Pflichtfeld In welcher Situation können wir Ihnen helfen? *
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Ich habe eine schriftliche Kündigung erhalten.
Ich erwarte eine schriftliche Kündigung.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten.
Ich erwarte einen Aufhebungsvertrag.
Ich habe selbst gekündigt. / Ich möchte selber kündigen.
Pflichtfeld Haben Sie den Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben? *
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Ja
Nein
In der Regel keine Abfindung möglich
Wenn Sie selbst kündigen oder bereits gekündigt haben, ist es unüblich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlt. Dies ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Aber informieren Sie sich gerne über unsere Fachartikel, was es bei einer eigenen Kündigung zu beachten gilt: Tipps zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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Ihr Aufhebungsvertrag ist voraussichtlich nicht anfechtbar
Sobald Sie den Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, sind die Möglichkeiten diesen außer Kraft zu setzen bzw. eine (höhere) Abfindungssumme nach zu verhandeln stark eingeschränkt. Ein erfolgreiches Vorgehen ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Fallprüfung automatisiert errechnet werden und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
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Pflichtfeld Wann haben Sie das Kündigungsschreiben erhalten? *
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Innerhalb der letzten 3 Wochen
Bereits vor über 3 Wochen
Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam
Sie haben angegeben, dass Sie das Kündigungsschreiben bereits vor mehr als 3 Wochen erhalten haben. Damit ist die Frist, um Kündigungsschutzklage einzureichen, grundsätzlich verstrichen. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Kündigung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Fallprüfung automatisiert errechnet werden und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
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Pflichtfeld Wann genau haben Sie die Kündigung erhalten? *
Pflichtfeld Seit wann arbeiten Sie in dem Unternehmen? *
Pflichtfeld Hat das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter? *
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Ja, mehr als 10 Mitarbeiter
Nein, weniger als 10 Mitarbeiter
Pflichtfeld Liegen bei Ihnen einer der folgenden besonderen Umstände vor? *
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Elternzeit
Pflegezeit
Schwangerschaft oder Mutterschutz
Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Unkündbarkeit durch Tarifvertrag
Nein
Pflichtfeld Nehmen Sie in Ihrem Unternehmen einer der folgenden besonderen Rollen ein? *
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Auszubildender außerhalb der Probezeit
Beauftragter für: Arbeits- & Brandschutz, Daten- & Immissionsschutz, Gleichstellung o. ä.
Betriebsratsmitglied oder Wahlvorstand, Wahlbewerber, Initiator einer Betriebsratswahl
Nein
Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam
Sie haben angegeben, dass Sie weniger als 6 Monate in dem Unternehmen beschäftigt sind. Damit greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall nicht. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Kündigung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Fallprüfung automatisiert errechnet werden und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
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Ihre Kündigung ist voraussichtlich wirksam
Sie haben angegeben, dass weniger als 10 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig sind. Damit greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall grundsätzlich nicht. Ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Kündigung ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Fallprüfung automatisiert errechnet werden und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
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Keine gute Ausgangssituation zum Nachverhandeln des Aufhebungsvertrages
Sie haben angegeben, dass Sie weniger als 6 Monate in Ihrem Unternehmen tätig sind. Damit greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall grundsätzlich nicht. Eine Kündigung wäre voraussichtlich wirksam, sodass Sie vermutlich eine schlechte Ausgangssituation haben, um das Angebot zum Aufhebungsvertrag nachzubessern.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Fallprüfung automatisiert errechnet werden und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
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Keine gute Ausgangssituation zum Nachverhandeln des Aufhebungsvertrages
Sie haben angegeben, dass weniger als 10 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen tätig sind. Damit greift das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall grundsätzlich nicht. Eine Kündigung wäre voraussichtlich wirksam, sodass Sie vermutlich eine schlechte Ausgangssituation haben, um das Angebot zum Aufhebungsvertrag nachzubessern.
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse dieser Fallprüfung automatisiert errechnet werden und eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen können.
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Pflichtfeld Wie hoch ist Ihr aktuelles monatliches Bruttogehalt? *