So regelt der Bußgeldkatalog die Geschwindigkeit im Straßenverkehr
- Für Geschwindigkeitsüberschreitungen kann es ein Bußgeld von bis zu 800 Euro und 3 Monate Fahrverbot geben.
- Bußgeldbescheide können fehlerhaft und damit ungültig sein.
- Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos auf die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen!
Inhalt:
- Was steht im Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit?
- Kann ich auch zu langsam unterwegs sein?
- Was droht laut Bußgeldkatalog bei zu hoher Geschwindigkeit mit dem PKW?
- So regelt der Bußgeldkatalog eine zu hohe Geschwindigkeit innerorts:
- Kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit wehren?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
- Welche Strafe sieht der Bußgeldkatalog für LKW bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts vor?
- Welche Strafe sieht der Bußgeldkatalog für LKW bei zu hoher Geschwindigkeit außerorts vor?
- Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit geahndet?
- Wie funktioniert das Punktesystem im Bußgeldkatalog?
Was steht im Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeit?
Der §3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschäftigt sich einzig und allein mit dem Thema, wie schnell welches Fahrzeuge auf welcher Straße unter welchen Umständen fahren darf. So ist dort beispielsweise festgelegt, dass Kraftomnibusse mit Gepäckanhänger außerorts maximal 80 km/h fahren dürfen.
Die StVO legt fest, welche Regeln auf Deutschlands Straßen eingehalten werden müssen – der Bußgeldkatalog regelt dagegen, welche Strafe droht, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird. Im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung können laut Bußgeldkatalog folgende Sanktionen drohen:
Grundsätzlich unterscheidet die StVO und somit auch der Bußgeldkatalog, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattgefunden hat. Ebenso differenziert der Gesetzgeber, in welchem Fahrzeug – PKW oder LKW – eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Kann ich auch zu langsam unterwegs sein?
Die StVO regelt nicht nur das Überschreiten von Tempolimits, sondern bestimmt ebenfalls, dass Fahrzeuge nicht zu langsam bewegt werden dürfen. Fährt ein Auto mit einer sehr geringen Geschwindigkeit, kann die Polizei eingreifen. In der Regel erhält der Fahrer des Autos keine Strafe, sondern lediglich eine Verwarnung. Trotzdem kann auch in diesem Fall die Polizei ein Bußgeld von 20 Euro erheben, wenn dieser ohne triftigen Grund zu langsam gefahren ist.
Was droht laut Bußgeldkatalog bei zu hoher Geschwindigkeit mit dem PKW?
Wie hoch die Sanktion nach einem Geschwindigkeitsverstoß laut Bußgeldkatalog ausfallen wird, richtet sich danach, um wieviel km/h das vorgeschriebene Tempolimit überschritten wurden. Eine zu hohe Geschwindigkeit innerorts bestraft der Bußgeldkatalog etwas strenger als einen ähnlichen Tempoverstoß außerorts.
So regelt der Bußgeldkatalog eine zu hohe Geschwindigkeit innerorts:
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
So regelt der Bußgeldkatalog eine zu hohe Geschwindigkeit außerorts:
Kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit wehren?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie in jedem Fall die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Hier sollten Sie bereits begründen, weshalb Sie die Korrektheit des Bescheids anzweifeln und gegebenenfalls sogar Beweise anhängen. Im Anschluss wird Ihr Einspruch geprüft. Falls diesem stattgegeben wird, kommt es zur Einstellung des Verfahrens oder in Ihrem Fall wird weiterermittelt.
Haben auch Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie Einspruch einlegen möchten? In diesem Fall sollten Sie unsere kostenfreie Bußgeldprüfung nutzen, um zu erfahren, wie die Chance in Ihrem Fall stehen. Unsere Verkehrsexperten prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen das Erfolgspotential mit.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Welche Strafe sieht der Bußgeldkatalog für LKW bei zu hoher Geschwindigkeit innerorts vor?
Für PKW, Motorräder und andere motorisierte Fahrzeuge gelten die gleichen Geschwindigkeitsregeln und entsprechenden Sanktionen im Bußgeldkatalog. Für LKW wird jedoch eine Ausnahme gemacht, da für diesen Fahrzeugtyp in der Regel auch andere Tempobeschränkungen gelten. Im Fall von Lastkraftwagen wird auch bei der Sanktionierung von Geschwindigkeitsverstößen im Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts unterschieden.
So regelt der Bußgeldkatalog eine zu hohe Geschwindigkeit für LKW innerorts:
Zudem stellt ein LKW, der mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, eine immense Gefahr dar. Immer wieder kommt es zu dramatischen Unfällen, bei denen ein zu schneller Lastkraftwagen in ein Stauende hineinrast. Auch mit PKW geschehen viele Unfälle – jedoch übertrifft der Schaden, den ein mehrere Tonnen schwerer Lastkraftwagen anrichten kann, den eines PKW um ein Vielfaches.
Wie wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit geahndet?
Nach Erhalt des Führerscheins müssen Fahrneulinge besonders vorsichtiges Fahren an den Tag legen. Denn für zwei Jahre befinden sie sich in der sogenannten Probezeit. Während dieser Zeit dürfen sich Fahranfänger kaum etwas zu Schulden kommen lassen. Verkehrsvergehen werden in A-Verstöße – schwerwiegende Vergehen – und B-Verstöße – weniger schwerwiegende Vergehen – unterteilt.
Bei einem A- oder zwei B-Verstößen drohen dem Fahranfänger folgende Konsequenzen:
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Absolvieren eines kostenpflichtigen Aufbauseminars
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Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
Bei Geschwindigkeitsvergehen sieht der Bußgeldkatalog eine Überschreitung des Tempolimits von bis zu 20 km/h als B-Verstoß, welcher vorerst keine Folgen hat. Kommt jedoch ein zweites weniger schwerwiegendes Vergehen hinzu, droht das Aufbauseminar.
Lässt sich der Fahranfänger eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h zu Schulden kommen, kassiert dieser einen A-Verstoß. Dies bedeutet, dass sofort – ohne zweite Chance – ein Aufbauseminar absolviert werden muss und die Probezeit verlängert wird.
Wie funktioniert das Punktesystem im Bußgeldkatalog?
Überschreiten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung, wird sowohl innerorts als auch außerorts ein Punkt in Flensburg fällig. Dieser wird in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, in welchem jeder Führerscheininhaber eine eigene Akte hat. Verkehrssünder können in Flensburg maximal 8 Punkte ansammeln, dann wird ihnen der Führerschein sicher abgenommen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg. Zudem sagt die Anzahl der Punkte etwas über Ihren Status in Flensburg aus. Denn es kann bereits kritisch werden, bevor Sie die 8 Punkte erreicht haben.
Folgende Stufen hat das Punktesystem in Flensburg:
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1-3 Punkte (Vormerkung)
Sie haben noch nichts zu befürchten – bis zu drei Punkte können noch mit Unachtsamkeit erklärt werden.
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4-5 Punkte (Schriftliche Ermahnung)
Erreichen Sie in Flensburg 4 oder 5 Punkte, werden Sie Post bekommen. Sie erhalten eine schriftliche Ermahnung vom Fahreignungsregister. Sie sollten aufpassen, denn das könnte ein unschönes Ende nehmen.
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6-7 Punkte (Verwarnung)
Sie erhalten erneut einen Brief, in dem Sie schriftlich verwarnt werden. Zudem werden Sie zu einem verpflichtenden Aufbauseminar verdonnert. Verweigern Sie, an einem solchen Kurs teilzunehmen, droht Ihnen ein Fahrverbot von 3 Monaten.
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8 Punkte (Führerscheinentzug)
Der Führerschein ist weg! Sie werden mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten belegt, in der Sie den Schein auch nicht neu beantragen dürfen. Zudem ist es möglich, dass Sie vor der Wiedererteilung eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) bestehen müssen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte