Medical oder die Royal London Group gezwungen, Verträge mit EU-Bürgern an Tochtergesellschaften in Irland und Luxemburg auszulagern. Gleichzeitig weisen die Versicherer darauf hin, dass ab Übertragung der Policen der britische Insolvenzschutz weg fällt. Wir verraten Ihnen, was Sie mit Ihrer britischen Lebensversicherung jetzt noch tun können, damit Ihnen der Brexit nicht schadet.
Lebensversicherung Brexit: Wer ist betroffen?
Vom Brexit sind insbesondere die rund 500.000 deutschen Inhaber britischer Lebens- oder Rentenversicherungen betroffen, deren Policen aufgrund des Brexit in ein EU-Staat transferiert werden. Das ist notwendig, da die Versicherungsverträge nur auf diese Weise nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU weiter betreut werden können.
Auf den Internetseiten der Versicherer wird der 29. März 2019 als Termin genannt, an dem die EU-Verträge auf Tochtergesellschaften transferiert werden sollen. Vor allem von folgenden Lebensversicherern sind deutsche Kunden betroffen:
- Clerical Medical
- Standard Life
- Royal London Group
- Aviva Life & Pensions UK Limited
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Die Folgen des Brexit für die Lebensversicherung
Mit dem Austritt Großbritanniens verlieren die Versicherungen höchstwahrscheinlich die Rechte und Vorteile des Binnenmarktes der Europäischen Union. Das hätte zur Folge, dass die Versicherer weder Beiträge von EU-Bürgern annehmen noch Leistungen auszahlen könnten. Die Versicherungen wären somit in Bezug auf die Policen handlungsunfähig.
Hinzu kommt, dass das britische Pfund seit 2016 16 % seines Wertes verloren hat. Deutsche Versicherer haben laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) rund 60 Milliarden Euro im britischen Währungsraum investiert. Im Fall eines "harten Brexit" könnten hier hohe Bewertungsverluste entstehen. Das hätte auch negative Folgen für die Bewertung britischer Lebensversicherungen.
Deshalb versuchen britische Renten- und Lebensversicherer, den Brexit zu umschiffen, indem sie die Verträge ausländischer Kunden an Tochterunternehmen innerhalb der Europäischen Union übertragen. In den Ankündigungen der Versicherer klingt dieser Vertragstransfer wie eine schnell geregelte Angelegenheit, die nicht weiter diskutiert werden muss.
Der GDV warnt hingegen, dass britische Versicherungsunternehmen durch den Brexit großen Schwankungen am Kapitalmarkt ausgesetzt werden. Die Kapitalanlagen würden vom Brexit betroffen sein. Gerade hochverzinste Kapitallebensversicherungen, die durch risikobehaftete Aktien garantiert werden, könnten nicht den erhofften Gewinn abwerfen. Die Tochtergesellschaften müssten nun auch in sichere Bundesanleihen investieren, die aber so niedrig verzinst seien, dass aus ihnen faktisch kein Gewinn erzielt werden kann. Das heißt im Klartext: Die Überschüsse könnten deutlich geringer ausfallen.
Übertragung der Verträge noch nicht sicher
Die britischen Lebensversicherer haben reagiert und lagern jene Verträge aus, die außerhalb Großbritanniens abgeschlossen wurden. Tochtergesellschaften der britischen Lebensversicherer in Irland und Luxemburg sollen sich künftig um die Lebensversicherungen deutscher Kunden kümmern. Standard Life, Clerical Medical oder die Royal London Group haben bereits die Änderungsmaßnahmen öffentlich bekannt gemacht und an die betroffenen Versicherungsnehmer Briefe versandt.
Die Übertragung der Verträge soll demnach reibungslos funktionieren, versprechen die Versicherungen. Für die Verträge werde demnach deutsches Vertragsrecht gelten, während die Finanzaufsicht vom Sitz der Tochtergesellschaft übernommen wird. Der Transfer dieser Verträge muss jedoch durch einen unabhängigen Sachverständigen nach britischem Recht begutachtet werden. Der bürokratische Aufwand ist also immens.
Schwächen der Lebensversicherer beim Insolvenzschutz
Wer eine britische Lebensversicherung abgeschlossen hat, wird auch nach einer Übertragung dieselben Ansprechpartner haben. Auch an den vereinbarten Beitragszahlungen wird sich laut der betroffenen Lebensversicherer nichts ändern.
Anders sieht es hingegen beim Insolvenzschutz aus. Wie auch in Deutschland haben britische Lebensversicherer einen Sicherungsschirm in ihrem Versicherungssystem verankert. Während in Deutschland die Protektor Lebensversicherungs-AG diese Aufgabe übernimmt, ist es in Großbritannien das Financial Services Compensation Scheme (FSCS).
Weil britische Lebensversicherer die Verträge jedoch Tochtergesellschaften in Irland und Luxemburg übertragen, ist keiner dieser Sicherungsschirme für die betroffenen Versicherungsverträge zuständig. In Irland und Luxemburg gibt es keinen vergleichbaren Entschädigungsfond. Der Versicherte muss im Falle einer Insolvenz also damit rechnen, dass alle eingezahlten Beiträge gefährdet sind.
Lebensversicherung Brexit: Das können Kunden jetzt tun
Der Transfer und die damit einsetzende Veränderung der Verträge kann durch die Versicherten nicht beeinflusst werden. Der Stiftung Warentest zufolge gibt es trotz des Wegfalls des Insolvenzschutzes kein Sonderkündigungsrecht, da die Absicherung durch den Entschädigungsfond kein Vertragsinhalt der Versicherungsverträge ist. Dieser Schutz ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Land zu Land anders gehandhabt.
Britische Lebensversicherung kündigen?
Wir raten dringend davon ab, die Police überstürzt zu kündigen. Weil es kein Sonderkündigungsrecht gibt, würde es sich auch in diesem Fall um eine normale Kündigung handeln. Dem Versicherten steht hierbei also nur der Rückkaufswert zu – und der kann deutlich unter der Summe der eingezahlten Raten liegen.
Widerspruch der Lebensversicherung
Viel sinnvoller ist der Widerspruch der Lebensversicherung. Durch fehlerhafte, unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Angaben und Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen ist in den meisten Fällen noch eine Rückabwicklung des Vertrages möglich. Man kann dem Vertag also widersprechen oder vom Vertrag zurücktreten. Durch die Rückabwicklung des Versicherungsvertrags erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge vollständig zurück. Eine Nutzungsentschädigung kommt hierbei noch dazu.
Folgendes Rechenbeispiel zeigt, wie viel Sie aus Ihrer Police herausholen können, sollten Sie sich für einen Widerspruch entscheiden:
Clerical Medical
Summe eingezahlte Beiträge | 35.000,00 Euro |
Rückkaufswert bei Kündigung | 46.300,00 Euro |
Summe mit Rückabwicklung bei Widerspruch | 58.000,00 Euro |
Differenz | 9.700,00 Euro |
Trotz des wegfallenden Insolvenzschutzes und Handelsbeschränkungen bleiben die britischen Lebensversicherer optimistisch. Für Versicherte stellt sich jetzt die Frage, ob sie sich auch auf das Wagnis einlassen wollen. Ein Widerspruch der Lebensversicherung kann für Betroffene eine Lösung sein, das Brexit-Chaos unbeschadet zu überstehen. Wir haben für Sie einen Online-Rechner entwickelt, mit dem Sie einfach und schnell herausfinden können, was Ihre persönliche Versicherung wert ist und was Ihnen durch einen Widerspruch maximal zusteht.