Überholverbot - Wo darf ich überholen und wo sollte ich lieber warten?
- Auf Bundesstraßen als auch auf Autobahnen gilt ein streckenweises Überholverbot.
- Die durchgezogene Linie auf Bundesstraßen weist auf Überholverbote hin.
- Neben der durchgezogenen Linie weisen einige Verkehrsschilder auf ein Überholverbot hin.
Inhalt:
- Was ist ein Überholverbot?
- Welche Verkehrsschilder zeigen mir das Überholverbot an?
- Woran erkenne ich, wann ein Überholverbot anfängt und wann es wieder aufhört?
- Stellt die durchgezogene Linie auch ein Überholverbot dar?
- Kann ich mich gegen ein Fahrverbot und gegen Bußgelder rechtlich zur Wehr setzen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren?
- Wie hoch sind die Strafen, wenn ich trotz Überholverbot überhole?
- Gilt für LKW auch ein Überholverbot?
- Wie hoch sind die Geldbußen bei Missachtung eines Überholverbots für LKW?
- Häufige Fragen zum Thema "Überholverbot"
Was ist ein Überholverbot?
Jeder Autofahrer kennt die Situation des Überholens. Bei dem Fahrmanöver ist hohe Konzentration gefragt, denn es ist riskant und kann im schlimmsten Fall schwere Unfälle verursachen und Menschenleben kosten.
Die durchgezogene Linie auf Bundesstraßen und zahlreiche Verkehrsschilder weisen auf Überholverbote hin. Die Nichteinhaltung von Überholverboten kann für Autofahrer sehr teuer werden. Weitere Strafen sind Punkte in Flensburg sowie zeitweilige Fahrverbote.
Welche Verkehrsschilder zeigen mir das Überholverbot an?
Neben der durchgezogenen Linie weisen einige Verkehrsschilder auf ein Überholverbot hin. Allgemein gibt es zwei Überholverbotszeichen.
Verkehrszeichen 276
Dieses Schild zeigt Ihnen ein generelles Überholverbot an – unabhängig davon, in welchem Kraftfahrzeug Sie sich befinden.
Verkehrszeichen 277
Bei diesem Schild gilt das Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen inklusive Anhänger. Dieses Verkehrsschild heißt umgangssprachlich LKW-Überholverbot.
Die beiden Verkehrsschilder sind auf manchen Straßen mit Zusatzschildern versehen:
Traktoren und Fahrzeuge unter 25 km/h dürfen überholt werden. Sie sind beim Verkehrszeichen 276 die Ausnahme.
Auch Omnibusse und PKW mit Anhänger dürfen nicht überholen. Dieses zusätzliche Schild finden Sie in den meisten Fällen unter dem Verkehrsschild 277.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl bestimmter Schilder, die sich auf die jeweiligen Fahrzeugklassen sowie auf die Gesamtgewichte beziehen können.
Folgendes Verkehrszeichen verbietet mehrspurigen Fahrzeugen explizit das Überholen von Zweirädern (227.1).
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Woran erkenne ich, wann ein Überholverbot anfängt und wann es wieder aufhört?
Sobald Sie das Überholverbotsschild passieren, dürfen Sie kein Überholmanöver mehr ausführen. Darüber hinaus müssen Sie laut Rechtsprechung das Manöver bis zum Erreichen des Schildes auch ausgeführt haben oder gar abbrechen. Ein Abbruch ist jedoch immer eine heikle Situation. Aus diesem Grund weisen Sie Zusatzschilder auf die Länge sowie auf die jeweilige Entfernung des Überholverbots hin.
Zudem kündigt Ihnen das folgende Schild das Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art an.
Stellt die durchgezogene Linie auch ein Überholverbot dar?
Die durchgezogene Linie auf der Straße trennt zwei Fahrstreifen voneinander. Diese Linie dürfen Sie nicht überfahren. Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Rad- und Motorradfahrer dürfen Sie an der Stelle überholen – allerdings nur mit ausreichend Seitenabstand.
- Bei Fahr- und Leichtkrafträdern beträgt der Sicherheitsabstand 1,5 Meter.
- Bei PKW und LKW muss der Abstand mindestens einen Meter betragen.
- Bei wartenden Bussen darf der Abstand nicht weniger als 2 Meter betragen.
Ist dies alles nicht möglich, gilt das Überholverbot bis zum Ende der durchgezogenen Linie oder sobald die Straße wieder breit genug ist.
Kann ich mich gegen ein Fahrverbot und gegen Bußgelder rechtlich zur Wehr setzen?
Wenn Sie im Überholverbot ein Überholmanöver ausgeführt haben, auch noch mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind und infolgedessen mit einem Bußgeld und/oder Fahrverbot sanktioniert werden, sollten Sie sich rechtlichen Beistand nehmen.
Veraltete Messtechnik und formale Fehler beim Bußgeldbescheid sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Selbst, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, Sie aus beruflichen Gründen aber auf das Auto angewiesen sind, lassen sich solche Sanktionen im Einzelfall abwenden.
Gibt es einen Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren?
Auf den ersten Blick gibt es zwischen Überholen und Vorbeifahren keinen Unterschied. Aufschluss gibt jedoch die Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 5 Absatz 2 StVO heißt es, dass nur derjenige überholen darf, der übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
In der StVO heißt es weiter, dass Sie nur mit wesentlich schnellerer Geschwindigkeit als der zu Überholende fahren dürfen.
Ein Fahrzeug wird immer nur dann überholt, wenn sich dieses mit geringerer Geschwindigkeit fortbewegt als Sie selbst. Anders sieht der Fall aus, wenn sich das Fahrzeug vor Ihnen nicht bewegt, weil es beispielsweise hält oder parkt. Dann fahren Sie daran vorbei. Sollte das andere Fahrzeug an einer Kreuzung verkehrsbedingt warten, ist Ihr Fahrmanöver rein rechtlich ein Überholen.
Wie hoch sind die Strafen, wenn ich trotz Überholverbot überhole?
Sollten Sie trotz Überholverbots zum Manöver ansetzen und ausführen und dabei erwischt werden, kann das Bußgeld hoch sein. Zusätzlich gibt es Punkte in Flensburg. Bei gravierenden Verstößen müssen Sie mit einem zeitweiligen Fahrverbot rechnen.
Im aktuellen Bußgeldkatalog sind die einzelnen Sanktionen beim Verstoß gegen das Überholverbot aufgeführt.
Gilt für LKW auch ein Überholverbot?
Wenn LKW auf den Straßen fahren, ist das Unfallrisiko automatisch höher. Der Grund dafür ist ihr Gewicht. Wenn Sie Berufskraftfahrer sind oder auch nur von Zeit zu Zeit mit dem LKW fahren, sollten Sie größtmögliche Vorsicht bei den Überholmanövern walten lassen.
In § 5 StVO ist das Überholen von LKW geregelt. Für LKW und PKW sind die Vorschriften weitgehend gleich. Für LKW gelten allerdings Sonderregelungen. Absatz 3 regelt das Überholverbot für LKW in folgenden Situationen:
- Bei unklarer Verkehrslage
- Sobald ein Verkehrszeichen ein Überholverbot für LKW anzeigt (Verkehrszeichen 277)
Darüber hinaus heißt es in der StVO, dass ein LKW mit 7,5 Tonnen nicht überholen darf, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt – etwa durch Nebel, Schneefall oder Regen.
Darf ich auch auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn rechts überholen?
Wenn Sie auf die Autobahn auffahren, befinden Sie sich nach der Einfahrt direkt auf dem Beschleunigungsstreifen. Laut Verkehrsrecht sollen Sie auf diesem Ihre Geschwindigkeit an die der anderen Verkehrsteilnehmer anpassen.
Ist nun aber links von Ihnen auf dem äußersten rechten Fahrstreifen ein LKW, der nur mit erlaubten 80 km/h fährt, dürfen Sie Ihre Geschwindigkeit erhöhen und den LKW rechts auf dem Beschleunigungsstreifen überholen und so vor ihm auf die Autobahn auffahren.
Was verstht man unter dem Begriff "Elefantenrennen"?
Von einem "Elefantenrennen" ist die Rede, wenn ein LKW einen anderen LKW mit geringem Geschwindigkeitsunterschied überholt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert. Vor allem bei schlechter Sicht unter 50 Metern sind Elefantenrennen extrem gefährlich.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte