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TÜV abgelaufen – Drohende Strafe vermeiden

  • Das Auto muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
  • Erwischt Sie die Polizei mit abgelaufenem „TÜV“, dann droht häufig eine Strafe.
  • In der Regel wird dem Autofahrer ein Zeitraum von zwei Monaten ohne Konsequenzen eingeräumt.

Nach welchem Zeit­raum läuft der „TÜV“ ab?

Mit einem neu erworbenen Fahrzeug müssen Sie nach drei Jahren das erste Mal zum Technischen Überwachungsverein (TÜV). Hierbei ist die verpflichtende Hauptuntersuchung (HU) gemeint, die nicht nur beim TÜV, sondern auch bei anderen Prüforganisationen, wie KÜS, GTÜ, DEKRA und weiteren, absolviert werden kann. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob alle Bestandteile Ihres PKW einwandfrei funktionieren. Nur Fahrzeuge, welche die Vorschriften zu Verkehrstauglichkeit und Umweltverträglichkeit einhalten, erhalten von der Prüforganisation eine Plakette.

Sobald ein Fahrzeug die erste HU bestanden hat, muss alle zwei Jahre erneut eine durchgeführt werden. Die Plakette, welche hinten auf Ihrem Kennzeichen befestigt ist, gibt Ihnen Auskunft darüber, wann die nächste HU fällig ist bzw. ab wann Sie den „TÜV“ überziehen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie schnell droht mir eine Strafe bei abgelaufenem „TÜV“?

Sowohl die Prüfstellen als auch die Behörden räumen Autofahrern in der Regel einen Zeitraum von zwei Monaten ein, in dem noch nicht mit Konsequenzen zu rechnen ist. TÜV, KÜS, GTÜ und ähnliche Stellen führen innerhalb dieser zwei Monate noch die reguläre HU durch. Nach Ablauf dieser Frist muss kostenpflichtig eine erweiterte Untersuchung stattfinden.

Wie hoch fällt die Strafe bei abgelaufenem „TÜV“ aus?

Die Hauptuntersuchung wird durchgeführt, um die Verkehrssicherheit des geprüften Fahrzeugs sicherzustellen. Fallen dem Prüfer Mängel auf, müssen diese innerhalb eines Zeitraums behoben und das Fahrzeug erneut vorgestellt werden.

Ignorieren Sie nun absichtlich die Pflicht, die HU durchführen zu lassen oder verschwitzen Sie einfach den Termin, dann kann Ihr Fahrzeug eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeuten. Daher wird die Tatsache, dass Sie mit abgelaufenem „TÜV“ durch die Gegend fahren, ab einem Verzug von mehr als zwei Monaten mit einer Strafe belegt.

Für PKW, Motorräder und leichte Anhänger gelten folgende Strafen bei abgelaufenem „TÜV“:

Überziehung

Bußgeld

Punktestrafe

Mehr als zwei Monate

15 Euro

 

Vier bis acht Monate

25 Euro

 

Mehr als acht Monate

60 Euro Bußgeld

1 Punkt in Flensburg

Für Nutzfahrzeuge, wie Lastkraftwagen, gelten gesonderte Regeln. Solche Fahrzeuge müssen neben der Hauptuntersuchung auch regelmäßig zur Sicherheitsprüfung. Hierbei wird nicht das gesamte Fahrzeug gecheckt, sondern nur besonders verschleiß- und reparaturanfällige Bauteile, wie die Bremsanlage oder die Lenkung. Einmal jährlich sind diese Sonderprüfungen in der Regel Pflicht – meist sechs Monate nach der HU.

Nutzfahrzeuge, bei denen eine Sicherheitsprüfung Pflicht ist, müssen mit folgenden Strafen bei abgelaufenem „TÜV“ rechnen:

Überziehung

Bußgeld

Punktestrafe

Bis zu zwei Monate

15 Euro

 

Mehr als zwei und bis zu vier Monate

25 Euro

 

Mehr als vier bis zu acht Monate

60 Euro

1 Punkt in Flensburg

Mehr als acht Monate

75 Euro

1 Punkt in Flensburg

Ab wann droht mir bei abgelaufenem „TÜV“ mehr als eine Bußgeld­strafe?

Ist der „TÜV“ jedoch länger abgelaufen, dann drohen seitens der Behörden Strafen. Vorerst müssen nur Geldstrafen gezahlt werden, kommt es jedoch zu einer Überziehung der Frist zur HU von mehr als acht Monaten, kann sogar eine Punktestrafe in Flensburg drohen.

Im Fall von Nutzfahrzeugen reagieren die Behörden sogar früher auf ein Verpassen der HU-Frist. Bereits ab einem Versäumnis von mehr als vier Monaten werden dem Konto in Flensburg Punkte hinzugefügt.

 

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Drohen mir bei der Prüf­stelle Mehr­kosten bei abgelaufenem „TÜV“?

Die Prüfstellen – TÜV, KÜS, DEKRA, GTÜ etc. – haben nicht die Befugnisse, Ihnen ein Bußgeld aufs Auge zu drücken, wenn Sie nicht rechtzeitig zur HU erschienen sind. Sind jedoch bereits mehr als zwei Monate nach Ablauf der alten Plakette vergangen, dann sind die Prüforganisationen verpflichtet, eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ durchzuführen. Für diese werden in der Regel 20 % mehr Gebühren berechnet.

Was passiert, wenn ich mit abgelaufenem „TÜV“ in einen Unfall gerate?

Die regelmäßige Überprüfung eines Fahrzeugs auf seine Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit bei einer der Prüforganisationen soll Unfälle, die aufgrund von Mängeln am Fahrzeug entstehen, vorbeugen. Sind Sie nun in einen Unfall geraten, während Sie mit abgelaufener Plakette unterwegs waren, dann können auf Sie Konsequenzen zukommen.

Fahrzeughalter müssen aber nicht sofort in Panik geraten, wenn bei einem Unfall die Plakette bereits abgelaufen ist. In der Regel übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung dennoch den entstandenen Schaden am gegnerischen Auto.

Anders verhält es sich, wenn Sie den TÜV bereits seit vielen Monaten oder Jahren überziehen. In einem solchen Fall kann die gegnerische Versicherung einen Gutachter involvieren, welcher entscheidet, ob die Tatsache, dass Sie Ihre HU verpasst haben, zum Unfall geführt hat. Wird dies festgestellt, kann Ihre Versicherung die Kostenübernahme verweigern.