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Typische Fehler in den Autokreditverträgen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
28.11.2022 | 3 Min. Lesezeit
  • Zahlreiche Autokäufer können ihre Autokreditverträge auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen und somit viel Geld sparen.
  • Grund dafür sind Fehler in den Darlehensverträgen vieler Banken.
  • Auf welche Fehler wir bei unserer täglichen Arbeit besonders häufig stoßen und was ein erfolgreicher Widerruf wirtschaftlich bringen könnte, erfahren Sie hier.

Wann kann ich den Widerrufsjoker ziehen?

Haben Sie nach dem 12. Juni 2014 einen Autokauf finanziert? Dann können Sie möglicherweise vom Widerrufsjoker profitieren.

Dieser erlaubt es Autokäufern, die ihren Autokauf finanziert haben, ihren Autokredit auch nach Jahren noch zu widerrufen. Vorausgesetzt sie wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht und alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben informiert. Unserer Erfahrung nach ist dies bei über 50 % der seit dem 13. Juni 2014 geschlossenen Autokreditverträge der Fall.

Wurden auch Sie nicht ordnungsgemäß informiert, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. Sie können Ihren Autokredit dann noch immer widerrufen und erhalten Ihre Anzahlung, die gezahlten Raten und etwaige Sonderzahlungen zurück. Dafür müssen Sie lediglich Ihr Fahrzeug zurückgeben.

Welche typischen Fehler sind in Autokrediten zu finden?

Bevor wir Ihnen einige Fehler vorstellen, die besonders häufig in den Autokreditverträgen der letzten Jahre zu finden sind, sei noch dieser Hinweis gegeben:

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. In Ihrem Darlehensvertrag können sich Fehler befinden, die den Einsatz des Widerrufsjokers ermöglichen, hier allerdings nicht aufgeführt sind.

1. Beginn der Widerrufsfrist

Enthält die Widerrufsinformation in Ihrem Vertrag die folgende oder eine ähnliche Klausel zum Beginn der Widerrufsfrist, wurden Sie aus unserer Sicht nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert:

Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.

Eine solche Angabe zum Beginn der Widerrufsfrist ist nicht klar und prägnant und für den juristisch nicht vorgebildeten Verbraucher unverständlich. Um zu wissen, wann die Widerrufsfrist in Ihrem Fall beginnt, müssten Sie mehreren Paragrafen folgen und juristische Begriffe richtig deuten.

2. Aufrechnungsverbot

Enthält Ihr Darlehensvertrag die folgende oder eine ähnliche Klausel, liegt darin aus unserer Sicht ebenfalls ein Fehler, der dazu führt, dass Sie Ihren Vertrag noch immer widerrufen können:

Der Kunde darf Forderungen gegen die Bank nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Der Bundesgerichtshof geht in einem Beschluss vom 09. April 2019 (XI ZR 511/18) zwar davon aus, dass ein solches Aufrechnungsverbot in den zum Vertrag gehörigen AGB die Widerrufsinformation nicht unordnungsgemäß werden lässt. Mit Urteil vom 20. März 2018 (XI ZR 309/16) hat er allerdings auch festgestellt, dass in einer solchen Klausel eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts liegt.

Es gibt hinsichtlich dieser Thematik keine einheitliche Rechtsprechung. Dennoch sind wir weiterhin der Auffassung, dass diese Belehrungen sowohl national als auch europarechtlich angreifbar sind.

3. Kündigungsmodalitäten

Die Bank muss den Darlehensnehmer über die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Kündigungsrechts informieren. Dazu gehört auch die Angabe darüber, dass Kündigungsrechte bestehen. Häufig taucht im Darlehensvertrag jedoch kein Hinweis dazu auf, dass der Darlehensnehmer den Vertrag gegebenenfalls außerordentlich kündigen kann.

Zudem findet sich in vielen Darlehensverträgen keine Information darüber, dass eine Kündigung des Darlehensgebers auf einem dauerhaften Datenträger zu erfolgen hätte. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung bliebe insofern folgenlos. Befinden sich in Ihrem Vertrag nur unzureichende Angaben über Ihr Kündigungsrecht oder über andere Kündigungsmodalitäten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Autofinanzierung bis heute widerrufen können.

Um rechtliche Klarheit zu schaffen, liegt einer unserer Fälle zur Klärung vor dem EuGH (Az. C-155/20). Auch diesen Fakt werden wir für unsere Argumentation gegenüber der Gegenseite nutzen.

4. Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

In zahlreichen Darlehensverträgen entdecken wir zudem unvollständige oder sogar irreführende Angaben hinsichtlich der Berechnung. Hat die Bank Sie nicht klar und verständlich informiert, besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie vom Widerrufsjoker profitieren.

Auch diese Thematik liegt in einem von uns betreuten Fall vor dem EuGH (Az. C-155/20).

5. Art und Weise der Anpassung des Verzugszinses

Die Art und Weise der Anpassung des Verzugszinses ist unserer Auffassung in viele Verträgen unzureichend. Bei der Opelbank ist er laut den Richtern des OLG Frankfurts sogar eindeutig fehlerhaft (Az. 24 U 16/20). Meist verweisen die Banken nur auf die einschlägigen Paragrafen, ohne zu erläutern, wie der Mechanismus der Anpassung nach deutschem Recht genau funktioniert. Nachdem der EuGH klargestellt hat, dass Verweisungen unzureichend sind, sind wir der Auffassung, dass dies auch für diesen Punkt gilt.

Das ist bequem, da werde ich an die Hand genommen. Man muss schon Unterlagen raussuchen und scannen, aber das ist ganz gut gemacht. Da brauche ich mich später nicht mehr viel kümmern.

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Was kostet mich ein Vorgehen?

Wenn Sie über eine passende Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten, die Ihnen für die Durchsetzung Ihres Widerrufs entstehen. Lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung müssten Sie zahlen. Sind Sie aktuell nicht rechtsschutzversichert, können Sie dies unter Umständen noch nachholen. Der Rechtsschutzfall tritt nämlich erst ein, wenn die Bank den Widerruf zurückweist, obwohl Ihnen (noch) ein Widerrufsrecht zusteht.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte