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Wiederholungstäter Blitzer – das kommt auf Sie zu!

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
30.03.2023 | 2 Min. Lesezeit
  • Wer wiederholt geblitzt wird, wird härter bestraft.
  • Wer zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres begeht, ist Wiederholungstäter.
  • Experten im Verkehrsrecht können für Sie abschätzen, ob sich ein Einspruch gegen ein Fahrverbot lohnen könnte.

Geblitzt – Was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung?

In der Straßenverkehrs-Ordnung heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“ Blitzer sollen hierbei dafür sorgen, das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen und so die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials bei überhöhter Geschwindigkeit sieht der Bußgeldkatalog auch schwerwiegende Strafmaßnahmen vor. Und da seit der Reform des Punktesystems nach 8 Punkten in Flensburg Schluss ist, wiegen zwei Punkte wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung besonders schwer.

Wiederholt geblitzt – Was droht mir?

Wenn Sie zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu viel geblitzt werden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Zusätzlich, zu den im Bußgeldkatalog gelisteten Sanktionen aufgrund des begangenen Verstoßes gegen das jeweils gültige Tempolimit, erhalten Wiederholungstäter einen Monat Fahrverbot. Tatsächlich zählt die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den häufigsten Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Früher oder später wird also quasi jeder mal von einem Blitzer erwischt. Doch nicht jeder, der zum zweiten Mal geblitzt wird, wird automatisch als Wiederholungstäter eingestuft.

Bedingungen, die für den Tatbestand des Wiederholungstäters erfüllt sein müssen:

  • Beide Geschwindigkeitsübertretungen waren höher als 25km/h.
  • Der zweite Verstoß fand innerhalb eines Jahres nach dem ersten statt.

ACHTUNG: Wiederholungstäter:innen droht ein einmonatiges Fahrverbot!

Findet die Geschwindigkeitsüberschreitung zum ersten Mal statt oder außerhalb der Ein-Jahres-Frist, wird ein Fahrverbot normalerweise innerorts erst ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu viel verhängt. Als Wiederholungstäter reicht es dagegen, mindestens 26 km/h zu schnell gewesen zu sein. Wiederholungstätern kann auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auferlegt werden, um ihre grundlegende Einstellung gegenüber den Verkehrsregeln zu überprüfen.

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Lohnt sich ein Einspruch? 

Da Wiederholungstäter relativ hart bestraft werden und häufig ein Fahrverbot auferlegt bekommen, liegt der Gedanke nahe, dagegen Einspruch zu erheben. Generell gilt: Wer einen Bußgeldbescheid oder ähnliches bekommen hat, darf Einspruch erheben. Mit einem Anwalt für Verkehrsrecht lassen sich verschiedene Handlungsoptionen prüfen, gerade auch, wenn die Fahrerlaubnis essenziell notwendig für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist.

Eventuell lässt sich dann z.B. ein Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln. Auch kann es durchaus vorkommen, dass ein Blitzer ein verfälschtes Messergebnis anzeigt. Jeder zehnte Bußgeldbescheid wird tatsächlich zu Unrecht ausgestellt. Allein deshalb kann es sich lohnen, den Bußgeldbescheid genau prüfen zu lassen und ggf. gegen die Strafe vorzugehen. Wer Einspruch erheben möchte, sollte dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides tun.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte