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Online-Beauftragung

Erstattung Bankgebühren: Leider ist es nicht mehr möglich uns mit diesem Service zu beauftragen.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Gansel Rechtsanwälte und unser Kooperationspartner, die Spreefels GmbH, Ihre Bankgebühren zurückholen können?

  • Ihre Bank hat Kontogebühren oder andere Entgelte in Zusammenhang mit Ihrem Girokonto erhöht oder erstmalig eingeführt.
  • Sie haben den neuen Gebühren nicht aktiv zugestimmt.
  • Ihr angegebenes Konto haben Sie als Verbraucher:in abgeschlossen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Girovertrag mit Ihrer Bank inzwischen gekündigt und eventuell die Bank gewechselt haben.

Wie hoch sind die Kosten für eine Beauftragung von Gansel Rechtsanwälte und der Spreefels GmbH?

Für die Beauftragung entstehen für Sie keine Kosten. Wenn Sie die Spreefels beauftragen und diese erfolgreich für Sie die Bankgebühren zurückholt, wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen, abzüglich eines Erfolgshonorars in Höhe von 25 % des Rückerstattungsbeitrages. Sollte eine außergerichtliche Klärung mit der Bank nicht möglich sein, gewährleisten wir eine anwaltliche Unterstützung unseres Inkasso-Dienstleisters. So hilft Gansel Rechtsanwälte, die Forderung durchzusetzen. Dieser Service kostet nichts extra und ist in der Erfolgsbeteiligung enthalten. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass keine Erstattung zustande kommt, müssen Sie nichts zahlen!

Wie lange dauert es, bis die Bank reagiert?

Der Erstattungsprozess kann unter Umständen etwas zäh sein, da die Banken trotz eindeutiger Rechtslage versuchen werden, die Überweisung der Gebühren zu verzögern. Die Zusammenarbeit mit der Spreefels GmbH beschleunigt das Vorgehen, da diese als registrierter Rechtsdienstleister von der Bank ernster genommen wird als eine Einzelperson. Im Ernstfall ziehen wir vor den Ombudsmann der Banken und auch vor Gericht, was der Bank ebenfalls bewusst ist. Dann dauert die Erstattung natürlich etwas länger. Ansonsten nimmt die Bearbeitung bei der Bank rund drei bis fünf Wochen in Anspruch.

Wie funktioniert die Kooperation zwischen der Spreefels GmbH und Gansel Rechtsanwälte?

Sie beauftragen nicht uns, Gansel Rechtsanwälte, sondern die Spreefels GmbH mit der Einziehung Ihrer Erstattungsforderung. Gansel Rechtsanwälte selbst nimmt solche Mandate nicht an und lehnt entsprechende Anfragen hiermit vorsorglich ab. Das Formular zur Beauftragung der Spreefels befindet sich der Einfachheit halber aber auf dieser Webseite von Gansel Rechtsanwälte. Doch das Mandat kommt zwischen Ihnen und der Spreefels als Rechtsdienstleister zustande.

Wenn Sie mit Ihrer Unterschrift am Ende der Online-Beauftragung Ihre Ansprüche an die Spreefels GmbH zur Einziehung abgetreten haben, kann diese die Erstattung der unrechtmäßig geforderten Kontogebühren unkompliziert im eigenen Namen einfordern. Ihr Zutun ist dadurch grundsätzlich nicht mehr nötig.

Kommt die Bank der Rückforderung durch die Spreefels nach, ist der Fall direkt erledigt. Wenn sich die Bank weigert, verweist die Spreefels GmbH den Fall an uns, Gansel Rechtsanwälte. Der Anwaltsvertrag kommt direkt zwischen uns und der Spreefels GmbH zustande, Sie müssen dabei nicht einmal mitwirken. Wir bei Gansel Rechtsanwälte kümmern uns anschließend um die anwaltliche Durchsetzung. Wir informieren Sie dabei zu allen Schritten und Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wer ist die Spreefels GmbH?

Die Spreefels GmbH ist eine juristisch versierte, bewährte Kooperationspartnerin von Gansel Rechtsanwälte. Sie bietet Finanzierungen für Rechtsstreitigkeiten an. Außerdem unterstützt sie Kund:innen bei der Einziehung ihrer Forderungen, zum Beispiel gerichtet auf die Erstattung zu viel gezahlter Bankgebühren. Sie ist als lizenzierter Inkasso-Dienstleister eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG).

Weitere Informationen findet sie auf der Webseite der Spreefels: Start - Spreefels

Wie läuft die Erstattung meiner Gebühren ab?

Zahlt die Bank die Gebühren an die Spreefels zurück, leitet diese das Geld auf Ihr angegebenes Konto weiter, abzüglich des Erfolgshonorars von 25 %. Das passiert automatisch, Sie müssen diesbezüglich nichts weiter tun.

Welche Bankgebühren kann ich mir erstatten lassen?

Unser Angebot bezieht sich nicht nur auf Kontoführungsgebühren, sondern umfasst sämtliche Entgelte in Zusammenhang mit Ihrem Girokonto. Das Urteil des Bundesgerichtshofs betraf alle Entgelte für Girokontos. Aktuell prüfen wir, ob sich auch Gebühren in Zusammenhang mit Kreditkarten, Depots und Schließfächern zurückholen lassen.

Sind nur Gebühren von dem BGH-Urteil betroffen?

Nein, auch andere Vertragsänderungen könnten durch das Urteil unwirksam sein. Das betrifft zum Beispiel Änderungen des Kontomodells oder eine erweiterte Datenerhebung. Es geht also um jede Änderung am Vertrag, die durchgeführt und der Sie, gemäß der Klauseln, nicht aktiv zugestimmt haben.

Kann ein rechtliches Vorgehen das Verhältnis zu meiner Bank beeinträchtigen und kann mein Konto gekündigt werden?

Grundsätzlich hat Ihre Bank bei unbefristeten Giroverträgen das Recht, ohne besonderen Grund zu kündigen – unabhängig davon, ob Sie eine Erstattung fordern oder nicht. Unserer Erfahrung nach haben bisher aber nur wenige Banken mit einer Kündigung auf die Forderungen reagiert.

In jedem Fall bleibt Ihnen die Möglichkeit, zu einem kostenlosen Girokonto bei einer anderen Bank zu wechseln. Es gibt genügend Konten ohne Grundgebühren, wie zum Beispiel diese Übersicht zeigt. Lastschriften, Daueraufträge und dergleichen kann man oftmals mit kostenlosen „Umzugsservices“ der neuen Bank bequem auf ein neues Konto übertragen.

Muss mich meine aktuelle Bank unterstützen, wenn ich mein Konto wechseln möchte?

Leider kommt es trotz der eindeutigen Rechtslage auch vor, dass Banken mit der Kündigung drohen, anstatt Ihnen einfach die Gebühren zu erstatten. Hier haben Sie grundsätzlich zwei Optionen: Entweder Sie versuchen, gegen die Kündigung zu klagen oder Sie wechseln Ihr Konto. Ein Kontowechsel ist hierbei oft der einfachere Weg. Das lässt sich über den Wechselservice der neuen Bank realisieren oder mithilfe eines Dienstleisters bzw. Drittanbieters. Trotzdem lohnt sich auch in diesem Fall ein Vorgehen zur Erstattung Ihrer Bankgebühren.

Seit dem 18. September 2016 gilt das Zahlungskontengesetz, das Banken dazu verpflichtet, Ihnen bei Ihrem Kontowechsel zu helfen. Binnen zwei Geschäftstagen muss Ihre neue Bank von der alten Bank u. a. Informationen zu bestehenden Daueraufträgen und Lastschriftmandaten anfordern. Ihre alte Bank ist sodann verpflichtet, die geforderten Informationen innerhalb von fünf Geschäftstagen an Sie und Ihre neue Bank zu schicken.

Den Umfragen und Erfahrungsberichten bei den Verbraucherzentralen zufolge wird die gesetzliche Kontohilfe bislang jedoch sehr wenig genutzt. Auch kommt es wohl immer wieder zu Fehlern und die Unterlagen sind häufig kompliziert. Aus diesem Grund lohnt sich auch der Vergleich mit externen Dienstleistern, die den Service übernehmen.

Kann ich einen Drittanbieter hinzuziehen, der mir beim Kontowechsel hilft?

Ein Kontowechsel ist heutzutage auch mithilfe von Drittanbietern und Fintech-Unternehmen möglich. Für den Bankenbereich ist „Fintech“ ein Sammelbegriff, der aus der Weiterentwicklung der Finanzbranche durch den Einsatz von Technologie entstand. Der in diesem Zusammenhang angebotene Wechselservice soll schneller und unkomplizierter funktionieren als der gesetzliche Wechselservice oder der Wechsel auf eigene Faust.

Die Unternehmen analysieren dabei Ihre Daueraufträge und Lastschriften auf Ihrem alten Konto. Sie können anschließend darüber entscheiden, wer über den Kontowechsel informiert werden soll. Der Wechselservice übernimmt dann die schriftliche Information der relevanten Ansprechpartner:innen für Sie.

Zudem bieten viele Fintech-Unternehmen eine persönliche Beratung während des gesamten Kontowechsel-Prozesses an. Mitunter kann sich aber auch der direkte Weg über den Wechselservice Ihrer neuen Bank lohnen. Ein Vergleich der Angebote ist hier empfehlenswert. Sofern Sie sich für einen Drittanbieter entscheiden, sollten Sie sichergehen, dass Sie Ihre Daten nach dem erfolgten Kontowechsel überprüfen. Es kann zuweilen vorkommen, dass die Anbieter nicht alle Daten des alten Kontos auslesen können.

Warum ist die digitale Unterschrift notwendig?

Am Ende der Online-Mandatierung erteilen Sie der Spreefels einen Inkasso-Auftrag und treten Ihre Forderungen gegenüber Ihrer Bank ab. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Ansprüche verbindlich abgetreten haben. Diese Legitimation benötigen wir gegenüber Ihrer Bank und unter Umständen zur Vorlage vor Gericht. Gegebenenfalls kann es sein, dass die Bank Ihre originale Unterschrift als Beweis anfordern wird. Dies würde wir in diesem Fall von Ihnen einholen und bei der Bank nachreichen.

Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass sie erst die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs abwarten möchte. Wie soll ich nun vorgehen?

Der Verweis auf die – mittlerweile längst vorliegende – Urteilsbegründung ist lediglich eine Hinhaltetaktik der Banken. Die Rechtslage ist eindeutig und war es bereits mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: Die Bank schuldet Ihnen eine Erstattung der überzahlten Kontogebühren. Sie muss diese Schuld sofort erfüllen und hat dafür von Gesetzes wegen keine Bedenk- oder Bearbeitungszeit.

Wenn Ihre Bank trotz Aufforderung nicht gezahlt hat, ist sie sogar schon in Verzug geraten und muss daraus folgende Aufwendungen für die Rechtsverfolgung erstatten. Sie können die Spreefels GmbH unkompliziert mit dem Einzug Ihrer Forderungen gegen die Bank beauftragen.

Was bedeutet „aktive" Zustimmung?

Bislang haben Banken das Kleingedruckte eines Vertrages beliebig verändert und ihre Kund:innen lediglich über die Änderungen der AGB schriftlich informiert, um z.B. Gebühren einzuführen oder zu erhöhen. Das Schweigen der Kund:innen wurde dabei als „fiktive Zustimmung” gedeutet. Wie der BGH entschied, ist das nicht zulässig.

Für solche weitreichenden Änderungen der AGB ist die „aktive“ Zustimmung der Kund:innen notwendig. Von einer aktiven Bestätigung kann ausgegangen werden, wenn Sie Ihrer Bank mitgeteilt haben, mit den neuen Gebühren einverstanden zu sein, z.B. per Brief, E-Mail oder in einem Telefonat. Auch das Setzen eines Hakens an einer Zustimmungsbox im Internet kommt in Betracht.

Wie soll ich reagieren, wenn meine Bank von mir eine aktive Zustimmung zu den neuen Entgelten verlangt?

Verpflichtet sind Sie keinesfalls zu einer Zustimmung, nicht einmal zu einer Antwort an die Bank. Wir empfehlen, mit einer Zustimmung zu warten. Es kann bei der Rückforderung der Gebühren ein Druckmittel sein. Wenn die Bank allerdings eine rückwirkende Zustimmung verlangt, sollten sie diese nicht erteilen. Andernfalls können Ihre Ansprüche auf Erstattung untergehen. Die Bank darf nicht kündigen, wenn eine rückwirkende Zustimmung abgelehnt wird.

Wenn die Bank eine Zustimmung für die Zukunft verlangt, die Erstattung bislang überzahlter Gebühren aber akzeptiert, sieht es anders aus: Lehnen Sie die Zustimmung ab, müssen Sie die neuen Gebühren zwar nicht bezahlen. Allerdings ist ihre Bank dann möglicherweise berechtigt, den Girovertrag mit Ihnen zu kündigen. Ob dieses Kündigungsrecht besteht, haben die Gerichte noch nicht geklärt, auszuschließen ist es aber nicht. Kommt es zu einer wirksamen Kündigung, bleibt Ihnen aber in jedem Fall der Wechsel zu einer anderen Bank ohne Kontoführungsgebühren offen.

Wie kann ich herausfinden, ob und wie meine Gebühren erhöht wurden?

Sie können bei Ihrer Bank eine Entgeltaufstellung gemäß § 10 Satz 1 und § 11 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) beantragen. Da durch das BGH-Urteil nicht nur die Kontogebühren betroffen sind, lohnt sich ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) Ihrer Bank vom Zeitpunkt der Kontoeröffnung. Dies können Sie entweder auf Nachfrage von der Bank erhalten oder Sie versuchen es über die sogenannte „Wayback Maschine“, ein Internetarchiv. Mit etwas Glück finden Sie dort direkt einen Link zur archivierten Seite, wenn Sie im Suchfeld die Adresse eingeben, auf der Ihre Bank zurzeit das PLV anzeigt. Anschließend können Sie das alte PLV mit der neuesten Version der Bank abgleichen.

Ferner sind die Banken gem. § 675g Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, ihre Kunden die beabsichtigte Änderung spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anzubieten. Das heißt, Ihre Bank wird Sie über etwaige Gebührenerhöhungen entweder per Post, E-Mail oder Nachricht in Ihrem Online-Banking Postfach informiert haben.

Für unseren Service müssen Sie allerdings nicht einmal in Ihren Kontoauszügen nachschauen, wann bei Ihrem Konto Gebühren erhöht oder eingeführt wurden und in welcher Höhe. Diese Informationen beschaffen wir für Sie. Daraus wird ersichtlich, wie viel Erstattung Sie verlangen können.

Wo finde ich meine Kontoauszüge?

Die Kontoauszüge der Bank erhalten Sie entweder postalisch in regelmäßigen Abständen zugesandt oder im Postfach Ihres Online-Bankings abgelegt. Diese können Sie dann als PDF herunterladen und speichern.

Muss ich die Höhe der Rückforderungssumme wissen?

Wir fordern Ihre Bank auf, uns Auskunft darüber zu erteilen, wie hoch die vereinnahmte Differenz zwischen den ursprünglich vereinbarten und den unberechtigt eingeführten oder erhöhten Gebühren für die Kontoführung ist. Zudem werden wir Ihre Bank dazu auffordern, diesen Differenzbetrag zu erstatten. Zur Veranschaulichung dieses Sachverhalts haben wir hier zwei konkrete Beispiele vorbereitet:

Beispiel 1, Unrechtmäßige Einführung von Kontogebühren

Vertragsabschluss: 05. Juni 2015; Kontogebühren 0 Euro/Monat
unrechtmäßige Einführung: 01. Januar 2017; neue Kontogebühren 5,00 Euro/Monat (Differenz: 5,00 Euro/Monat)

Anspruchsberechnung seit 2017:
5,00 € Differenz x 12 Monate = 60,00 €

2017: 60,00 €
2018: 60,00 €
2019: 60,00 €
2020: 60,00 €
2021: 60,00 €

= 300,00 € Erstattungssumme

Beispiel 2, Unrechtmäßige Erhöhung von Kontogebühren

Vertragsabschluss: 05. Juni 2015; Kontogebühren 4,00 Euro/Monat
unrechtmäßige Erhöhung: 01. Januar 2017; neue Kontogebühren 6,00 Euro/Monat (Differenz: 2,00 Euro/Monat)

Anspruchsberechnung seit 2017:
2,00 € Differenz x 12 Monate = 24,00 €

2017: 24,00 €
2018: 24,00 €
2019: 24,00 €
2020: 24,00 €
2021: 24,00 €

= 120,00 € Erstattungssumme

Spielt es eine Rolle, wann die Bank eine neue Gebühr eingeführt hat?

Nein, es spielt keine Rolle, wann die Gebühren eingeführt wurden. Wir gehen inzwischen davon aus, dass Ihre Ansprüche auf Rückerstattung erst nach 10 Jahren verjähren. Wir vertreten sogar die Auffassung, dass die Verjährung erst mit dem BGH-Urteil selbst begonnen hat – also am 27. April 2021.

Kund:innen konnten nicht wissen, dass die Erhöhung unwirksam war. Die Klausel, auf die sich die Banken berufen, wurde über mehrere Jahrzehnte von praktisch allen Banken verwendet und von den Gerichten und Rechtswissenschaftlern nie in Frage gestellt. Selbst wenn sich jemand schlau gemacht hätte, wäre er niemals zu dem Schluss gekommen, dass die Erhöhung unwirksam ist.

Dies gilt für alle Fälle, die wir ab dem 1. Januar 2022 abwickeln. Im vergangenen Jahr haben wir die Erstattung rückwirkend bis Anfang 2018 gefordert.

Wie geht die Spreefels GmbH als Rechtsdienstleisterin vor? Warum trete ich ihr meine Forderungen zur Einziehung ab?

Sie erteilen der Spreefels einen Inkasso-Auftrag und treten Ihre Forderungen gegenüber Ihrer Bank zur Einziehung an die Spreefels GmbH ab. Im Übrigen erteilen Sie der Spreefels eine Vollmacht zum Tätigwerden. Der Vorteil dabei ist, dass Ihre Bank nur noch an den neuen Forderungsinhaber – die Spreefels – leistet. Dadurch entsteht bei Ihnen weniger Aufwand, da die Spreefels unmittelbar feststellen kann, ob die Bank geleistet hat oder nicht. Ihnen wird erspart, ständig ihre eigenen Kontoauszüge auf eine Leistung der Bank zu kontrollieren und dem Rechtsdienstleister darüber zu berichten. Entscheiden Sie sich für unsere Dienstleistung, wird die gesamte Korrespondenz mit der Bank von uns übernommen. Sobald die Rückerstattung des Geldes bei der Spreefels eingegangen ist, wird diese auf Ihr Konto überwiesen, abzüglich der 25 % Erfolgsprovision.

Können auch Unternehmen ihre Bankgebühren senken?

Momentan bieten wir unseren Service nur für Verbraucher:innen an und nicht für Unternehmen. Wir bleiben aber diesbezüglich am Ball und informieren Sie an dieser Stelle, falls es auch für Unternehmer:innen realistisch wird, Bankgebühren über uns zurückzufordern.

Kann ich auch allein die Bankgebühren zurückholen?

Ja, Sie können auch selbst versuchen, die Bankgebühren von Ihrer Bank zurückzufordern.

Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Forderungen einzelner Verbraucher:innen großen Institutionen wie einer Bank gegenüber häufig nicht ernst genommen oder sogar ignoriert werden. Den Verzögerungs- und Hinhaltetaktiken der Banken haben Einzelpersonen wenig entgegenzusetzen. Deshalb lohnt sich in den meisten Fällen der einmalige Aufwand, einen Dienstleister wie Gansel Rechtsanwälte und die Spreefels GmbH zu beauftragen.

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen, falls es zu einem Verfahren kommt?

Nein, Sie müssen grundsätzlich nicht persönlich vor Gericht erscheinen, da Sie Ihre Ansprüche an die Spreefels GmbH abgetreten haben. Kontakt mit dem Gericht kommt für unsere Kund:innen nur ausnahmsweise vor und zwar dann, wenn das Gericht Sie als Zeugen benötigen sollte. Zu einem Gerichtstermin käme es ohnehin nur in wenigen Ausnahmefällen. In den meisten Fällen erwarten wir eine außergerichtliche Lösung.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre Kontodaten werden lediglich an unseren langjährigen Partner, den Rechtsdienstleister Spreefels GmbH, übermittelt. Ihre IBAN benötigen wir für die Identifizierung bei Ihrer Bank, Ihren Namen für die Bevollmächtigung der Spreefels GmbH.

Als Rechtsdienstleister und Prozessfinanzierer übernimmt die Spreefels GmbH den Einzug Ihrer Forderung gegenüber Ihrer Bank. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung.

Wie läuft die direkte Online-Beauftragung ab?

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihre Bankgebühren bequem über uns zurückzufordern, können Sie uns direkt online beauftragen. Wir erklären kurz, was genau Sie dabei erwartet:

Schritt 1: Angaben zu Ihren Kontogebühren

Zunächst geben Sie die Daten zu Ihrem Konto an, bei dem Ihre Bank Gebühren eingeführt hat, ohne Ihre explizite Zustimmung einzuholen. Hier fragen wir u.a. die IBAN des Kontos und die Bank ab.

Schritt 2: Angabe Ihrer Kontaktdaten

Als nächsten benötigen wir Ihre aktuellen Kontaktdaten, inklusive E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Schritt 3: Ohne Kostenrisiko zur Erstattung Ihrer Bankgebühren

Sie erhalten nun noch einen Überblick über die Geschäftsbedingungen, die Sie bitte gründlich durchlesen. Vor der endgültigen Beauftragung müssen Sie diesen zustimmen. Zuletzt folgt die Unterschrift, welche Sie direkt in dem dafür vorgesehen Kästchen tätigen können. Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und „zeichnen“ Sie so Ihre Unterschrift. Nun klicken Sie auf „Jetzt Mandat erteilten“ und Ihr Auftrag ist fertig.

Mit der direkten Online-Beauftragung schließen Sie einen verbindlichen Vertrag mit der Spreefels GmbH über die Rückforderung Ihrer Bankgebühren ab. Nichtsdestotrotz ist mit dieser Beauftragung kein finanzielles Risiko für Sie verbunden. Wir garantieren Ihnen bei jedem Schritt volle Transparenz ohne versteckte Kosten.

Einfach & verständlich erklärt von unserem Experten Dr. Jan Liesenfeld