So kann ein Anwalt bereits beim Anhörungsbogen helfen
Ein Anhörungsbogen wird in der Regel verschickt, wenn der Behörde zu einer begangenen Ordnungswidrigkeit noch Informationen fehlen. Müssen Sie den Namen des Fahrers liefern oder andere Angaben machen? Wir klären auf, wie Ihnen ein Anwalt bereits beim Anhörungsbogen entscheidend helfen kann.
Wann erhalte ich einen Anhörungsbogen?
In der Regel verschickt die zuständige Behörde einen Anhörungsbogen, wenn für die klare Zuordnung der Ordnungswidrigkeit noch Informationen fehlen. Handelt es sich beispielsweise um einen Geschwindigkeitsverstoß, welcher mithilfe eines Blitzers erkannt wurde, wird erst einmal der Fahrzeughalter über das Nummernschild ermittelt. Erfährt die Behörde nun über das Fahrzeugregister, dass der Halter männlich, der Fahrer aber offensichtlich weiblich ist, dann wird an den Halter ein Anhörungsbogen verschickt.
Auch in anderen Fällen können über den Anhörungsbogen noch fehlende Informationen erfragt werden. Der Anhörungsbogen dient jedoch auch dem Zweck, dass sich der Halter bzw. der Fahrer zum Tatvorwurf äußern und gegebenenfalls verteidigen kann. Denn laut Artikel 103 des Grundgesetzes (GG) hat jeder Beschuldigter einen Anspruch auf rechtliches Gehör. Haben Sie etwas zu dem Tatvorwurf zu sagen oder eigene Beweismittel einzubringen, dann sollten Sie einen Anwalt einschalten, um entsprechend auf den Anhörungsbogen zu reagieren.
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Welche Informationen finden sich in einem Anhörungsbogen?
Im Anhörungsbogen werden Ihnen bereits die wichtigsten Informationen zum Tatvorwurf mitgeteilt. Handelt es sich bei der Ordnungswidrigkeit um einen Tempoverstoß, dann ist dem Anhörungsbogen auch das Blitzerfoto oder anderes Beweismaterial beigefügt.
Folgende Informationen sollten in einem Anhörungsbogen nicht fehlen:
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Ort, Datum, Uhrzeit der Tat
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Höhe der Geldbuße, Informationen zu Punkten oder Fahrverboten
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Beweismittel: "Blitzerfoto", Ergebnisse der Abstandsmessung etc.
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Zeugenaussagen, falls vorhanden
Muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen?
Einen Anhörungsbogen komplett zu ignorieren, ist nicht empfehlenswert. Jedoch ist klar geregelt, welche Angaben Sie verpflichtend machen müssen und welche Angaben Sie auf freiwilliger Basis mit der Polizei teilen können. Ein Anwalt kann Ihnen nach Erhalt des Anhörungsbogens genau mitteilen, ob Sie in Ihrem speziellen Fall zu einer Reaktion verpflichtet sind.
Angaben zur Person
Sie sind dazu verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person zu überprüfen, gegebenenfalls zu verbessern und der Polizei mitzuteilen. Sind die Angaben auf dem Anhörungsbogen bereits korrekt, dann brauchen Sie auf das Schreiben nicht zu reagieren. Mit den korrekten Angaben zu Ihrer Person haben Sie alle Ihre Pflichten erfüllt.
Angaben zur Sache
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen sich also weder dazu äußern, ob Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, noch den Behörden den tatsächlichen Fahrer mitteilen. Es wird von Ihnen nicht verlangt, dass Sie sich selbst oder andere belasten.
Falschaussage kann teuer werden
Meist wird im Anhörungsbogen auf den § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) hingewiesen, nach welchem Sie verpflichtet sind, Angaben zu machen. Dies gilt jedoch nur für die Pflichtangaben, nicht jedoch für Angaben zur Sache. Machen Sie jedoch falsche Angaben, dann kann Ihnen nach § 164 Abs. 2 StGB eine hohe Geldstrafe oder eine bis zu fünfjährige Haftstrafe drohen.
Wie wirkt sich ein Anhörungsbogen auf die Verjährung der Ordnungswidrigkeit aus?
Grundsätzlich gilt, dass eine Ordnungswidrigkeit innerhalb von drei Monaten nach dem Begehen des Verkehrsverstoßes verjährt. Viele Autofahrer hoffen daher auf eine besonders träge Bürokratie, um so einer Strafe zu entgehen. Fälschlicherweise wird daher auch häufig angenommen, dass man mit Ignorieren des Anhörungsbogens auch die Verjährung herbeiführen kann. Dem ist jedoch nicht so, denn der Erhalt eines Anhörungsbogens pausiert quasi die dreimonatige Verjährungsfrist.
In folgenden Ausnahmen kann die Verjährung jedoch weiterlaufen:
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Auf Wortlaut achten!
Die exakte Formulierung im Anhörungsbogen gibt Auskunft darüber, ob die Verjährung pausiert oder nicht. Im Falle von "...es wird Ihnen vorgeworfen, dass...", handelt es sich um einen persönlichen Vorwurf und die Verjährung wird ausgesetzt. Lesen Sie im Schreiben jedoch "...es wurde festgestellt, dass...", läuft die Verjährung weiter, da Ihnen persönlich nichts vorgeworfen wurde.
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Fahrzeughalter, aber nicht Fahrer?
Da das Kennzeichen mit dem Fahrzeugregister abgeglichen wird, findet die Polizei recht schnell den Fahrzeughalter heraus. An diesen wird auch der Anhörungsbogen verschickt. In den meisten Fällen handelt es sich beim Fahrzeughalter auch um den Verkehrssünder. Ist dies jedoch nicht der Fall, gibt es eine Sonderregelung zur Verjährung. Für den Fahrzeughalter wird die Verjährung mit Eintreffen des Anhörungsbogens ausgesetzt. Für den tatsächlichen Schuldigen gilt dies nicht – hier läuft die Verjährung weiter.
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Bereits am “Tatort” verhört worden?
Für die Verjährung gilt, dass diese nur ein einziges Mal ausgesetzt werden darf. Hat die Polizei Sie am “Tatort” bereits befragt und Ihre persönlichen Daten aufgenommen, dann kommt das einem Anhörungsbogen gleich. Erhalten Sie kurze Zeit später dennoch einen Anhörungsbogen, kann die Verjährung nicht ein zweites Mal ausgesetzt werden. Die Verjährung läuft also einfach weiter.
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Wie kann mir ein Anwalt mit einem Anhörungsbogen helfen?
Es ist nicht notwendig, einen Anwalt einzuschalten, sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben. Sind Sie sich jedoch unsicher, welche Informationen Sie preisgeben wollen, kann ein Anwalt entscheidend weiterhelfen. Hat beispielsweise ein Angehöriger mit Ihrem Fahrzeug die Ordnungswidrigkeit begangen und Sie möchten diesen nicht verpetzen, kann ein Anwalt Auskunft darüber geben, wie Sie in diesem Fall vorgehen sollten.
Haben Sie beschlossen, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, kann der Anhörungsbogen bereits entscheiden, ob Ihr Einspruch erfolgreich wird. Daher sollten Sie direkt nach Erhalt des Anhörungsbogens das weitere Vorgehen mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann Ihnen genau sagen, welche Informationen Sie der Behörde mitteilen und welche Sie eher für sich behalten sollten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte