Bearbeitungsgebühren in Darlehen – So gibt’s Geld zurück
Bearbeitungsgebühr, Abschlussprovision, Aufwandsgeld – hinter diesen Begriffen stecken unnötige Mehrkosten für Kreditnehmende und sie sind verboten. Banken schrecken in manchen Fällen trotzdem nicht davor zurück, sie in Rechnung zu stellen. Wie Sie sich davor schützen und Ihr Geld zurückholen können, erklären wir hier.
- Was sind Bearbeitungsgebühren in Darlehen?
- Warum sind Bearbeitungsgebühren in Darlehen verboten?
- Welche Kreditgebühren sind unzulässig?
- Welche Kreditgebühren sind zulässig?
- Wie kann ich Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zurückfordern?
Was sind Bearbeitungsgebühren in Darlehen?
Egal, ob Ratenkredit oder Immobiliendarlehen. In vielen Fällen wurden damals und werden auch heute noch Gebühren von Kreditnehmer:innen gefordert. Die sogenannten Bearbeitungsgebühren sollten unter anderem die geleistete Bonitätsprüfung finanziell abdecken.
In den meisten Fällen beträgt die anfallende Gebühr zwischen 1 und 3,5 % der Kreditsumme. Sie wird zu den anfallenden Zinsen berechnet, welche meist etwas niedriger ausfallen. In jedem Fall sind die Bearbeitungsgebühren in Darlehen ein Nachteil für Kreditnehmende, denn auch bei vorzeitiger Rückzahlung wird sie vom Kreditinstitut einbehalten.
Warum sind Bearbeitungsgebühren in Darlehen verboten?
Seit 2014 haben sich diese Regeln verändert. Bearbeitungskosten für Darlehen sind mittlerweile verboten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. Mai 2014. Wer damals Gebühren zahlte, hatte bis zum Ende des Jahres 2017 die Chance, diese auf juristischem Wege zurückzuverlangen.
Trotzdem sollte man genau auf die Formulierungen in heutigen Kreditverträgen achten. Banken verstecken Bearbeitungsgebühren auch hinter Begriffen wie Abschlussgebühr, Bearbeitungsprovision oder Treuhandgebühren. Fallen Ihnen solche Begriffe im Kreditvertrag auf, könnte sich die Forderung auf Rückzahlung lohnen. Bei einer Rückforderung von Bearbeitungsgebühren gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Welche Kreditgebühren sind unzulässig?
Seit dem Urteil am BGH gelten folgende Kreditgebühren und Bearbeitungskosten als unzulässig:
-
Kreditbearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten & Unternehmensdarlehen
-
Individuelle Beiträge
-
Darlehensgebühren in Bausparverträgen
-
Kontogebühren in der Auszahlungsphase bei Bausparverträgen
-
Gebühren für Treuhandaufträge bei Ablösung des Darlehens
Welche Kreditgebühren sind zulässig?
Das Urteil des BGH wird dabei nicht auf alle Kreditinstitute und Banken in Deutschland angewendet. Tatsächlich gibt es einige Kosten bei Darlehen, die zulässig sind:
-
Die Auszahlungsabschläge der Darlehen der KfW-Bank
-
Die Abschlussgebühr in Bausparverträgen
-
Gebühren des Notars für die Lösung oder Abtretung der Grundschuld
Wie kann ich Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zurückfordern?
Haben Sie Ihren Darlehensvertrag abgeschlossen und Ihnen wurden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt?
Schritt 1:
Prüfen Sie, ob der Anspruch auf Rückerstattung noch nicht verjährt ist. Beachten Sie hierbei die drei Jahre nach Abschluss des Darlehens.
Schritt 2:
Wird die Frist für Rückerstattungsforderung eingehalten, senden Sie folgendes Muster mit Ihren eingefügten Daten an das Kreditinstitut.
Bankname/Kreditfirma
Straße, Hausnummer
PLZ, Stadt
Ort, Datum
Rückforderung von Bearbeitungsgebühren beim Darlehen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX.XX.XXXX habe ich mit Ihnen einen Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme von XX Euro unter der Vertragsnummer XXXX abgeschlossen.
Unter Berufung auf das Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof (BGH) vom 13.5.2014, (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) fordere ich die in diesem Zusammenhang von mir gezahlten Bearbeitungsgebühren in Höhe von XX Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins ab Zahlung des Geldes zurück.
Die Erhebung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist rechtlich unzulässig.
Nach § 812 BGB sind Sie daher verpflichtet, die unrechtmäßig eingeforderte Bearbeitungsgebühr an mich zurückzuzahlen. Des Weiteren halte ich die gegebene Verjährungsfrist für die Rückforderung ein.
Überweisen Sie den Gesamtbetrag bis spätestens innerhalb von drei Wochen auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: XXXX
IBAN: XXXX
Bankname: XXXX
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte