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Falscher Eindruck durch Unklarheit bei Abgasmessmethode
Der beklagte Autohersteller hatte Anfang 2022 auf seiner Internetseite eines seiner Modelle mit Werten in räumlicher Nähe zu dem Zusatz „WLTP“ beworben. Die WLTP, kurz für Worldwide harmonized light vehicles test procedure, ist eine Methode zur Berechnung von Verbrauchs- und Abgaswerten. Die angegebenen Werte waren aber gar nicht mit dieser, sondern mit einer anderen Methode, NEFZ genannt, berechnet worden. So konnte beim Kunden ein falscher Eindruck entstehen. Denn die Werte, die mit der WLPT-Methode ermittelt werden, liegen meist über denen des NEFZ-Verfahrens. Das LG München gab dem klagenden Umweltverein recht, dass es sich bei der Darstellung des vermeintlich niedrige Werts in räumlicher Nähe zum Kürzel WLTP um eine Irreführung der Verbraucher handele.
Gericht sieht Beeinflussung von Verbrauchern gegeben
Verbrauchern sei “WLTP” ein Begriff, so das Gericht in seiner Begründung. Dies gelte vor allem seit dem sogenannten Dieselskandal, bei dem Werte nach dem NEFZ-Verfahren manipuliert wurden. Es könne davon ausgegangen werden, dass potenzielle Autokäufer wüssten, dass es sich bei WLTP um eine Prüfmethode der Verbrauchs- und schadstoffberechnung handele und dass diese den alten NEFZ abgelöst habe. Auf der Seite des Autoherstellers sei jedoch nicht deutlich ersichtlich gewesen, dass es sich nicht um Werte der aktuellen Messmethode gehandelt habe. Auch eine Verlinkung auf eine WLTP-Seite sei unzureichend. Gehe der Verbraucher von falschen Werten aus, hätte das einen Einfluss darauf, ob er sich weiter über ein Fahrzeug informiere und es am Ende favorisiere, erklärte das LG.
Der CO2-Wert nach WLTP ist seit 2018 ausschlaggebend. Die Methode liefert realistischere Werte für Verbrauch und CO2-Ausstoß, die dementsprechend höher ausfallen.