Kündigung wegen Betriebsschließung – Fristen, Abfindung & Co.
- Handelt es sich nur um eine vorübergehende Schließung, kann die Kündigung unwirksam sein.
- Auch bei Betriebsschließung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
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Konflikte am Arbeitsplatz können eine echte Belastung sein. Besonders eine Kündigung bedeutet purer Stress. Wir erklären, warum es sich dabei lohnt, einen Anwalt zu konsultieren und so auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.
Ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung rechtens?
Als Mitarbeiter eines Unternehmens mit mehr als zehn Angestellten fallen Sie nach sechs Monaten Arbeit im Betrieb unter den gesetzlichen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber nicht ohne Grund eine Kündigung aussprechen darf.
Jedoch ist eine Betriebsschließung rechtmäßig, um Mitarbeiter zu kündigen. Dabei besteht ein „dringendes betriebliches Erfordernis“, womit eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Es gilt ebenfalls als ausreichende Begründung, wenn nur ein Betrieb von mehreren Standorten eines Unternehmens geschlossen wird.
Diese Formen der Kündigung gibt es:
Wann ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung ausgeschlossen?
Der Arbeitnehmer muss eine betriebsbedingte Kündigung jedoch nicht immer akzeptieren. Handelt es sich zum Beispiel nur um eine vorübergehende Schließung, darf der Arbeitgeber vorerst keine Kündigungen aussprechen. Auch bei der Planung der Schließung oder einem Verkauf des Unternehmens spricht man zunächst nicht von einer Betriebsschließung.
Eine häufige Praxis bei Betriebsschließungen ist es, Mitarbeiter zu früh zu entlassen. Generell darf der Arbeitgeber Kündigungen erst aussprechen, wenn die Stilllegung mit dem Ablauf der Kündigungsfristen übereinstimmt. Ein Insolvenzverfahren eines Betriebs ist übrigens kein ausreichender Grund für Entlassungen. Ab der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gelten laut Gesetz im Übrigen besondere Kündigungsfristen von maximal drei Monaten.
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Was gilt bei der Schließung von kleinen Betrieben?
Obwohl der gesetzliche Kündigungsschutz in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern nicht greift, muss der Arbeitgeber grundsätzliche Regeln beachten. Entlassungen dürfen keine diskriminierenden Maßnahmen aufgrund des Geschlechts, Religion oder Sexualität sein.
Außerdem muss der Arbeitgeber bei Kündigungen ein bestimmtes Maß sozialer Rücksicht beachten. Bei einer schrittweisen Betriebsschließung dürfen zum Beispiel ältere Mitarbeiter mit Kindern erst später entlassen werden.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei einer Betriebsschließung?
Kommt es wegen einer Betriebsschließung zur Kündigung von Mitarbeitern, muss der Arbeitgeber die Kündigungsfristen berücksichtigen. Laut Gesetz richten sich diese nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des einzelnen Arbeitnehmers.
Eine Betriebsschließung gilt nicht als Grund für außerordentliche Kündigungen. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kündigungsfristen genauestens einzuhalten und die Schließung dementsprechend zu planen.
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Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Eine betriebsbedingte Kündigung geht oft mit einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Darin werden die Eckpunkte der Beendigung der Zusammenarbeit festgelegt – unter anderem der verbliebene Urlaubsanspruch, Verschwiegenheitsvereinbarung, Rückgabe von Arbeitsmaterialien und Abfindung.
Bei Unterzeichnung ist ein Aufhebungsvertrag ein offizieller Beschluss beider Parteien, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Daher sollten Sie diesen zuvor aufmerksam durchlesen und sichergehen, dass Sie mit den darin enthaltenen Details und Absprachen zufrieden sind.
Bekomme ich eine Abfindung?
Eine Abfindung steht dem Arbeitnehmer nicht in jedem Fall zu. Jedoch haben Arbeitgeber ein Interesse daran, das Arbeitsverhältnis unkompliziert und zeitnah zu beenden. Das Angebot einer Abfindung soll dabei den Arbeitnehmer bei der Zustimmung helfen. Sie wird für gewöhnlich im Aufhebungsvertrag festgelegt und unterliegt der Steuerpflicht.
Jedoch findet eine Auszahlung einer Abfindung laut Statistik in seltenen Fällen statt. Besonders in Betrieben, in denen kein Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer unterstützt, kam es in den letzten Jahren laut aussagen gekündigter Arbeitnehmer nur selten zu Abfindungsauszahlungen.
Kann ich mich gegen die Kündigung wegen Betriebsschließung wehren?
Ob es sich nun um eine ordentliche Betriebsschließung und damit rechtmäßige Kündigung handelt, ist nicht immer garantiert. Wenn Sie die Gründe der Entlassung anzweifeln, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Ausspruch der Kündigung beim Arbeitsgericht klagen.
Dann muss in einem gerichtlichen Verfahren entschieden werden, ob die Kündigung wegen Betriebsschließung rechtmäßig war und die Fristen eingehalten wurden. Ziel des Verfahrens sollte für Sie sein, eine Weiterbeschäftigung oder angemessene Abfindung zu erwirken.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte