Aus für die Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 02. Februar 2023 aufgehoben - gut zwei Monate früher als zunächst geplant. Ursprünglich sollten die Maßnahmen bis zum 07. April gelten. An ihre Stelle treten Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums.

Eigenverantwortung statt Einheitsmaßnahmen

Die Zahl der Infizierten sinkt, und die Infektionen verlaufen insgesamt milder. Insgesamt ist in Deutschland ein positiver Trend bei der Entwicklung der Infektionszahlen zu erkennen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien daher nicht mehr nötig, so Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Arbeitgeber und Beschäftigte können künftig eigenverantwortlich festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz (noch) erforderlich sind.

Maßnahmen nach Maß

Die zuletzt geltende Regelung was im Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie verpflichtete Arbeitgeber, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Dabei ging es vor allem um die Einhaltung der sogenannten AHA+L-Regel: Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutz (Maske tragen) und Lüften. Außerdem bestanden Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten und Möglichkeiten für die Arbeit im Homeoffice wurden geschaffen.

Ob und welche der Maßnahmen künftig weiter umgesetzt werden, dürfen Betriebe nun selbst entscheiden. Auch in Fernzügen und Fernbussen sollen ab 2. Februar die Masken fallen. In Krankenhäusern und Arztpraxen gilt dagegen auch weiterhin eine Maskenpflicht.