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Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln und Geld sparen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.01.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Baufinanzierung ist eine enorme finanzielle Belastung.
  • Doch Sie müssen die Forderung nicht in jedem Fall akzeptieren.
  • Wir erklären, warum und wie Sie mit Ihrer Bank über die Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln können.

Kann ich mit der Bank über die Vorfällig­keitsent­schädigung verhandeln?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings nicht, indem Sie direkt als Einzelperson das Gespräch mit der Bank suchen, sondern indem Sie rechtlich vorgehen. Unserer Erfahrung nach reagieren die wenigsten Institutionen auf die Forderungen Einzelner, sondern erst, wenn glaubwürdig die Gefahr rechtlicher Konsequenzen droht. Zum Beispiel dann, wenn Sie sich die Unterstützung einer Kanzlei sichern.

Während des juristischen Prozesses suchen wir – Gansel Rechtsanwälte – zunächst die außergerichtliche Einigung mit der Bank. Dies ist auch in den meisten Fällen erfolgreich, da die Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung weitestgehend eindeutig ist. Und während dieses außergerichtlichen Prozesses verhandeln wir für Sie die Vorfälligkeitsentschädigung. Im besten Fall heißt das, Sie müssen gar nichts zahlen oder können eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen.

Wie gehe ich vor, um die Vorfällig­keitsent­schädigung zu vermeiden oder sie zu verhandeln?

In nur drei Schritten können Sie herausfinden, ob auch Sie Ihre Baufinanzierung vorzeitig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen können. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Überprüfen Sie zunächst das Abschlussdatum Ihres Immobilienkreditvertrages. Liegt dieses nach dem 21. März 2016, können Sie fortfahren.

Schritt 2: Fordern Sie jetzt über unseren Online-Check eine kostenfreie Vertragsprüfung und Erstberatung an.

Schritt 3: Entscheiden Sie nach unserem kostenfreien Service, ob Sie uns beauftragen wollen – mit oder ohne Rechtsschutzversicherung. Damit ist bis hierhin der Prozess vollkommen unverbindlich. Sie haben die Kontrolle über die nächsten Schritte, müssen noch nichts zahlen und sind in keinem Anwaltsvertrag gebunden.

Keine Angst vor Knebelverträgen oder versteckten Kosten – unser Online-Check ist kostenfrei und unverbindlich und Sie behalten über jeden Schritt die Kontrolle bei voller Kostentransparenz.

Warum kann man die Vorfällig­keitsent­schädigung verhandeln?

Sobald Sie ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie vorzeitig – vor Ablauf der Zinsbindung – zurückzahlen, wird die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen. Doch nicht in jedem Fall ist die Bank auch berechtigt, diese Zahlung einzufordern.

Macht die Bank falsche oder ungenaue Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Vertragsabschluss, dann kommen Sie ohne Zahlung aus Ihrem Vertrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bank die korrekte Berechnung zu einem späteren Zeitpunkt – nach Vertragsabschluss – nachliefert oder die Angaben zur Berechnung nachträglich korrigiert.

Sind die Angaben bei Vertragsabschluss fehlerhaft oder unklar, können Sie gegen die Bank vorgehen und wir, Gansel Rechtsanwälte, verhandeln an Ihrer Stelle über die Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei stehen nach derzeitiger Rechtsprechung die Chancen ausgezeichnet, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder diese nach Zahlung zurückholen können. Ein Vorgehen kann sich für Sie finanziell sehr lohnen:

Wann wird die Vorfällig­keitsent­schädigung fällig?

Die Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung von Kund:innen, die vorzeitig aus ihrer Baufinanzierung aussteigen möchten oder müssen. Ein solches Darlehen lässt sich nur bei „berechtigtem Interesse“ kündigen, das dann vorliegt, wenn Sie die zur Finanzierung gehörige Immobilie verkaufen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Ein Jobwechsel und Umzug, Scheidung, aber auch Todesfälle gehören dazu.

Für Immobiliendarlehen sind lange Zinsbindungen üblich. Dies bietet zwar sowohl Kreditgeber:innen als auch -nehmer:innen den Vorteil, dass sie aufgrund der daraus resultierenden Raten langfristige Planungssicherheit haben. Kündigt allerdings ein:e Kreditnehmer:in den Kredit vorzeitig, dann entgehen der Bank Zinsgewinne, mit denen sie kalkuliert hat. Diese entgangenen Zinsgewinne sucht die Bank mit der Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kompensieren. Aus diesen Gründen fallen Vorfälligkeitsentschädigungen oft in fünfstelliger Höhe an. Damit stellt sie somit für viele eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Machen Sie sich die positive Rechtsprechung zunutze und überprüfen Sie im Online-Check, ob wir auch für Sie über die Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln können.

Häufige Fragen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln

Gibt es Gerichts­urteile, die eine Verhand­lung über die Vorfällig­keitsent­schädigung unterstützen?

Zuletzt stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2021 Verbraucher:innen in den Verhandlungen über ihre Vorfälligkeitsentschädigung den Rücken. Das Gericht bestätigte noch einmal, dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht, wenn die Angaben über ihre Berechnung unklar oder intransparent sind (Az.: 17 U 810/19). Bei dem Fall, den Gansel Rechtsanwälte erstritten hat, ging es um die Commerzbank. Diese wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt verurteilt, an einen Kläger die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung samt Zinsen zurückzuzahlen. Die Angaben der Commerzbank genügten dem OLG zufolge nicht den gesetzlichen Vorgaben:

Maßgeblich ist dabei die Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers. […] Ein solcher Verbraucher war nicht in der Lage, den Angaben in den Allgemeinen Darlehensbedingungen zu entnehmen, wie die Beklagte im Falle der vorzeitigen Rückzahlung die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen würde.

-OLG FRANKFURT AM MAIN, URTEIL VOM 01. JULI 2020

Dass das OLG Frankfurt eine Revision in dem Fall nicht zuließ, versuchte die Commerzbank mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH anzufechten. Dieser machte der Bank allerdings einen Strich durch die Rechnung und wies die Beschwerde ab. So wurde das Urteil des OLG nachdrücklich unterstrichen und der BGH signalisierte, dass eine weitere Klärung der Sache unnötig sei.

Die gute Nachricht: Von den Urteilen des OLG und BGH sind nicht nur Kreditverträge bei der Commerzbank betroffen. Die falschen oder unzureichenden Angaben finden sich in den Verträgen zahlreicher anderer Banken wieder, die demzufolge frühzeitig beendet werden können. Dies gilt für Baufinanzierungsverträge, die ab dem 22. März 2016 abgeschlossen wurden.

Sollte man Vergleichs­angebote der Bank annehmen, anstatt über die Vorfällig­keitsent­schädigung zu verhandeln?

Über die Vorfälligkeitsentschädigung verhandeln, heißt nicht, im Alleingang mit der Bank über die Höhe der Zahlung zu verhandeln. Ist die Bank in der Tat berechtigt, die Zahlung einzufordern, dann orientiert sich die Vorfälligkeitsentschädigung an Leitlinien, die der BGH für deren Höhe vorgegeben hat. Die Höhe der Forderung können Sie auch in unserem kostenfreien Rechner überprüfen.

Oder die Bank ist nicht berechtigt, die Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen zu fordern. Dann können Sie rechtliche Schritte einleiten und Ihre rechtlichen Vertreter, wie z. B. Gansel Rechtsanwälte, mit der Verhandlung über die Vorfälligkeitsentschädigung betrauen.

In einigen Fällen wird die Bank aber gegebenenfalls mit einem Rabattangebot auf Sie zukommen. Dieses sollten Sie unter keinen Umständen annehmen. Haben Sie sich auf diese Art und Weise mit der Bank geeinigt, besteht im Nachhinein nicht mehr die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen.

Jede Forderung der Bank einer Vorfälligkeitsentschädigung sollte immer zuerst auf ihre Berechtigung hin überprüft werden.

Gibt es andere Grund­lagen, um über die Vorfällig­keitsent­schädigung zu verhandeln?

Fehler in den Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind nicht der einzige Grund, weshalb man aus einer Baufinanzierung frühzeitig aussteigen kann – ohne horrende Kosten. Vielen Kreditinstituten sind in der Vergangenheit oft Fehler bei der Abfassung der Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen unterlaufen. Lassen sich solche Fehler in Ihren Verträgen feststellen, können Sie den Immobilienkredit widerrufen, und zwar Jahre, nachdem die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Welche der Optionen für Sie infrage kommt – Widerruf oder anderweitige Vermeidung der Vorfälligkeitsentschädigung – können Sie unverbindlich in unserem praktischen Online-Check prüfen lassen. Mehr Wissenswertes zum Immobilienkreditwiderruf lesen Sie in unserem Artikel „Widerruf von Immobilienkrediten“.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist seit 2020 Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG.

* Angestellte Anwälte, ** Vorstand, *** Freischaffende Rechtsanwälte