Autofinanzierung kündigen: Raten sparen & Geld zurückholen
- Sie wollen Ihre Autofinanzierung kündigen?
- Dadurch verschenken Sie unter Umständen sehr viel Geld.
- Wir verraten Ihnen, ob es in Ihrem Fall einen lukrativeren Ausweg gibt.
Aus welchen Gründen könnten Sie Ihre Autofinanzierung kündigen?
Autokäufer kündigen ihre Autofinanzierung in den meisten Fällen aus folgenden Gründen:
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Es gab Familienzuwachs und nun ist das Auto zu klein.
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Arbeitslosigkeit oder Krankheit sorgen dafür, dass die Raten nicht mehr gezahlt werden können.
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Aufgrund von Scheidung oder Trennung können finanzielle Verbindlichkeiten nicht mehr zu zweit gestemmt werden.
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Eine andere Autofinanzierung bietet viel günstigere Zinsen an.
Wenn auch Sie Ihre Autofinanzierung kündigen wollen, ist der Kündigungsgrund jedoch erst einmal zweitrangig. Wichtiger ist zu errechnen, ob sich die Kündigung in Ihrem Fall lohnt.
Können Sie einfach so den Autokredit kündigen?
Wenn Sie Ihren Autokredit kündigen wollen, müssen Sie sich an die vorgegebenen Kündigungsfristen halten. In der Regel beträgt die Frist für Autokredite, die vor dem 11. Juli 2010 abgeschlossen wurden, drei Monate.
Für Kredite, die nach dem 11. Juli 2010 abgeschlossen wurden, gilt grundsätzlich eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat. Wenn Sie sich unsicher sind, wie lang Ihre Kündigungsfrist ist, nehmen Sie Ihren Kreditvertrag zur Hand oder fragen Sie beim Kreditgeber nach.
In beiden Szenarien muss die Kündigung schriftlich beim Kreditgeber eingereicht werden.
Was passiert, wenn Sie kündigen?
Obwohl eine vorzeitige Kündigung möglich ist, wird der Kreditgeber es Ihnen nicht leicht machen. Denn als Gegenleistung erwartet die Bank in der Regel einen hohen Geldbetrag von Ihnen, den Sie vorab leisten müssen:
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Sie müssen die vollständige Restschuld zurückzahlen.
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Es wird eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung gefordert. Diese ist als Strafzahlung zu verstehen, die der Kreditgeber Ihnen für die ihm entgehenden Zinsen in Rechnung stellt.
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Meist müssen Sie auch eine Nutzungsentschädigung zahlen. Diese berechnet sich aus den gefahrenen Kilometern und dem damit einhergehenden Wertverlust des Fahrzeuges.
Im Grunde müssen Sie sich also darauf einstellen, dass durch eine Kündigung Mehrkosten auf Sie zukommen. Es gibt jedoch eine tolle Alternative, die Ihr Portemonnaie füllt, anstatt es zu leeren: den Widerruf.
Wie beenden Sie die Autofinanzierung richtig?
Anstatt zu kündigen, gibt es auch eine einfache Möglichkeit, seine Autofinanzierung zu beenden. Durch den sogenannten „Widerrufsjoker“ wird der Kreditvertrag rückabgewickelt – sogar nachträglich.
Eine erfolgreiche Rückabwicklung führt dazu, dass:
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Sie das Auto zurückgeben dürfen,
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und bereits gezahlte Raten & die Anzahlung unter Abzug eines entsprechenden Wertersatzes zurückgezahlt bekommen,
Das Endergebnis zeigt eindeutig, dass der Widerruf die weitaus lohnenswertere Alternative darstellt. Anstatt Geld zu verlieren, hätte der Fahrzeugbesitzer aus dem Beispiel sogar noch Geld vom Kreditgeber zurückbekommen.
Wann können Sie den Widerrufsjoker ziehen?
Normalerweise haben Verbraucher nach Abschluss eines Vertrages 14 Tage Zeit, um diesen zu widerrufen. Die Frist startet jedoch nicht, wenn die Kreditverträge fehlerhaft sind. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass fehlerhafte Verträge bis heute erfolgreich widerrufen werden können.
Fehler in den Autokreditverträgen sind bei weitem keine Seltenheit. Unseren Schätzungen zufolge ist jeder zweite Vertrag, der nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde, betroffen. In diesen finden sich bei den Widerrufsbelehrungen teils grobe Unstimmigkeiten.
So auch in einem unserer geführten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) – Europas höchstem Zivilgericht. Wir legten den Richtern in Luxemburg unter anderem folgende Klausel zur Einschätzung vor:
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Die Richter entschieden, dass diese Widerrufsbelehrung gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“ verstößt. Durch diese Entscheidung haben nun Millionen Verbraucher die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu ziehen.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte