Dieselcausa
Im Sinne des Rechtsfriedens und einer signifikanten Ressourcenschonung auf Seiten der Ziviljustiz regen wir an, in Diesel-Verfahren dem Europäischen Gerichtshof die folgenden Auslegungsfragen gemäß Art 267 AEUV vorzulegen. Nur so kann eine umfassende Klärung präjudizieller unionsrechtlicher Auslegungsfragen in diesem Thema erfolgen und die Justiz nachhaltig entlastet werden. Das Vertrauen der Fahrzeughersteller in den eigenen Rechtsstandpunkt schwindet dann meist sehr schnell, so dass sich die Verfahren erfahrungsgemäß qua Einigung nach kurzer Zeit von selbst erledigen.
Wir erlauben uns daher unter dem nachstehenden Link für Richterinnen und Richter eine Formulierungsanregung für ein umfassendes Vorabentscheidungsersuchen (Vorlagebeschluss) als Muster mit Tenor und Gründen zur freien Verwendung bereitzustellen.
Die Vorlagefragen nebst der rechtlichen Erwägungen gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a) betreffen folgenden Kontext:
1. Verbotsirrtum
2. Software-Update als schadensauslösendes Ereignis
3. Vorteilsausgleich und Anspruchsaufzehrung
4. Begrenzung des Schadensersatzes auf 15 % des Kaufpreises
5. Zeitpunkt des Zinsanspruchs
6. Kostenbeteiligung des Klägers bei teilweise Klagestattgabe