Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat auf Grundlage eines unserer Fälle den Widerrufsjoker zurückgebracht. Millionen Verbraucher haben nun die Möglichkeit, ihre privaten Kreditverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsinformationen zu widerrufen. Dadurch können auch Sie tausende Euro sparen.
EuGH Widerrufsjoker: Klausel nicht „klar & prägnant“
Der EuGH hat heute in einem unserer Verfahren über die strittige Frage entschieden, wie bestimmte Pflichtangaben in den Widerrufsinformationen von Verbraucherkreditverträgen zu formulieren sind.
Wir legten den Richtern in Luxemburg unter anderem folgende Klausel zur Einschätzung vor:
Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Kaskadenverweis: Eine Passage in den Widerrufsinformationen, in der auf einen Paragrafen verwiesen wird, der wiederum auf weitere Paragrafen verweist. Unser Mandant musste in seinem Fall sechs weitere Paragraphen studieren, um an die gewünschte Information zu kommen – nämlich, wann die Widerrufsfrist für sein Immobiliendarlehen zu laufen beginnt. Und genau hier lag nach unserer Auffassung der Fehler. Schließlich kann von einem Verbraucher ohne juristische Ausbildung nicht erwartet werden, ein solches Labyrinth aus gesetzlichen Regelungen zu meistern.
Der Kaskadenverweis verstößt hierbei klar gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“. Das führt dazu, dass die Widerrufsinformationen fehlerhaft sind und die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nie zu laufen begonnen hat. Der Vertrag kann entsprechend noch heute widerrufen werden.
Dieser Auffassung folgte heute auch der EuGH und öffnet somit Millionen von Verbrauchern die Tür zu einem erfolgreichen Widerruf von Immobilienkrediten und Autofinanzierungen.
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Worum ging's im Fall zum Widerrufsjoker vor dem EuGH?
Unser Mandant hatte im Jahr 2012 ein Darlehen bei der Kreissparkasse Saarlouis aufgenommen. Vier Jahre später wollte er seinen noch laufenden Darlehensvertrag über 100.000 Euro vorzeitig zurückzahlen. Die Sparkasse forderte als Gegenleistung eine saftige Strafzahlung in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung von unserem Mandanten.
Dieser Strafzahlung konnte unser Mandant nur durch den Widerrufsjoker und die daraus folgende Rückabwicklung des Vertrages entgehen. Wir fanden den oben genannten Fehler und widerriefen den Darlehensvertrag. Zunächst ohne Erfolg, denn die Bank weigerte sich, den Widerruf hinzunehmen. Doch auch das Landgericht Saarbrücken war nicht überzeugt, dass die Klausel ausreicht und legte den Fall dem EuGH vor.
Millionen Verbraucher könnten durch den Widerrufsjoker sparen
Vom heutigen Ergebnis können Millionen von Bankkunden, die ihren privaten Kreditvertrag ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben, profitieren. Dadurch, dass der EuGH den oben beschriebenen Kaskadenverweis für unzulässig hält, haben Millionen Verbraucher die Möglichkeit, ihren Vertrag noch heute zu widerrufen.
In der Praxis ergeben sich durch die Entscheidung des EuGH folgende Möglichkeiten:
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Rückabwicklung des Autokredit- oder Leasingvertrags, d.h. Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung bereits gezahlter Raten und der Anzahlung unter Abzug eines entsprechenden Wertersatzes
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Umschuldung auf Kredite mit niedrigerem Sollzinssatz inkl. der Sicherung des aktuellen Niedrigzinsniveaus für die nächsten Jahre
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Vorzeitige Ablösung eines Baukredits ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sowie ggf. auch deren Rückforderung, wenn bereits gezahlt
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Abnahme eines Forward-Darlehens ohne Nichtabnahmeentschädigung ablehnen
Dass der EuGH nun Rechtssicherheit schafft, ist eine gute und wichtige Nachricht für alle Verbraucher. Mit dem heutigen Urteil steht die Mehrzahl aller seit Juni 2010 geschlossenen Verbraucherkredit- und Leasingverträge auf dem Prüfstand. Die Banken können sich nun nicht mehr so einfach auf undurchsichtige Formulierungen in ihren Verträgen berufen. Jeder Verbraucher muss die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts – etwa den Fristbeginn – sicher erkennen können.
EuGH Widerrufsjoker: 1,5 Billionen Euro in Deutschland betroffen
Die Tragweite des Urteils ist enorm: Allein die Summe der Wohnungsbaukredite an private Haushalte für den Zeitraum Juni 2010 bis März 2016 beträgt für Deutschland beträgt rund 1,232 Billionen Euro. Das Volumen der relevanten Autokredit- und Leasingverträge beträgt weitere 340 Milliarden Euro – rund 1,5 Billionen Euro Kreditvolumen sind somit betroffen.
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