Vorfälligkeitsentschädigung ING-DiBa: So können Sie die Zahlung verhindern oder reduzieren
- In der Vergangenheit hat es die ING-DiBa versäumt – wie viele andere Banken auch – ihre Kunden in den Immoblilendarlehensverträgen über Rechte und Pflichten zu unterrichten.
- Wenn Sie vorhaben, vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung bei der ING-DiBa auszusteigen, können Sie sich mit dem sogenannten Widerrufsjoker die Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung sparen.
- Wir zeigen Ihnen, warum Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung ING-DiBa verhindern oder verringern können oder einfach aus Ihrem Kredit bei der ING-DiBa aussteigen und zu günstigeren Konditionen umschulden können.
Inhalt:
- Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
- Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung bei der ING-DiBa umgehen?
- Was kann ein Kunde der ING-DiBA tun?
- Vorfälligkeitsentschädigung ING-DiBa: Worin liegt der Nutzen des Widerrufsjokers?
- Wie funktioniert der Widerrufsjoker bei der ING-DiBa?
- Häufige Fragen zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung bei der ING-DiBa
Wer vor Ende der Laufzeit einen Immobilienkredit zurückzahlt, muss damit rechnen, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fordert. Diese „Strafzahlung” kann schnell mehrere tausend Euro betragen. Doch nicht immer ist die Forderung überhaupt berechtigt. Wir klären auf, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung clever umgeht oder eine Menge Geld zurückbekommt.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn Sie einen Kredit bei der ING-DiBa aufgenommen haben, dann haben Sie einen festen Plan vereinbart, wie dieser Kredit zurückzuzahlen ist. Weichen Sie jedoch von diesem Plan ab und wollen das Geld früher zurückzahlen, dann möchte die ING-DiBa eine Art „Strafzahlung“ von Ihnen haben, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Denn mit der vorzeitigen Ablösung des Kredits entgehen der Bank Zinsen, die sie mit dem Verleihen des Geldes an Sie erwirtschaftet hätte. Soweit die Sicht der der ING-DiBa zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung bei der ING-DiBa umgehen?
Die ING-DiBa hat die Pflicht, ihre Kunden bei Abschluss eines Kredits ausführlich über das Recht des Widerrufes zu belehren. Dazu hat der Gesetzgeber ein Muster erstellt, welches vorgibt, worüber in der Widerrufsbelehrung unterrichtet werden muss. Viele Kreditinstitute haben jedoch eigene Widerrufsbelehrungen formuliert und sind stark von dem Muster abgewichen. Daher kommt es in massenhaften Fällen zu inkorrekten Widerrufsbelehrungen, die eine Pflichtverletzung der Bank darstellen, wie das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung Ende 2015 urteilte. Es verurteilte die Bank dazu, dem Kunden seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung plus Zinsen bis zu Zeitpunkt des Widerrufs zu zahlen. Außerdem musste die Bank die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten der Klägerin übernehmen.
Aber nicht nur die Widerrufsbelehrung ist betroffen, sondern auch die sogenannten Pflichtangaben. Der Gesetzgeber gibt ebenfalls vor, welche Angaben noch gemacht werden müssen, bevor der Kunde einen Kreditvertrag unterschreibt. Dazu gehören die Hinweise, dass der Kreditnehmer die Kosten des Notars und der Grundbucheintragung zu tragen hat. Aber auch, dass der Kreditnehmer eine Gebäudeversicherung abschließen und zahlen muss.
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Was kann ein Kunde der ING-DiBA tun?
Der Kunde oder Kreditnehmer kann seinen Immobilienkreditvertrag, den er bei der ING-DiBa geschlossen hat, noch immer widerrufen, wenn das Kreditinstitut Fehler in der Widerrufsinformation oder bei den Pflichtangaben gemacht hat. Der Kunde hat dann das Recht, seinen geschlossenen Vertrag auch über die gesetzliche Widerrufsfrist hinaus zu widerrufen.
Diese Leitlinien bzw. Pflichten in Immobilienkreditverträgen hat die ING-DiBa und viele andere Kreditinstitute verletzt. Deshalb haben Sie auch noch immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Die Frist zum Widerruf des Vertrages hat nie zu laufen begonnen, da Sie nie korrekt belehrt wurden. Daraus folgt, dass ein Kreditvertrag mit inkorrekten Formulierungen auch noch immer widerrufen werden kann. Die unrichtigen Widerrufsbelehrungen sind ihr „Joker“ – Ihr Widerrufsjoker!
Sie brauchen daher auch keine Angst davor zu haben, juristisch gegen die ING-DiBA vorzugehen: Sie haben einen gerechtfertigten Anspruch darauf, vollständig und richtig über Ihr Widerrufsrecht von Ihrer Bank aufgeklärt zu werden. Zögern Sie also nicht, Ihre Ansprüche rechtlich geltend zu machen. Sie nutzen keine juristischen Schlupflöcher aus, um sich zu bereichern, und Sie nehmen der Bank auch nichts weg, dass ihr eigentlich zustehen würde.
Vorfälligkeitsentschädigung ING-DiBa: Worin liegt der Nutzen des Widerrufsjokers?
Sie haben bei einem Widerruf Ihres ING-DiBa-Vertrages folgende Möglichkeiten:
1. Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder reduzieren
Wenn Sie den Widerrufsjoker nutzen wollen, können Sie eine von der ING-DiBa geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren.
2. Auf niedrige Zinsen umschulden
Sie können aber auch den Kredit an sich widerrufen und zu den momentan niedrigen Zinssätzen die Finanzierung neu gestalten und somit viele tausend Euro sparen.
3. Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihre schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der ING-DiBa zurück zu fordern.
Wir prüfen, ob Ihr Kreditvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält oder Pflichtangaben fehlen. Wir geben eine kostenfreie Einschätzung zu den Chancen und der möglichen Ersparnis.
Vorfälligkeitskeitsentschädigungs-Rechner
Sie möchten wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung in Ihrem Fall ausfallen wird oder möchten überprüfen, ob die Angaben Ihrer Bank stimmen? Dann nutzen Sie unseren Vorfälligkeits-Rechner - online und kostenfrei.
Wie funktioniert der Widerrufsjoker bei der ING-DiBa?
Die ING-DiBa hat in ihren Widerrufsbelehrungen diverse Fehler begangen. In den von uns geprüften Verträgen ist uns unter anderem aufgefallen, dass die ING-DiBa unterschiedliche Angaben zum gleichen Sachverhalt in den Pflichtangaben im Europäischen Standardisierten Merkblatt (das dem Darlehensnehmer vor Vertragsschluss auszuhändigen ist) als auch nochmals im Darlehensvertrag selbst macht. Manchmal sind Pflichtangaben im Europäischen Standardisierten Merkblatt benannt, aber nicht im eigentlichen Darlehensvertrag. In beiden Dokumenten müssen diese Pflichtangaben jedoch aufgeführt werden und den gleichen Sinn ausdrücken.
Fehler bei der Gesamtlaufzeit und den Kosten der Gebäudeversicherung
In den uns vorliegenden Fällen hat die ING-DiBa die Gesamtlaufzeit und die Kosten der Gebäudeversicherung zwar in dem Europäischen Standardisierten Merkblatt angegeben, nicht hingegen in dem Darlehensvertrag selbst. So heißt es in den uns vorliegenden Fällen im Europäischen Standardisierten Merkblatt zur Vertragslaufzeit:
Dieser Hinweis findet sich im eigentlichen Kreditvertrag nicht mehr. Der Kunde wird über eine elementar wichtige Information gar nicht aufgeklärt. Dass der Vertrag nämlich nach einer bestimmten Zeit einfach ausläuft.
Zum Punkt der Gebäudeversicherung führt die ING-DiBa im Europäischen Standardisierten Merkblatt folgendes aus:
Im Darlehensvertrag selbst finden sich diese beiden Pflichtangaben gar nicht wieder. Das widerspricht geltendem Recht. Die ING-DiBa verletzt hier also die Pflicht, die beiden Angaben in den zwei Pflichtdokumenten zu veröffentlichen.
Fehler: Unklare Formulierung zu Fristen
Ein weiterer Fehler in den Kreditverträgen der ING-DiBa ist die unklare Formulierung, wann die Frist für einen Widerruf des Vertrages zu laufen beginnt:
Der Verweis auf den Gesetzesparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) eindeutig und aus dessen Sicht nicht zu beanstanden.
Unserer Rechtsauffassung nach kollidiert dieser Passus jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Nach dem Willen der Bundesregierung soll europäisches Recht auch auf Immobiliendarlehensverträge angewendet werden.
Der Verweis auf den Paragraphen ist nicht eindeutig und für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden auch nicht klar und deutlich zu verstehen. Zumal der Paragraph 492 Absatz 2 BGB auch auf andere Paragraphen verweist. Daher stellt diese Art der Belehrung über den Fristbeginn nach unserer Rechtsauffassung einen Verstoß gegen das Gebot der Klarheit und Prägnanz aus Artikel 10 Absatz 2 p) der Verbraucherkreditrichtlinie dar. Dies wollen wir durch den Europäischen Gerichtshof bestätigen lassen. Die Folge ist nach unserer Rechtsauffassung: Die Frist für einen Widerruf hat noch nicht begonnen zu laufen, der Kreditnehmer kann noch immer den Vertrag widerrufen.Wer kann den Kredit bei der ING-DiBa widerrufen?
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Wer kann den Kredit bei der ING-DiBa widerrufen?
Verträge, die in der Zeit vom 11. Juni 2010 bis heute geschlossen wurden, lassen sich bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen. Aus unserer Erfahrung trifft dieser Umstand auf die Hälfte aller Immobiliendarlehensverträge zu. Die ING-DiBa hat in der Zeit zwischen Juni 2010 und Juni 2014 in mehr als 50 % der Verträge eine inhaltlich oder/und gestalterisch nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet. Eine Prüfung Ihres Immobilienvertrags lohnt sich also auf jeden Fall.
Auch die Kunden der ING-DiBa, die schon selbst einen Widerruf formuliert, aber keinen Erfolg verbucht haben, sollten sich nicht entmutigen lassen. Sie haben durchaus Chancen, Ihren Widerruf erfolgreich durchzusetzen.
Machen Sie sich auch keine Sorgen über ein mögliches Vorgehen gegen die ING-DiBA. Sie landen auf keiner „schwarzen Liste" für zukünftige Kreditbewerbungen und fügen Ihrer Bank mit einer Klage auch keinen Schaden zu. Sie machen lediglich Ihre rechtlichen Ansprüche auf korrekte Aufklärung über die Widerrufsinformationen geltend.
Wir prüfen unverbindlich und ohne Kostenrisiko. Sie entscheiden nach unserer Ersteinschätzung, wie Sie weiter vorgehen möchten. Wir beraten Sie gern.
Wurde dazu bereits in der Praxis entschieden?
Vorfälligkeitsentschädigung ING-DiBa reduziert: 17.400 Euro gespart
Wir schlossen einen außergerichtlichen Vergleich für einen Darlehensvertrag der ING-DiBa aus 2012 bei einem Nominalzins von 3,93 % und einer Restschuld 198.200 Euro. Für eine vorfristige Beendigung des Darlehens im Jahr 2015 forderte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung 23.400 Euro. Wir widerriefen das Darlehen wegen einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Im Ergebnis unserer Verhandlungen erreichten wir dann eine Minderung der Vorfälligkeitsentschädigung auf 6.000 Euro – 17.400 Euro gespart.
Wie widerrufe ich einen ING-DiBa-Kredit?
1. Kreditunterlagen der ING-DiBa heraussuchen
Wenn Sie Ihren Immobilienkredit zwischen dem 11.6.2010 und heute geschlossen haben, dann stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf Ihres Darlehensvertrages sehr gut und Sie können viel Geld sparen. Suchen Sie sich Ihre Unterlagen zu Ihrem Immobilienkredit bei der ING-DiBa heraus und füllen Sie unser Formular für eine kostenfreie Prüfung aus. Falls Sie schon einmal selbst den Vertrag widerrufen haben, suchen Sie auch diese Unterlagen und die Antwortschreiben der ING-DiBa heraus.
2. Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres ING-DiBa-Vertrages anhand der Unterlagen
Unsere erfahrenen Anwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht prüfen kostenfrei Ihren Kreditvertrag auf mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung. Oftmals sind aber auch andere Angaben und Hinweise nicht deutlich genug oder schlicht falsch. Unsere Anwälte geben Ihnen eine Einschätzung und empfehlen Ihnen, wie das weitere Vorgehen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit aussehen sollte.
3. Widerruf des Kredits bei der ING-DiBa
Nachdem wir Ihren Vertrag geprüft haben, entscheiden Sie, welches Vorgehen in Ihrer Situation das Beste ist. Bis zu diesem Punkt entstehen für Sie keine Kosten. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, holen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ein.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte