Kündigungsschutz mit einem Anwalt oder einer Anwältin sichern – Kosten, Ablauf & Chancen
- Kam die Entlassung reingeflattert, ist die Panik erstmal groß.
- Jedoch sollte man Ruhe bewahren und eine:n Anwält:in kontaktieren.
- Denn dieser kann bei einer Kündigungsschutzklage besser helfen.
- Wie der Rechtsbeistand das macht und was das kostet, erklären wir hier.
Konflikte am Arbeitsplatz können eine echte Belastung sein. Besonders eine Kündigung bedeutet purer Stress. Wir erklären, warum es sich dabei lohnt, einen Anwalt zu konsultieren und so auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.
Was bedeutet Kündigungsschutz?
Der Kündigungsschutz besteht aus diversen gesetzlichen Regelungen, die Arbeitnehmer:innen vor ungerechtfertigten Entlassungen und der Willkür des Vorgesetzten schützen sollen. Dafür sorgt das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder besondere Tarifverträge zwischen Betrieb und Mitarbeitenden.
Der Kündigungsschutz gilt für alle Mitarbeitenden ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Er besagt, dass der Vorgesetzte nur aus gesetzlich zulässigen Gründen eine Kündigung aussprechen darf. Darüber hinaus werden bestimmte Personengruppen besonders vor Entlassungen geschützt.
Wie kann ein Anwalt für Kündigungsschutz sorgen?
Am Wichtigsten ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung tätig zu werden. Ansonsten verstreicht die Frist der sogenannten Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Wenden Sie sich innerhalb dieser Zeit an eine:n Rechtsanwält:in.
In der folgenden Aufarbeitung der Entlassung können Anwält:innen feststellen, ob die Kündigung wirksam war und dem Gericht noch vor Verfahrensbeginn Beweise vorlegen. Dann kann bei Erfolg eine Weiterführung der Arbeitstätigkeit oder ein einvernehmliches Ende der Beschäftigung mit einer Zahlung einer Abfindung erwirkt werden.
“Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.”
Kann mir ein Anwalt zu einer Abfindung verhelfen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt nicht. Jedoch haben die meisten Betriebe ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden konfliktfrei zu beenden. Eine Abfindung kann dabei ein guter Anreiz sein.
Mit einem Rechtsbeistand kann sich sowohl Ihre Chance als auch die Höhe der Abfindung verbessern. Mit dieser geballten juristischen Unterstützung können Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht noch deutlicher vorgelegt werden.
Wieviel kostet mich Kündigungsschutz mit einem Anwalt?
Vorab bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Arbeitsrecht. Darin erfahren Sie,
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… welche Chancen und Risiken Ihr Fall beinhaltet.
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… wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen.
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… wie die Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen.
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… welche Kosten unsere Beauftragung beinhaltet.
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… wann Sie ein Ergebnis erhalten.
Grundsätzlich übernehmen wir nur Mandate, in denen die Erfolgsaussichten vielversprechend sind und wir Ihnen tatsächlich zum Erfolg verhelfen können. Dabei bieten wir eine faire Grundpauschale und möchten nur bei positivem Ausgang eines Prozesses am Ergebnis beteiligt werden. Bei einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz werden für Sie die Prozesskosten je nach Vertrag anteilig oder vollständig übernommen.
Welche Arten von Kündigungen gibt es?
Neben einigen speziellen Fällen wie der Verdachts- oder Druckkündigung sind vor allem folgende drei Arten der Entlassung in den meisten Fällen gegeben:
Betriebsbedingte Kündigung
Die Ursache für eine betriebsbedingte Kündigung liegt grundsätzlich nicht bei den Arbeitenden. Steht ein Unternehmen zum Beispiel vor der Schließung, muss er seine Belegschaft entlassen. Diese Form der Entlassung ist aber nur gültig, wenn die Aufgabenbereiche der Mitarbeitenden tatsächlich auch auf Dauer entfallen.
Personenbedingte Kündigung
Kann aufgrund der fehlenden Eigenschaften und Fähigkeiten der Aufgabenbereich nicht mehr ausgeübt werden, können Mitarbeitende personenbedingt gekündigt werden. Das hat zunächst nichts mit einem Fehlverhalten zu tun. Jedoch sollte ein Betrieb vorab eine Versetzung statt einer Entlassung in Betracht ziehen.
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann es zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen – darunter fallen meist Beleidigung, Verweigerung oder stete Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz. Je nach Schwere des Fehlverhaltens wird der Betrieb meist eine Abmahnung aussprechen, bevor es zu einer endgültigen Entlassung kommt. Bei kriminellen Handlungen wie Drogenmissbrauch oder Diebstahl kann es gar zu einer fristlosen Kündigung kommen.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
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Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Ein:e Richter:in prüft dann den Antrag und setzt einen sogenannten Gütetermin an. Dabei soll zunächst eine gütliche Einigung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer:in gesucht werden. Bei diesem Termin müssen Sie selbst nicht erscheinen und können sich von Ihrem Rechtsbeistand vertreten lassen. Oft wird beim Gütetermin bereits eine finanzielle Einigung zur Beilegung des Rechtsstreits gefunden.
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Wird keine Einigung gefunden, wird ein sogenannter Kammertermin angesetzt. Darin muss der Betrieb die Kündigung ausführlich und schriftlich begründen. Danach hat der/die Arbeitnehmer:in die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.
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Das Urteil beim Kammertermin fällen neben dem/der vorsitzenden Richter:in zugleich zwei ehrenamtliche Richter:innen. Bei positivem Ausgang für den/die Kläger:in wäre der Arbeitsplatz geschützt. Zudem müssen ausstehende Gehälter nachgezahlt werden. Bei negativem Urteil können Arbeitnehmer:innen beim Landesarbeitsgericht Berufung einlegen.
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Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist seit 2020 Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG.
* Angestellte Anwälte, ** Vorstand, *** Freischaffende Rechtsanwälte