Bankgebühren zurückholen – Jetzt Erstattung sichern!
- Der BGH hat Ende April 2021 entschieden, dass bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind.
- Dadurch können zahlreiche Bankkund:innen neu eingeführte oder erhöhte Kontogebühren zurückfordern (Az. XI ZR 26/20).
- Wie das geht, erfahren Sie hier.
Warum können Betroffene unerlaubte Bankgebühren zurückfordern?
Zahlen Sie Kontogebühren bei Ihrer Bank? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie diese zurückfordern können. Denn viele Banken haben Gebührenänderungen durchgeführt, ohne die Einwilligungen der Kund:innen einzuholen. Begründet wurde das mit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die im Prinzip besagt, dass die Bank jederzeit die Gebühren erhöhen kann, solange die Kund:innen nicht widersprechen.
Diese sogenannte „fiktive Zustimmung“ ist nicht zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) feststellte. Deshalb können alle auf diese Weise erhöhten Kontogebühren zurückverlangt werden – und zwar alle Gebühren, die Sie innerhalb der letzten zehn Jahre unrechtmäßig gezahlt haben. Umfasst sind Gebühren für die Führung des Kontos, aber auch für sonstige Leistungen der Bank im Rahmen des Girovertrags.
Wie läuft die Durchsetzung über das kostenlose Musterschreiben ab?
Mit unserem kostenlosen Musterschreiben können Sie die Erstattung von der Bank selbst einfordern. Dazu erhalten Sie unser Musterschreiben via E-Mail, welches Sie nur noch durch Ihre Daten ergänzen müssen. Wir melden uns nach drei Wochen bei Ihnen, um uns zu erkundigen, ob die Bank gezahlt hat, oder nicht.
Sind nur Gebühren von dem BGH-Urteil betroffen?
Nein, auch andere Vertragsänderungen könnten durch das Urteil unwirksam sein. Das betrifft zum Beispiel Änderungen des Kontomodells oder eine erweiterte Datenerhebung. Es geht also um jede Änderung am Vertrag, die durchgeführt und der Sie, gemäß der Klauseln, nicht aktiv zugestimmt haben.
Muss mich meine aktuelle Bank unterstützen, wenn ich mein Konto wechseln möchte?
Kann ich einen Drittanbieter hinzuziehen, der mir beim Kontowechsel hilft?
Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass sie erst die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs abwarten möchte. Wie soll ich nun vorgehen?
Der Verweis auf die – mittlerweile längst vorliegende – Urteilsbegründung ist lediglich eine Hinhaltetaktik der Banken. Die Rechtslage ist eindeutig und war es bereits mit der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs: Die Bank schuldet Ihnen eine Erstattung der überzahlten Kontogebühren. Sie muss diese Schuld sofort erfüllen und hat dafür von Gesetzes wegen keine Bedenk- oder Bearbeitungszeit.
Was bedeutet „aktive" Zustimmung?
Wie soll ich reagieren, wenn meine Bank von mir eine aktive Zustimmung zu den neuen Entgelten verlangt?
Wie kann ich herausfinden, ob und wie meine Gebühren erhöht wurden?
Wo finde ich meine Kontoauszüge?
Die Kontoauszüge der Bank erhalten Sie entweder postalisch in regelmäßigen Abständen zugesandt oder im Postfach Ihres Online-Bankings abgelegt. Diese können Sie dann als PDF herunterladen und speichern.
Muss ich die Höhe der Rückforderungssumme wissen?
Spielt es eine Rolle, wann die Bank eine neue Gebühr eingeführt hat?
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte