Auch Euro-4-Diesel von Audi sind vom Abgasskandal betroffen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jüngst einen Rückruf für Euro-4-Diesel angeordnet. Prüfer des KBA vermuten, dass illegale Abschalteinrichtungen in den betroffenen Modellen verbaut wurden. Das ist nicht nur ein Schocker, sondern auch ein weiteres Indiz dafür, dass das volle Ausmaß des Abgasskandals viel größer ist als angenommen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jüngst einen Rückruf für Euro-4-Diesel angeordnet. Prüfer des KBA vermuten, dass illegale Abschalteinrichtungen in den betroffenen Modellen verbaut wurden. Das ist nicht nur ein Schocker, sondern auch ein weiteres Indiz dafür, dass das volle Ausmaß des Abgasskandals viel größer ist als angenommen.

KBA findet illegale Abschalteinrichtung in Euro-4-Diesel

Kontrolleure des KBA stießen bereits bei jüngeren Audi-Modellen der Euro-Norm 5 und 6 auf illegale Abschalteinrichtungen. Die älteren Euro-4-Modelle galten jedoch bislang als unverdächtig. Umso mehr überrascht die Nachricht, dass nun auch für diese Auto-Modelle ein Rückruf angeordnet wurde. Der Grund für den Rückruf ist, dass illegale Abschalteinrichtungen in den betroffenen Modellen vermutet werden.

Es soll sich um die "Mutter aller Abschalteinrichtungen" handeln

Auch bei den Euro-4-Dieseln wurde anscheinend auf die „altbekannte Art und Weise“ betrogen: Das Fahrzeug merkt, wenn es auf dem Prüfstand steht. In dieser Zeit werden die geforderten Stickoxidemissionen-Grenzwerte eingehalten. Sobald das Fahrzeug den Prüfstand verlässt, schaltet sich die Abgasreinigung zumindest teilweise ab. Dadurch werden viel mehr Stickoxide in die Luft gepustet, als eigentlich erlaubt sind.

Laut Medienberichten war die Software zunächst dafür programmiert worden, um das typische "Nagelgeräusch" von Dieselautos zu verringern. Nach der Jahrtausendwende wurde die Software dann anscheinend genutzt, um die Abgasreinigung auszuschalten. Das gelang, indem Audi der Software neue Befehle zur Funktion einfügte.

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Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Konkret geht es um A4- und A6-Modelle der Jahre 2004 bis 2009, in denen V6-TDI-Motoren mit 2,7 l Hubraum verbaut wurden. Laut ersten Schätzungen sind rund 40.000 Fahrzeuge allein in Deutschland betroffen. Europaweit sollen es 120.000 Fahrzeuge sein. Audi bestätigte bereits den angeordneten Rückruf. Der Konzern ließ diesbezüglich verlauten, dass man „hinsichtlich der Abarbeitung mit dem KBA in enger Abstimmung“ stehe.

Warten Sie nicht auf Post von Audi!

Es ist davon auszugehen, dass Sie in Kürze eine Aufforderung zu einem sogenannten „Software-Update“ erhalten. Wann genau das sein wird, ist noch nicht abzusehen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein verpflichtender Rückruf mehrere Monate und sogar Jahre dauern kann. Bis dahin werden Sie mit jedem Tag einen weiteren Wertverlust Ihres Fahrzeuges hinnehmen müssen. Wir raten Ihnen deshalb dazu, schnellstmöglich Hilfe von außen zu holen.

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Da Sie einen Euro-4-Diesel besitzen, sind Sie automatisch von den Fahrverboten in deutschen Innenstädten betroffen. Sollte sich zudem herausstellen, dass Ihr Fahrzeug manipuliert wurde, sind Sie nicht nur jahrelang mit einem Fahrzeug unterwegs gewesen, das Mensch und Natur belastet hat. Sie wurden zusätzlich von Audi vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Um gegen diesen Betrug vorzugehen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Rückgabe des Autos gegen Kaufpreis oder Neufahrzeug

Aufgrund des bestehenden und weiterhin steigenden Wertverlustes Ihres Diesel-PKW lautet unsere klare Empfehlung: Fordern Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos zurück oder verlangen Sie ein vergleichbares Neufahrzeug, das die europäischen Abgasnormen im Realbetrieb einhält.

Auto behalten & Schadensersatz

Sie wollen Ihr Fahrzeug unbedingt behalten, aber für die Wertminderung entschädigt werden? Dann fordern wir für Sie 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz ein. 

Wir möchten jedem Autofahrer die Möglichkeit geben, seine Rechte im Abgasskandal durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Und unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht.

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Durchsetzung mit Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Forderung Ihrer Ansprüche. Jetzt tritt genau der Grund ein, weshalb Sie einst eine Versicherung abgeschlossen haben. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Bei der Beauftragung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

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Durchsetzung ohne Rechtsschutzversicherung

Auch ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. Ein Prozesskostenfinanzierer übernimmt für Sie alle Kosten, die durch die Vertretung entstehen. Nur im Falle eines Erfolgs erhält der Prozesskostenfinanzierer eine sogenannte Erfolgsprovision. Dieses beträgt bei der außergerichtlichen Durchsetzung 15 % vom Streitergebnis. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Prozesskostenfinanzierer Ihnen nach erneuter Prüfung und bestehenden Erfolgschancen ein individuelles Prozessfinanzierungsangebot für die Klage erstellen.

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