Widerruf Darlehensvertrag: So funktioniert der Widerruf
Der Widerruf eines Darlehensvertrages eröffnet für den Verbraucher die Chance auf hohe finanzielle Vorteile. Und das auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Möchten Sie beispielsweise aus Ihrem Immobiliendarlehensvertrag vorzeitig aussteigen, droht oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Durch einen Widerruf des Vertrages kann diese eingespart werden. Bei einem Autokredit bietet der Widerruf die Möglichkeit, dass Sie Ihr Auto praktisch umsonst gefahren haben. Doch warum Widerruf? Banken haben bei Darlehensverträgen häufig Fehler in den Widerrufsbelehrungen gemacht. Die Folge: Sie können aufgrund dieser Fehler Ihr Darlehen heute noch rückabwickeln. Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen hat aufgrund der Fehler im Vertrag nie zu laufen begonnen. Wie Sie den sogenannten Widerrufsjoker ziehen können und wieviel Geld Sie dabei sparen, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Die Fehler der Banken
- Immobilienkredit
- Autofinanzierung
- Das sind Ihre Vorteile bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehensvertrages
- Woher weiß ich, ob für mich die Möglichkeit eines Darlehenswiderrufes besteht?
Widerruf Darlehensvertrag: Die Fehler der Banken
Grundsätzlich haben Verbraucher seit November 2002 das Recht, Darlehensverträge, die sie mit ihrer Bank bzw. ihrem Kreditinstitut geschlossen haben, innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Nimmt man dieses Recht in Anspruch, wird der ganze Vertrag rückabgewickelt. Die Konsequenz ist, dass der Verbraucher nach dem Widerruf so dasteht wie vor Vertragsabschluss. Er muss keinerlei finanzielle Risiken fürchten. Nach Ablauf der vierzehntägigen Frist ist ein Widerruf in der Regel nicht mehr möglich. Jedoch gibt es hierbei eine Ausnahme: Wer von seiner Bank bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, kann den Darlehensvertrag auch nach Ablauf von zwei Wochen und sogar Jahre später noch widerrufen. Die Frist von zwei Wochen hat in diesen Fällen nicht zu laufen begonnen. Ein besonders wichtiges Datum ist in diesem Zusammenhang der 11. Juni 2010, denn an dem Tag traten neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Seit diesem Tag mussten die Banken geänderte Regelungen bezüglich ihrer Aufklärungspflicht über den Widerruf beachten. Viele Kreditinstitute haben ihre Erläuterungen gegenüber den Kunden aber trotz der neuen Bestimmungen nicht angepasst. Dies führt dazu, dass bei vielen Darlehensverträgen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und die Verbraucher entsprechend weiterhin widerrufen können.
Unsere Kanzlei hat für diese Fälle sowohl eine außerordentlich große Expertise als auch einen umfangreichen Erfahrungsschatz: Unser spezialisiertes Team aus Fachanwälten hat in den letzten Jahren bereits über 25.000 Darlehensverträge bei mehr als 800 Kreditinstituten geprüft, Fehler bei den Widerrufsbelehrungen festgestellt und tausenden Mandanten zu einem erfolgreichen Widerruf verholfen. Das Online-Verbrauchermagazin Finanztip sowie Finanztest der Stiftung Warentest empfehlen unsere Kanzlei ausdrücklich. Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren und eine Expertenmeinung zu Ihrem Darlehensvertrag einzuholen. Die Prüfung Ihres Vertrages auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ist für Sie mit keinem finanziellen Risiko verbunden: Sobald Sie das Online-Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie binnen 48 Stunden völlig kostenfrei eine erste Einschätzung.
Widerruf Darlehensvertrag: Immobilienkredit
Für den Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages gibt es viele gute Gründe. Anders als bei einer Kündigung können Verbraucher sich durch einen erfolgreichen Widerruf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sparen, bei Forward-Darlehen eine Nichtabnahmeentschädigung umgehen und allgemein durch eine mit dem Widerruf einhergehende Umschuldung von Niedrigzinsen profitieren. Wovon hängt der Erfolg eines Widerrufes ab?
Welche Immobilienkreditverträge kann man widerrufen?
Bei einem Darlehensvertrag, der zur Finanzierung einer Immobilie dient, ist hinsichtlich eines möglichen Widerrufes Folgendes zu beachten: Verträge, die nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können sehr wahrscheinlich widerrufen werden. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass hier in unzähligen Fällen entweder keine, unzureichende oder falsche Widerrufsbelehrungen erfolgt sind und die zweiwöchige Widerrufsfrist somit nie begonnen hat.
Möchten Sie einen Immobiliendarlehensvertrag widerrufen? Dann lassen Sie Ihren Vertrag auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hin prüfen. Dies ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.
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Verträge wiederum, die zwischen dem 2. November 2002 und 11. Juni 2010 geschlossen wurden, können nicht mehr widerrufen werden, da am 21. Juni 2016 für Immobilienkreditverträge das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ vom Gesetzgeber abgeschafft wurde. Für den Fall, dass Sie Ihren Immobiliendarlehensvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen haben, kann unsere Kanzlei einen Widerruf lediglich dann noch für Sie durchsetzen, wenn Sie einen solchen vor dem 22. Juni 2016 schriftlich bei Ihrer Bank eingereicht haben und er abgewiesen oder ignoriert wurde. Keinerlei Widerrufsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus für Verträge, die vor November 2002 unterschrieben wurden.
Sie haben einen Altvertrag fristgerecht, aber dennoch erfolglos widerrufen? Dann nutzen Sie unser entsprechendes Online-Formular und lassen Sie sich von unseren spezialisierten Anwälten eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten geben.
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Widerruf Darlehensvertrag – Das sollten Sie beachten:
Grundsätzlich gilt es bei einem Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen außerdem immer zu beachten: Der Widerruf setzt die vorherige Planung einer Anschlussfinanzierung voraus, wenn Sie eine Umschuldung vornehmen möchten. Es ist also zwingend notwendig, zuvor die Zusage für die Neufinanzierung des Kredits bei einer anderen Bank oder Sparkasse einzuholen. Dabei ist es ratsam, sich durch einen professionellen Baufinanzierungsspezialisten unterstützen zu lassen. Dieser kann individuelle Konditionen Ihres neuen Kreditvertrages für Sie organisieren. Entscheiden Sie sich dafür, mit unserer Hilfe einen Widerruf durchzusetzen, empfehlen wir Ihnen gerne auch einen Immobilienfinanzierungsmakler, der die Neufinanzierung professionell für Sie planen kann.
Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihren Vertrag kostenfrei auf einen möglichen Widerruf. In unserer kostenfreien Erstberatung teilen wir Ihnen unter anderem mit, ob Ihr Darlehensvertrag Fehler enthält, wie die Gerichte in Ihrem Fall entscheiden, wie viel Sie durch einen Widerruf sparen können, was unsere Tätigkeit kostet und wann Sie mit einem Ergebnis rechnen können.
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Widerruf Darlehensvertrag: Autofinanzierung
Wurde ein Auto über einen Darlehensvertrag finanziert, gilt ebenfalls: Ein Widerruf ist in einer Vielzahl von Fällen dann erfolgreich, wenn der Vertrag nach dem Inkrafttreten der neuen Gesetzvorgaben, also nach dem 11. Juni 2010, geschlossen wurde. Wer bei der Vertragsunterzeichnung nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, kann auch Jahre später noch widerrufen – die vierzehntägige Frist hat nie angefangen zu laufen.
Wichtiger Stichtag ist in diesen Fällen der 13. Juni 2014. Bei einem Widerruf von Verträgen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, muss das Fahrzeug zurückgegeben werden und der Verbraucher erhält im Gegenzug sein Geld zurück. Jedoch wird eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen. Das bedeutet, dass für jeden bereits gefahrenen Kilometer ein bestimmter Betrag zurückbehalten wird. Anderes gilt, wenn der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 unterzeichnet wurde: Kann in diesen Fällen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung festgestellt werden, bekommt der Kreditnehmer sämtliche gezahlten Raten ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück. Lediglich auf die im Rahmen des Darlehens gezahlten Zinsen hat der Verbraucher keinen Anspruch. Da diese jedoch in der Regel vergleichsweise niedrig sind, ist der Widerruf eines Neuvertrages grundsätzlich immer besonders lukrativ.
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Das sind Ihre Vorteile bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehensvertrages
Sobald der Widerruf eines Darlehensvertrages erfolgreich durchgesetzt ist, ergeben sich für den Verbraucher finanzielle Vorteile. Es lassen sich große Geldsummen einsparen. Inwiefern sich ein Widerruf konkret auszahlt, erfahren Sie im Folgenden.
Ihre Vorteile aus dem Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages
Der Widerruf eines Darlehensvertrages hat vor allem in finanzieller Hinsicht große Vorteile. Anders als bei einer ordnungsgemäßen Kündigung kann das Kreditinstitut keine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Verbraucher müssen also keinen zusätzlichen Betrag dafür bezahlen, dass sie die volle Darlehenssumme früher als ursprünglich mit der Bank vereinbart zurückzahlen. Auf diese Weise lassen sich oft mehrere tausend Euro sparen.
Beispiel für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung:
Darüber hinaus wachsen bei Immobiliendarlehen auch aus der Umschuldung auf einen neuen Finanzierungsvertrag erhebliche finanzielle Vorteile. Während hier in der Vergangenheit die Zinsen bis zu 3 % betrugen, liegt der Zinssatz heute oft sogar bei unter 1,2 %. Durch diesen starken Zinsabfall können Verbraucher mit einer Ersparnis von zehntausenden Euro rechnen. Wer bereits einen Vertrag für ein Forwarddarlehen abgeschlossen hat, kann durch den Widerruf ebenfalls von den heute niedrigeren Zinsen profitieren. Zudem lässt sich die Nichtabnahmeentschädigung, die bei einer Kündigung anfallen würde, sparen.
Beispiel für die Ersparnis bei einer Umschuldung:
Eine Familie hatte bei seiner Bank im Jahr 2011 einen endfälligen Kredit über 330.000 Euro aufgenommen. Vereinbart war, dass sie bis zum Jahre 2021 Zinsen in Höhe von 4,15 % zahlt. Angesichts des derzeit niedrigen Zinsniveaus bat der Kreditnehmer 2014 sein Kreditinstitut um eine Zinsminderung für die restlichen 7 Jahre Laufzeit des Kredites. Das Kreditinstitut wollte einer Umschuldung nur zustimmen, wenn der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Unsere spezialisierten Anwälte prüften den Immobilienkreditvertrag und stellten fest, dass unser Mandant nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden war. Bei gleicher monatlicher Rate von 1.141 Euro und einem neuen Zinssatz von 1,8 % konnten wir in einem Vergleich mit der Bank für unseren Mandaten eine Zinsersparnis von 52.808 Euro durchsetzen.
Altes Darlehen |
|
Ursprüngliche Darlehenshöhe |
330.000 € |
Abschlussjahr |
2011 |
Laufzeit |
10 Jahre |
Zinssatz alt |
4,15 % |
Monatliche Rate |
1.141 Euro |
Neues Darlehen |
|
Jahr der Umschuldung |
2014 |
Zinssatz neu |
1,8 % |
Monatliche Rate (bleibt) |
1.141 Euro |
Ersparnis |
52.808 Euro |
Ihre Vorteile aus dem Widerruf eines Autokreditvertrages
Nicht nur der Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages kann sich für Verbraucher lohnen. Gleichermaßen kann auch der Widerruf eines Autokredites von großem Nutzen sein. Es lassen sich nicht nur hohe monatliche Finanzierungsraten vermeiden, sondern durch die mit dem Widerruf einhergehende Rückgabe des Autos können zum Beispiel auch drohende Diesel-Fahrverbote, Software-Updates mit unsicheren Folgen und Wertverluste umgangen werden. Wer sein altes Auto loswerden und lieber in ein anderes oder neueres Fahrzeug investieren möchte, profitiert ebenfalls vom „Widerrufsjoker“, denn dieser kann unabhängig von Marke und Modell gezogen werden. Sofern der Finanzierungsvertrag vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden ist, bekommt der Verbraucher zwar nicht seine gesamten gezahlten Leistungen zurück, letztlich bleibt aber der Betrag, zu welchem er sein Fahrzeug über Jahre hinweg genutzt hat, vergleichsweise gering. Sogar fast umsonst sind Verbraucher gefahren, die ihren Vertrag nach dem 13. Juni 2016 geschlossen haben und jetzt erfolgreich widerrufen.
Ein Rechenbeispiel für Verträge nach dem 13. Juni 2014:
Kauf/Finanzierungsbeginn |
30. Oktober 2014 |
Kaufpreis |
30.000 Euro |
Anzahlung |
6.000 Euro |
Finanzierungsrate |
400 Euro |
Zins |
0,9 % |
Zurückgelegte Kilometer |
36.000 km |
Widerruf erfolgt |
September 2017 |
Was wurde bezahlt: |
19.600,00 Euro |
Was bekommt der Käufer zurück: |
19.150,02 Euro |
Ergebnis: Das Auto wurde seit dem 30. Oktober 2014 – also in knapp drei Jahren – für insgesamt 449,98 Euro gefahren.
Ein Rechenbeispiel für Verträge vor dem 13. Juni 2014:
Kauf/Finanzierungsbeginn |
30. Oktober 2013 |
Kaufpreis |
30.000 Euro |
Anzahlung |
6.000 Euro |
Finanzierungsrate |
400 Euro |
Zins |
0,9 % |
Zurückgelegte Kilometer |
49.200 km |
Widerruf erfolgt |
September 2017 |
Was wurde bezahlt: |
24.400,00 Euro |
Was bekommt der Käufer zurück: |
17.938,63 Euro |
Ergebnis: Das Auto wurde seit dem 30. Oktober 2013 – also in knapp vier Jahren – für insgesamt 6.461,37 Euro gefahren.
Woher weiß ich, ob für mich die Möglichkeit eines Darlehenswiderrufes besteht?
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass ein Großteil der nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Verträge auch heute noch widerrufen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie über diesen rechtlichen Schritt viel Geld sparen können, ist also sehr hoch. Um ganz sicher zu gehen, füllen Sie einfach unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung aus. Im Anschluss erhalten Sie in der Regel bereits binnen 48 Stunden eine Rückmeldung von uns. Gemeinsam mit unseren erfahrenen Anwälten können Sie dann Ihr weiteres Vorgehen planen.
Haben Sie einen Immobiliendarlehensvertrag, welcher älter ist, den Sie jedoch bereits vor dem 22. Juni 2016 erfolglos widerrufen haben, können wir Sie ebenfalls bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen. Füllen Sie auch in diesen Fällen einfach unser Online-Formular aus und lassen sich eine kostenfreie Ersteinschätzung geben.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte