Verbraucherfreundliche Entscheidungen zum EA288-Motor treiben die Volkswagen AG in die Enge. Volkswagen versucht nun verzweifelt, durch eine Werbekampagne eine neue Klagewelle zu verhindern und behaupten, dass „EA288 Klagen erfolglos sind“. Verbraucheranwälte sehen das anders. Wir klären auf!
VW schürt Zweifel am Erfolg von EA288-Dieselklagen
Die erste Klagewelle gegen Volkswagen ist noch nicht beendet und nun rollt die nächste an. Jedoch versucht VW mit einer zweifelhaften Marketingaktion die Erfolgsaussichten betroffener Autofahrer zu zerstören.
Auf einer der Webseiten des VW-Konzerns unter der Überschrift „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“ traf VW mehrere Aussagen, die sich beim Faktencheck jedoch als falsch herausstellten:
„EA288 Klagen sind erfolglos“
Falsch! Deutschlandweit gibt es bereits einige Fälle, in denen betroffene Autofahrer mit EA288-Motor erfolgreich gegen verschiedene Autohersteller geklagt haben. Darunter haben auch wir bereits positive Urteile vor dem Landgericht Darmstadt, Düsseldorf und Oldenburg erstritten (Az. 13 O 88/20, 11 O 190/18, 1 O 939/20)
„EA288 Fahrzeuge enthalten keine unzulässigen Abschalteinrichtungen“
Falsch! In den bereits existierenden Verfahren wurde von den Richtern klar festgestellt, dass auch beim EA288-Motor mittels Manipulationssoftware geschummelt wurde.
„Nur Anwälte profitieren von Klagen”
Falsch! Bei den bereits erfolgten verbraucherfreundlichen Urteilen wurden den betroffenen Autofahrern Schadensersatzansprüche im vier- bis fünfstelligen Bereich zugesprochen. Somit profitieren in erster Linie Verbraucher von den Klagen. Ohne anwaltliche Durchsetzung der Schadensansprüche auf dem Klageweg würden Betroffene in der Regel ohne Schadensersatz dastehen.
Lassen Sie sich daher von den Aussagen von Volkswagen nicht täuschen. Auch den Besitzern von betroffenen Fahrzeugen mit dem EA288 Motor steht grundsätzlich der Anspruch auf Schadensersatz zu.
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Unsere Urteile belegen das Gegenteil
Entgegen der Behauptung von VW, dass Klagen im Fall des EA288-Motor erfolglos sind, beweisen aktuelle Urteile gegen VW und ihre Tochtergesellschaften bundesweit das Gegenteil. Darunter auch unsere Erfolgsurteile.
In einem unserer Fälle erwarb unser Mandant im Jahr 2017 einen gebrauchten Audi A3, 2.0 TDI zu einem Kaufpreis von 20.480 Euro – ohne zu wissen, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren (Az. 1 O 939/20.) Es folgten Software-Updates, welche die Funktionen der unzulässigen Abschalteinrichtungen beheben sollten.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt war sicher, dass im Hintergrund eventuelle Manipulationen am EA288-Motor vonstattengehen. Unser Mandant legte daraufhin zusammen mit uns Klage gegen Audi vor dem Landgericht Oldenburg ein und forderte den Kaufpreis des Wagens zurück – mit Erfolg.
Die Richter verurteilten die Volkswagen AG dazu,
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den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer an unseren Mandanten zu zahlen.
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Im Gegenzug konnte unser Mandant den Audi an Volkswagen zurückgeben.
In den Entscheidungsgründen des Urteils ist deutlich formuliert, warum die Richter zu dieser Entscheidung kamen.
Allein plausibles Motiv ist insoweit, der Beklagten [Anm. d. Red.: die Volkswagen AG] einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, weil sie noch nicht über eine Technik verfügte, um die gesetzlichen Abgasvorschriften einzuhalten. […] Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Kauf eines PKW für viele Verbraucher um eine wirtschaftliche Entscheidung […] mit oft deutlich finanziellen Belastungen handelt, die durch das unredliche Verhalten nachteilig beeinflusst worden sind.
Urteile, wie das vor dem Landgericht Oldenburg, häufen sich in letzter Zeit. Das liegt vor allem daran, dass die Beweislage für VW und Co. immer erdrückender wird. Der Umschwung in der Rechtsprechung erleichtert betroffenen Autofahrern den Weg zum angemessenen Schadensersatz somit erheblich.
Fordern auch Sie Ihr Geld zurück!
Wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, sollten Sie Ihren rechtmäßigen Schadensersatz einfordern. Immer mehr Fälle beweisen, dass auch der EA288-Motor mit Manipulationssoftware bespielt wurde und sogar Benziner betroffen sein können. So erreicht der Abgasskandal neue, ungeahnte Dimensionen.
Wenn auch Sie von Autoherstellern getäuscht wurden, wird es Zeit, Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Wie Ihre Erfolgschancen stehen, finden Sie in unserer kostenfreien Ersteinschätzung heraus.