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Dieselskandal: Auto schon verkauft? Trotzdem Schadensersatz!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
26.02.2025 | 1 Min. Lesezeit
  • Sie können auch Schadensersatz im Dieselskandal durchsetzen, wenn Sie das Auto bereits verkauft haben.
  • Sie können Schadensersatz teilweise bis zu 10 Jahre lang durchsetzen.
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Ich hab mein Auto bereits verkauft. Steht mir Schadensersatz im Dieselskandal zu?

Wer Schadensersatz für seinen mittlerweile verkauften Schummel-Diesel fordert, hat grundsätzlichen Anspruch auf die Entschädigung. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Juli 2021 (Az. VI ZR 533/20 und Az. VI ZR 575/20).

Aber wie lange lassen sich diese Schadensersatzansprüche durchsetzen? Gehen die Ansprüche bereits mit Eintritt der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren verloren?

Der BGH hat am 21. Februar 2022 auch hier eine klare, verbraucherfreundliche Entscheidung getroffen. Die Karlsruher Richter:innen urteilten, dass Käufer:innen eines manipulierten Neuwagens auch nach Ablauf der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren Schadensersatz fordern können (Az. VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21). Auch dann, wenn das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde.

Dabei stützte sich der BGH auf den § 852 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin steht, dass nach Eintritt der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren weiterhin Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn sich jemand aufgrund einer unerlaubten Handlung bereichert hat. Dieser Restschadensersatzanspruch verjährt erst nach 10 Jahren.

Dass VW vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat und deswegen eine solche unerlaubte Handlung vorliegt, steht außer Frage. Auch der Umstand eines Weiterverkaufs ändert grundsätzlich nichts an der Tatsache, dass Sie bereits bei Unterzeichnung des Kaufvertrages einen finanziellen Schaden durch den Betrug erlitten haben. Der ursprüngliche Anspruch auf Schadensersatz bleibt demnach weiterhin bestehen.

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Sofern Ihr Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt und demzufolge vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie vom zuletzt gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs Gebrauch machen und Schadensersatz fordern.

Demnach müssen Hersteller für Millionen Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zahlen. Vorsätzliche Sittenwidrigkeit muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auf teure und langwierige Gutachten soll künftig auch verzichtet werden. Dieselklagen wurden dadurch beschleunigt, sodass auch Sie davon profitieren könnten!

Wie läuft die Durchsetzung von Schadensersatz im Dieselskandal ab?

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte