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Wann bekommen Wiederholungstäter ein Fahrverbot?

  • Wiederholungstätern droht eine schnellere und härtere Bestrafung im Straßenverkehr.
  • In der Regel liegen die Fahrverbote bei einem bis drei Monaten.
  • Innerhalb der Einspruchsfrist können Sie einem drohenden Fahrverbot widersprechen.

Wann erhält ein Wiederholungstäter Fahrverbot?

Zuerst einmal: Keine Sorge! Nur weil man mehrmals geblitzt wurde, ist man nicht automatisch ein Wiederholungstäter mit drohendem Fahrverbot. Dafür bedarf es besonderer Umstände. Geht es zum Beispiel um Geschwindigkeitsüberschreitungen, so muss es innerhalb eines Jahres zu einer Überschreitung von mindestens 26 km/h kommen. Dann gilt man nicht nur als Wiederholungstäter, sondern muss auch mit einer Geldbuße und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Bei wiederholten Rotlicht-Verstößen drohen bis zu drei Monaten Fahrverbot, sowie Bußgelder und Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern muss dabei jedoch zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden werden. Zudem sind für die Konsequenzen relevant, ob das Fahren über die rote Ampel gefährliche Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer hatte.

Bei Alkohol am Steuer ist das Gesetz strenger. Wer beim ersten Mal bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal muss man bereits mit 1.000 Euro, zwei weiteren Punkten und sogar drei Monaten Fahrverbot rechnen. Bei einem dritten Verstoß dieser Art wird der Wiederholungstäter mit einer Geldbuße von 1.500 Euro belangt. Drei Monate Fahrverbot und drei Punkte in Flensburg kommen dazu.

Wie können Wiederholungstäter Fahrverbote umgehen?

Wie bei vielen Verkehrsverstößen haben auch Wiederholungstäter eine entsprechende Frist, um Einspruch gegen die Vorwürfe zu erheben. Mit rechtlicher Hilfe eines Verkehrsanwalts können solche Strafen reduziert oder im glücklichsten Fall vollständig umgangen werden. Wichtig dabei ist: Die Anfechtung von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten muss unbedingt innerhalb der 14-tägigen Frist eingereicht werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie der Bescheid erreicht hat.

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Gibt es Besonderheiten bei Wiederholungstätern in der Probezeit?

Wer in der Probezeit zum Wiederholungstäter wird, muss in vielen Fällen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Dabei wird jedoch erst einmal unterschieden, ob es sich bei den Verstößen um sogenannte A- oder B-Verstöße handelt. Wiederholte A-Verstöße wie z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h führen zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem droht eine Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar und eine verpflichtende Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Häufige Fragen zum Thema Wiederholungstäter Fahrverbot

Wann wird man zum Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn innerhalb von zwei Jahren mindestens zwei Fahrverbote gegen Sie ausgesprochen wurden. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt das bereits, wenn der Temposünder innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt wurde.

Wie lange gilt für Wiederholungstäter Fahrverbot?

In der Regel müssen Wiederholungstäter mit Fahrverboten von einem bis drei Monaten rechnen. Das ist abhängig vom Verstoß. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dabei geringer bestraft als Alkohol am Steuer.

Gibt es Sonderregeln bei der Bestrafung für Wiederholungstäter?

Wiederholungstäter müssen mit härteren Konsequenzen rechnen als Ersttäter. Zudem können sie den Zeitraum des Fahrverbots nicht selbst bestimmen. Das Fahrverbot beginnt, sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist und die Anordnung rechtskräftig wird.

Können auch kleine Verstöße zum Wiederholungstäter machen?

Kleinere Verstöße im Straßenverkehr werden lediglich mit Geldbußen geahndet und haben keine Folgen – auch wenn sie mehrmals innerhalb eines Jahres begangen werden.