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Verwarnungsgeld - Maximale Höhe, Fristen & Verjährung

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Bei einer eher geringfügigen Ordnungswidrigkeit kann Ihnen ein Verwarnungswelt drohen.
  • Als Strafe werden maximal 55 Euro fällig.
  • Sie haben 7 Tage Zeit, um das Verwarnungsgeld zu bezahlen.

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Wie unterscheidet sich Verwarnungsgeld vom Bußgeld?

Begehen Sie lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, dann haben die Verkehrsbeamten die Möglichkeit, Kulanz zu zeigen. In einem solchen Fall kann statt eines Bußgeldes erst einmal nur ein Verwarnungsgeld angeordnet werden. Ebenso haben Polizisten den Ermessensspielraum, nur eine Verwarnung ohne Geldbuße oder Verwarnungsgeld auszusprechen.

Sowohl das Verwarnungsgeld als auch das Bußgeld sind finanzielle Strafen, die Sie zahlen müssen, weil Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben – also eine Verkehrsregel nicht beachtet haben.

Das Verwarnungsgeld unterscheidet sich vom Bußgeld jedoch in ...

... der Höhe:

Von einem Verwarnungsgeld wird gesprochen, wenn sich die Höhe der geforderten Zahlung zwischen 5 und 55 Euro bewegt. Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen, die lediglich mit einer Verwarnung geahndet werden. Sie kämen somit mit einem "blauen Auge" davon.

... den Gebühren:

Anders als bei einem Bußgeld werden auf ein Verwarnungsgeld keine Bearbeitungsgebühren addiert. Lediglich der angeordnete Betrag muss bezahlt werden. Bei einem Bußgeld fallen in der Regel zusätzliche 28,50 Euro an – 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen. Diese werden bei einem Verwarnungsgeld jedoch nicht fällig.

... der Zahlungsfrist:

Ein Verwarnungsgeld muss deutlich zügiger bezahlt werden. Lediglich 7 Tage haben Sie Zeit, um den geforderten Betrag zu überweisen. Verpassen Sie es, das Verwarnungsgeld rechtzeitig zu bezahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie erhalten kurze Zeit später einen Bußgeldbescheid. Ein Bußgeld muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechtskraft (also in der Regel 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids) beglichen worden sein – hier haben Sie also ein wenig länger Zeit.

... der Einspruchsmöglichkeit:

Erhalten Sie lediglich ein Verwarnungsgeld, dann haben Sie nicht die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Die zuständige Behörde verwehrt Ihnen dieses Rechtsmittel, da der Aufwand, der regulär auf einen erfolgreichen Einspruch folgt, für ein geringes Verwarnungsgeld schlichtweg zu hoch ist. Möchten Sie dennoch gegen das Verwarnungsgeld vorgehen, können Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen und auf den anschließenden Bußgeldbescheid warten. Gegen diesen kann dann ein Einspruch offiziell eingelegt werden.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wann wird ein Verwarnungsgeld verhängt?

Es gibt für Verkehrsverstöße, bei denen lediglich ein Verwarnungsgeld droht, keinen eigenen Verwarnungskatalog. Seit 2002 gibt es für Verwarnungs- und Bußgelder einen einheitlichen Tatbestandskatalog. Zu einem Verwarnungsgeld greifen Ordnungshüter, wenn es sich nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt.

Wie der Name bereits sagt, soll diese Strafe als Verwarnung wirken, damit Sie zukünftig von diesem Verhalten absehen. Das Betätigen einer Hupe gefährdet keine anderen Verkehrsteilnehmer und ist lediglich ein wenig störend, daher wird hier nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro fällig. Ähnlich verhält es sich bei anderen Verkehrsvergehen, die nur mit einer Verwarnung und einer geringen Strafe geahndet werden.

Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden 2017

Werden auch Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Verwarnungsgeld geahndet?

Auch ein Tempoverstoß kann entweder mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld bestraft werden. Abhängig ist diese Entscheidung von der begangenen Überschreitung der geltenden Maximalgeschwindigkeit. Bei einem Tempoverstoß von 11 bis 15 km/h zu viel auf dem Tacho wird in der Regel eine Strafe von weniger als 55 Euro fällig. Daher wird bei einem solchen Tempoverstoß meist ein Verwarnungsgeld angeordnet. Bei über 21 km/h zu viel wird bereits ein Bußgeld fällig – ebenso muss mit Punkten in Flensburg und Fahrverboten gerechnet werden.

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Kann ein Verwarnungsgeldbescheid verjähren?

Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit ist immer dann möglich, wenn zuvor ein ordentliches Verfahren eingeleitet wurde. Im Falle von geringfügigen Verkehrsvergehen haben die Beamten die Möglichkeit, ein Verwarnungsgeld anstatt eines Bußgeldes anzuordnen. Dieses ersetzt den gesamten Bußgeldprozess, weshalb es auch nicht zur Einleitung eines Verfahrens kommt. Somit kann das Vergehen, das mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurde, auch nicht verjähren.

Wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, dann gilt, dass die Ordnungswidrigkeit innerhalb von drei Monaten nach Begehen der Tat verjährt. Bezahlen Sie also das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Woche, kann gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. In diesem Fall beginnt mit der Einleitung des Verfahrens die Verjährungsfrist zu laufen.

Kann auf ein Verwarnungsgeld auch ein Bußgeld folgen?

Sie haben 7 Tage Zeit, um das Verwarnungsgeld zu bezahlen. Kann die zuständige Behörde keinen Zahlungseingang vermerken, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie erhalten kurze Zeit später einen Bußgeldbescheid. Denn die Erteilung einer Verwarnung und eines Verwarnungsgeldes ist nicht Teil des Bußgeldverfahrens. Erst durch das Erstellen und Verschicken des Bußgeldbescheids wird offiziell ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet.

Sind Sie sich jedoch sicher, dass Sie das Geld rechtzeitig bezahlt haben, dann kann der Erhalt eines Bußgeldbescheids auch andere Gründe haben:

  • Die Zahlung kam nicht rechtzeitig oder gar nicht an
  • Die überwiesene Summe war zu gering
  • Falsches oder gar kein Aktenzeichen angegeben

Machen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Kontoauszugs und legen Sie diesen Ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte