BU-Rente gerettet: Nach sieben Jahren zahlt die Versicherung

In einem Fall aus unserer Kanzlei musste ein Selbständiger, der wegen seiner Depressionen berufsunfähig wurde, sieben Jahre auf die Zahlung seiner Versicherungssumme warten. Nur mit Hilfe unserer Fachanwältin gelang es ihm, die Versicherung zu einer Zahlung zu bewegen, was bei seinem ersten Antrag auf Zahlung der BU-Rente gescheitert war.

Depressionen: Ärzte raten zu Beantragung Berufsunfähigkeitsversicherung

Unser Mandant war ein selbständiger Fassadenreiniger. Im Jahr 2008 erlitt er einen Zusammenbruch, bedingt durch familiäre und berufliche Probleme. Mehrere Versuche, alleine aus seiner beklemmenden Situation zu kommen, scheiterten und er begab sich im Folgejahr in ärztliche Behandlung. Bei ihm wurde eine Depression festgestellt, seit 2009 war unser Mandant krank geschrieben. 2010 war er über zwei Monate lang in stationärer Behandlung in einer Klinik mit einer Fachabteilung für Depressionen und Burn-out-Syndrom. Ende 2010 rieten die Ärzte unserem Mandanten, die BU-Rente zu beantragen.

Versicherung lehnt ab – trotz Gutachten

Unser Mandant stellte den Antrag auf BU-Rente bei seinem Versicherungsunternehmen zunächst selbst und kam trotz eines vorliegenden Gutachtens über die Berufsunfähigkeit nicht zu seiner Rente. Die Versicherung verweigerte die Zahlung, ein Gutachten seitens der Versicherung legte nahe, dass der Mandant simuliere. Das war der Moment, an dem sich unser Mandant an uns wendete.

Mandant wehrt sich – BU-Rente gerettet

Unsere Fachanwältin Jana Meister reichte im April 2013 Klage gegen die Versicherung ein. Nachdem ein gerichtlicher Gutachter eine depressive Erkrankung und eine Berufsunfähigkeit zu 100 % attestiert hatte, legte die Versicherung einen Vergleichsvorschlag vor. Sie war bereit einmalig 30.000 Euro zu zahlen. Anfang 2015 besserte die Versicherung auf Nachdruck unserer Kanzlei ihr Vergleichsangebot noch einmal nach: Nun ist sie bereit, einmalig 40.000 Euro zu zahlen. Nach nochmaliger Hörung eines Gutachters vor Gericht, ist die Versicherung Anfang 2017 gewillt, sich auf einen Vergleich einzulassen: sie zahlt einmalig 150.000 Euro an unseren Mandanten und übernimmt die Kosten des Verfahrens.

Mit einem Vergleich konnte unser Mandant den nun seit Jahren schwelenden Streit um die Zahlungen beenden, obwohl er gute Chancen hatte, den Prozess zu gewinnen. Er hat damit auch verhindert, dass die Versicherung mit einem Berufungsverfahren die Zahlungen noch weiter hinauszögert. Rückblickend sagt unser Mandant: „Ich war teilweise psychisch so fertig, ich hätte beinahe auch ein schäbiges Angebot der Versicherung angenommen. Aber das Durchhalten hat sich gelohnt.“

Zur kostenfreien Erstberatung

Es hat bis zum April 2017 gedauert, bis unser Mandant sein Geld bekommen hat. Aber unser Mandant hat sich zur Wehr gesetzt, auch wenn der Weg dahin für ihn extrem nervenaufreibend und streckenweise sehr zermürbend war.

Ohne unsere Hilfe hätte unser Mandant wohl kein Geld aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Deshalb sollte man bei einem möglichen Eintritt der Berufsunfähigkeit von Anfang an einen spezialisierten Anwalt an seiner Seite haben. Nach unserer langjährigen Erfahrung mit Versicherungen steht man im Ergebnis mit einem Anwalt immer besser da als ohne.

Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht und spezialisierte Anwältin für Berufsunfähigkeitsversicherung