- Was ist ein Warndreieck?
- In welchen Situationen muss ein Warndreieck aufgestellt werden?
- Wo und in welcher Entfernung muss es positioniert werden?
- Worauf muss beim Aufstellen des Warndreiecks geachtet werden?
- Worauf muss beim Aufstellen des Warndreiecks geachtet werden?
- Was droht, wenn ich das Warndreieck nicht aufstelle?
- Welche Regeln gelten in anderen EU-Ländern zum Warndreieck?
Warndreieck – richtiges Aufstellen & mögliche Bußgelder
Wissen Sie, in welchem Abstand zum Fahrzeug ein Warndreieck aufgestellt werden muss? Es besteht die Pflicht, mit dieser Maßnahme auf eine Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Wir klären auf, was in Sachen Warndreieck zu beachten ist und welche skurrilen Regeln in anderen EU-Ländern gelten.
Was ist ein Warndreieck?
Ein Warndreieck wird verwendet, um eine Unfall- oder Pannenstelle abzusichern und andere Verkehrsteilnehmer auf die eventuelle Gefährdung aufmerksam zu machen. Vorgeschrieben ist, dass ein Warndreieck aus drei rot reflektierenden Balken bestehen muss, die in der Form eines Dreiecks angeordnet sind. Außerdem muss das Warndreieck – in Österreich und der Schweiz auch Pannendreieck genannt – auf einem Fuß stabil stehen können.
§ 53a der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass „Warndreiecke tragbar, standsicher und so beschaffen sein [müssen], dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind.“
Traditionell findet sich in der Mitte des Warndreiecks auf einem weißen Plastikuntergrund ein senkrechter schwarzer Balken. Verwenden Sie dagegen eine EU-Version, hat das Warndreieck weitere rückstrahlende Balken im Inneren des Dreiecks.
Qualitativ hochwertige Produkte verfügen sogar über eine Tag- und eine Nachtseite, die durch unterschiedlich starke Reflexionen in der jeweiligen Situation zusätzlichen Schutz bietet.
In welchen Situationen muss ein Warndreieck aufgestellt werden?
Ein Warndreieck muss aufgestellt werden, sobald sich eine Unfall- oder Pannensituation ergeben hat, auf die andere Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden müssen. Zur korrekten Absicherung einer Gefahrenstelle gehört das Aufstellen eines Warndreiecks.
Für herannahende Fahrzeuge kann eine unübersichtliche Unfallstelle schnell zur Gefahr werden. Um dies zu vermeiden, muss frühzeitig vor der Gefahr durch ein Warndreieck hingewiesen werden. Autofahrer haben dann die Möglichkeit, ihre Geschwindigkeit zu drosseln und deutlich vorsichtiger und aufmerksamer die Gefahrenstelle zu passieren.
Wo und in welcher Entfernung muss es positioniert werden?
Tatsächlich existiert keine einheitliche Regelung dazu, wie weit das Warndreieck von der Gefahrenstelle entfernt aufgestellt werden muss. Der Abstand sollte stets an die Umgebung und die Geschwindigkeit des Verkehrs angepasst werden. Ist Ihr Fahrzeug beispielsweise direkt hinter einer Kuppe oder Kurve stehengeblieben, sollte das Warndreieck unbedingt vor der Sichtbehinderung positioniert werden, damit herannahende Verkehrsteilnehmer frühzeitig darauf reagieren können.
Als grobe Orientierung für den einzuhaltenden Abstand geht man innerorts von 50 Metern, auf der Landstraße von 100 Metern und auf der Autobahn von 150 bis 400 Metern aus.
Worauf muss beim Aufstellen des Warndreiecks geachtet werden?
Das Aufstellen des Warndreiecks ist verpflichtend, um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dafür sollten Sie jedoch keinesfalls Ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen. Um das Warndreieck sicher aufzustellen, sollten Sie daher einige Hinweise beachten, um sich beim Gang am Fahrbahnrand und beim Aufstellen selbst nicht zu gefährden:
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Bewegen Sie sich möglichst weit außen am Fahrbahnrand. Falls vorhanden, sollten Sie hinter der Leitplanke gehen.
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Halten Sie das Warndreieck auf Brusthöhe gut sichtbar dem Verkehr entgegen. So können andere Autofahrer bereits auf Sie reagieren und gegebenenfalls ausweichen.
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Achten Sie beim Aufstellen darauf, nicht auf die Fahrbahn zu treten und ausreichend Abstand zum Verkehr zu halten.
Muss ein Warndreieck verpflichtend mitgeführt werden?
In Deutschland ist es nach § 53a StVZO Pflicht, ein Warndreieck jederzeit im eigenen Fahrzeug mitzuführen. Verstoßen Sie gegen diese Vorschrift, wird dies in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Es muss nicht zu einem Unfall gekommen sein – auch bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kann Ihnen das Bußgeld bei einem Verstoß bereits drohen.
Warnweste nicht vergessen!
In Deutschland ist es seit 2014 auch Pflicht, stets eine Warnweste im Auto mitzuführen. Auch hier droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro, wenn Sie gegen diese Pflicht verstoßen.
Was droht, wenn ich das Warndreieck nicht aufstelle?
Autofahrer sind dazu verpflichtet, auf eine Gefahrenstelle ausreichend hinzuweisen und so andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig zu warnen. Unterlassen Sie es jedoch, eine Unfall-oder Pannenstelle zu kennzeichnen, kann die Polizei dies mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro bestrafen.
Fand keine ausreichende Kennzeichnung statt – haben Sie also kein Warndreieck aufgestellt – können Sie zusätzlich Probleme mit Ihrer Versicherung bekommen. Diese kann Ihnen die gesamte Haftung übertragen, wenn es zu Folgeunfällen gekommen ist, weil Sie Ihre Sicherungspflicht vernachlässigt haben. Für Schäden, die infolgedessen entstanden sind, müssen Sie dann selbst aufkommen.
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Welche Regeln gelten in anderen EU-Ländern zum Warndreieck?
In Österreich ist es verpflichtend, ein Warndreieck gut sichtbar zu positionieren, wenn ein Fahrzeug so zum Stillstand gekommen ist, dass andere Verkehrsteilnehmer dieses nicht früh genug sehen können. Auf einer Autobahn muss das Pannendreieck 250 Meter, an einer Landstraße 150 Meter und in der Stadt 50 Meter vor der Unfallstelle aufgestellt werden. Das Objekt sollte etwa 70 cm vom Straßenrand entfernt aufgebaut werden.
In England dagegen wird aus Sicherheitsgründen davon abgeraten, das Warndreieck auf Autobahnen überhaupt aufzustellen. In allen anderen Situationen sollte es mit einem Mindestabstand von 45 Meter vor der Gefahrenstelle positioniert werden.
Befinden Sie sich in Spanien im Urlaub, dann ist es nicht ausreichend, ein Warndreieck mit sich zu führen. Denn das spanische Verkehrsgesetz verpflichtet jeden Autofahrer, zwei Warndreiecke jederzeit parat zu haben. Die Regel besagt, dass auf einer Straße mit einer Fahrrichtung nur eins der beiden Hinweisschilder mit einem Abstand von 50 bis 150 Meter aufgestellt werden muss. Eine Unfallstelle auf einer Straße mit zwei Fahrrichtungen muss dagegen jeweils ein Warndreieck vor und hinter dem Fahrzeug aufgestellt werden.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte