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Änderungskündigung – So erhalten Sie eine Abfindung

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Beitrag geprüft von Rechtsanwalt Philipp Caba**
03.02.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Eine Änderungskündigung beinhaltet für Arbeitnehmer:innen meist verschlechterte Vertragsbedingungen, wie der Wegfall einer Gratifikation.
  • Sie möchten erfahren, ob Sie nach einer Änderungskündigung eine Abfindung fordern können?
  • Unter welchen Umständen Beschäftigte im Falle einer Änderungskündigung mit einer Abfindung entschädigt werden können, lesen Sie hier.

Konflikte am Arbeitsplatz können eine echte Belastung sein. Besonders eine Kündigung bedeutet purer Stress. Wir erklären, warum es sich dabei lohnt, einen Anwalt zu konsultieren und so auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.

Kann ich nach einer Änderungs­kündigung eine Ab­findung fordern?

Zu einer Änderungskündigung wird gegriffen, wenn Arbeitnehmer:innen einer Vertragsänderung, welche eine Verschlechterung der Konditionen beinhaltet, nicht zustimmen möchten. Der bestehende Vertrag wird gekündigt und direkt ein neues Vertragsangebot zu geänderten Bedingungen vorgelegt.

Arbeitnehmer:innen haben pauschal keine Ansprüche auf eine Abfindung bei einer Änderungskündigung. In der Regel werden alle Fristen einer regulären Kündigung eingehalten, sodass Beschäftigte nicht so einfach eine Entschädigung fordern können.

Eine Änderungskündigung geht jedoch in der Regel mit schlechteren Vertragsbedingungen, also einem geringeren Bruttolohn, einem veränderten Aufgabenbereich oder dem Wegfall von Gratifikationen, einher. Daher sollten Arbeitnehmer:innen genau prüfen, welche Chancen sie auf eine Abfindung haben und ob nicht gegebenenfalls ein Jobwechsel lukrativer wäre.

Sie möchten erfahren, ob Sie nach einer Änderungskündigung eine Abfindung fordern können? Hierbei helfen Ihnen unsere Expert:innen für Arbeitsrecht gerne weiter und sind sofort zur Stelle. Nutzen Sie dafür einfach unsere telefonische Ersteinschätzung, um weitere Schritte zu besprechen.

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Wie muss ich auf eine Änderungs­kündigung reagieren, um eine Ab­findung zu erhalten?

Arbeitnehmer:innen haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren, da diese sowohl eine Kündigung als auch ein Jobangebot beinhaltet. Unterschreiben Sie ohne Widersprüche den neuen Arbeitsvertrag – inklusive veränderter Bedingungen – steht Ihnen keine Abfindung zu. Akzeptieren Sie jedoch die Kündigung, dann kann Ihnen eine Entschädigungszahlung zustehen.

Ebenso besteht die Option, das neue Jobangebot unter Vorbehalt zu akzeptieren und eine Änderungsschutzklage anzustreben. Hierbei wird geprüft, ob die Kündigung und angebotene Weiterbeschäftigung unter verschlechterten Bedingungen sozial gerechtfertigt und rechtens ist. Dieses Prozedere kann für Sie grundsätzlich im Erhalt einer Abfindung enden.

Unter welchen Umständen erhalte ich nach einer Änderungs­kündigung eine Abfindung?

Pauschal können Arbeitnehmer:innen keine Abfindung bei einer Änderungskündigung fordern. Jedoch gibt es gewisse Szenarien, in denen eine Abfindungszahlung vorgeschrieben ist bzw. Beschäftigte diese mit ein bisschen Verhandlungsgeschick fordern können.

Sozialplan

In Unternehmen mit einem Betriebsrat regelt ein Sozialplan, wie Arbeitnehmer:innen bei Umstrukturierungen oder andere Betriebsänderung entschädigt werden. Demzufolge legt dieser auch fest, ob Beschäftigte bei einer (Änderungs-)Kündigung Ansprüche auf eine Abfindung haben.

Abfindungsangebot

Im Falle einer Änderungskündigung bieten manche Arbeitgeber:innen direkt eine Abfindung an. Dies kann den Zweck haben, um die beschäftigte Person über die verschlechterten Vertragsbedingungen zu trösten und die Annahme des Jobangebots zu vereinfachen.

Ebenso kann ein Abfindungsangebot das Ziel haben, Arbeitnehmer:innen vertraglich davon abzuhalten, von Klagerechten Gebrauch zu machen. Denn eine Kündigungs- bzw. Änderungsschutzklage, die Beschäftigte drei Wochen lang nach der Kündigung einreichen können, ist für Unternehmen in der Regel eine zeit- und kostenintensive Angelegenheit.

Abfindung als Einigung

Legen Arbeitnehmer:innen, die eine Änderungskündigung erhalten haben, eine Änderungsschutzklage vor Gericht ein, reagieren Arbeitgeber:innen häufig mit einem Abfindungsangebot. Um sich die Zeit und die Kosten eines Prozesses zu sparen, zahlen sie der beschäftigten Person lieber eine Entschädigungszahlung.

Wie können mir Anwält:innen zu einer Ab­findung nach einer Änderungs­kündigung ver­helfen?

Bei einer Änderungskündigung die Entscheidung zu treffen, die für Sie die geringsten Einbußen bedeutet, ist für einen arbeitsrechtlich ungeschulten Laien nicht immer leicht. Expert:innen für Arbeitsrecht dagegen haben das Wissen und die Erfahrung, wie die Erfolgschancen einer Kündigungs- bzw. Änderungsschutzklage stehen und wann Arbeitgeber:innen am ehesten bereit sind, ihren Beschäftigten eine Abfindung zu bezahlen.

Daher lohnt es sich in der Regel, die Änderungskündigung von Expert:innen gegenlesen zu lassen. Allein die Tatsache, dass Sie sich juristisch informieren und gegebenenfalls eine Klage anstreben, kann Arbeitgeber:innen dazu bewegen, Ihnen eine Abfindung zu bezahlen. Unternehmen möchten es meist mit allen Mitteln vermeiden, in einen Rechtsstreit zu geraten, der viel Zeit und Geld kostet.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist seit 2020 Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG.

* Angestellte Anwälte, ** Vorstand, *** Freischaffende Rechtsanwälte