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Kündigungsfrist Arbeitnehmer – Diese Fristen gibt es

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Beitrag geprüft von Rechtsanwalt Philipp Caba**
03.02.2023 | 1 Min. Lesezeit
  • Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder Monatsende.
  • Bei Tarifverträgen sind besondere Kündigungsfristen möglich.
  • In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen.
  • Eine fristgerechte Kündigung muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
  • Eine frühzeitige Kündigung muss zusammen mit dem Arbeitgeber in einem Aufhebungsvertrag
    beschlossen werden.

Gibt es eine Kündigungs­frist für Arbeit­nehmer:innen?

Gesetzliche Regelungen sehen eine Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt (§ 622 Abs. 1 und 2, BGB). Ausnahmen gelten dabei für Tarifverträge. Dort können gesetzliche Mindestkündigungsfristen von 2 Wochen während der Probezeit und vier Wochen danach unterschritten werden. Zudem ist eine kürzere Frist für Aushilfskräfte möglich, die erst weniger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind.

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen darf bei Sondervereinbarungen im Übrigen nie länger ausfallen, als die einzuhaltende Frist für Arbeitgeber:innen (§ 622 Abs. 6, BGB).

Wie lang ist die Kündigungs­frist für Arbeit­nehmer:innen?

Die Fristen für eine Kündigung sind für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen unterschiedlich. So sollen Mitarbeitende besser geschützt werden, ohne dabei den Betrieb rechtlich ganz zu vernachlässigen. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer:innen liegt bei vier Wochen. Dabei kann zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

So kündige ich frist­gerecht meinen Arbeitsplatz

Es gibt tausende Gründe, warum man den Job kündigen könnte. Eine neue Stelle, Umzug, und vieles mehr. Natürlich ist man als Arbeitnehmer:in dazu berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Kündigung ist hierzu schriftlich bei dem/der Arbeitgeber:in einzureichen. In jedem Fall sollte man zusätzlich eine Bestätigung zum Erhalt der Kündigung vom Betrieb verlangen. Sie kann in komplizierten Fällen als Nachweis dienen.

Nutzen Sie für die fristgerechte Kündigung einfach und bequem unser Musterschreiben. Füllen Sie es mit den notwendigen Daten aus und senden oder übergeben Sie es unterschrieben Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist seit 2020 Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG.

* Angestellte Anwälte, ** Vorstand, *** Freischaffende Rechtsanwälte