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So funktioniert der Punktekatalog in Flensburg

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • Alle Personen mit Punktestragen, werden im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes gespeichert.
  • Bereits nach 8 Punkten droht nun der Führerscheinentzug.
  • Sie können jederzeit erfahren, wie viele Punkte unter Ihrem Namen gespeichert sind.

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Welche Informationen finden sich im Punkte­katalog?

Nach einem Verkehrsvergehen, wie einer Geschwindigkeitsüberschreitung, drohen dem Fahrer des Fahrzeugs bestimmte Konsequenzen. So können Verkehrsverstöße nach dem Bußgeldkatalog mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot bestraft werden. Doch auch Punkte werden ab einer bestimmten Schwere des Vergehens vergeben. Der Punktekatalog listet auf, welche Verkehrsverstöße mit welcher Punktestrafe geahndet werden.

Alle Personen, die bereits eine Punktestrafe kassiert haben, werden im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gespeichert. Bis 2014 konnten Führerscheininhaber bis zu 18 Punkte sammeln – heute ist bereits ab 8 Punkten der Führerschein weg. Der größte Unterschied im neuen Punktesystem liegt darin, dass Autofahrer nur noch für Vergehen Punkte kassieren, die als sicherheitsgefährdend eingestuft werden. Im Umkehrschluss muss seit 2014 ein höheres Bußgeld für viele Verkehrsverstöße gezahlt werden.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie werden Verkehrsvergehen im Punkte­katalog unterteilt?

Mit der Reform des Punktekatalogs im Jahr 2014 hat sich auch die Bedeutung der Punktestrafe etwas geändert. Vor 2014 wurde bei einer Vielzahl von Verkehrsverstößen Punkte verteilt. Heute werden nur sicherheitsgefährdende Vergehen mit Punkten in Flensburg geahndet.

Grundsätzlich können Verkehrsdelikte mit einer Punktestrafe zwischen 1 und 3 Punkten belegt werden. Werden dem Flensburger Punktekonto eines Autofahrers ganze 3 Punkte auf einmal hinzugefügt, kommt es automatisch auch zum vorläufigen Führerscheinentzug. In einem solchen Fall spricht der Gesetzgeber bereits von einer Straftat. Verkehrsverhalten, welches andere Verkehrsteilnehmer immens in Gefahr gebracht hat oder sogar einen Sach- oder Personenschaden provoziert hat, wird hier nach dem Strafgesetzbuch geahndet.

So teilt der Punktekatalog Verkehrsvergehen in verschiedene Kategorien ein:

  • Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße) z.B. Handy am Steuer

Solche Verkehrsvergehen werden mit 1 Punkt in Flensburg geahndet. Bis dieser Punkt vom Flensburger Konto gelöscht wird, müssen mindestens 2,5 Jahre vergehen.

  • Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße) z.B. weniger als 3/10 des Tachowerts Abstand gehalten

Hier kassiert ein Fahrzeugführer 2 Punkte in Flensburg und die Tilgungsfrist beträgt ganze 5 Jahre.

  • Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) z.B. Fahrerflucht mit leichtem Sachschaden

Obwohl es sich hier laut Gesetz bereits um eine Straftat handelt, werden ebenfalls nur 2 Punkte fällig. Auch hier erlöschen die Punkte nach einer Wartezeit von 5 Jahren automatisch, wenn in der Zwischenzeit keine neuen hinzukommen.

  • Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis) z.B. über 1,1 Promille am Steuer

Solche Verkehrsverstöße, die bereits als Straftaten gewertet werden, haben den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Der Führerscheininhaber muss die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Zusätzlich werden dem Flensburger Konto 3 Punkte hinzugefügt, welche erst nach einer Tilgungsfrist von 10 Jahren gelöscht werden.

Wer kriegt mehr Punkte: Männer oder Frauen?

Ingesamt sind über 10 Millionen Personen im FAER gespeichert. Männer kassieren deutlich häufiger Punktestrafen, da Frauen lediglich mit einem Anteil von 24 % vertreten sind. Das Alter der gespeicherten Personen liegt hauptsächlich zwischen 25 und 44 Jahren.

Ab wann droht laut Punkte­katalog der Führerschein­entzug?

Seit der Reform des Punktekatalogs im Jahr 2014 ist der Führerschein deutlich schneller weg als zuvor – bereits nach 8 Punkten droht nun der Führerscheinentzug. Zuvor mussten Führerscheininhaber ganze 18 Punkte ansammeln, um den Lappen abgeben zu müssen.

Doch auch im aktuellen Punktekatalog droht Führerscheininhabern keineswegs der überraschende Entzug des Führerscheins. Bevor es dazu kommt, warnt das KBA vermehrt vor und verweist per Post auf den kritischen Punktestand in Flensburg.

Woher weiß ich, wie viele Punkte ich bereits in Flensburg habe?

Selbstverständlich können Sie jederzeit erfahren, wie viele Punkte aktuell im Fahreignungsregister (FAER) unter Ihrem Namen gespeichert sind. Hierfür müssen Sie nicht erst auf den nächsten Bußgeldbescheid mit Punktestrafe warten. Es stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung, wie Sie an die Information über die Höhe Ihrer Punkte kommen können:

Postweg

Um postalisch Auskunft zu erhalten, steht Ihnen ein vorgefertigter Antrag auf der Website des KBA zur Verfügung. Diesen und eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Amt schicken. Per Fax ist es jedoch nicht möglich, eine Auskunft zu erhalten.

Internet

Verfügt Ihr Ausweisdokument bereits über die neue Online-Ausweisfunktion (Ausstellungsdatum ab 1. November 2010), dann können Sie Ihren Punktestand auch online abrufen. Benötigt wird hierfür noch ein Kartenlesegerät und die “AusweisApp2”-Software.

Auf der Website des KBA ist zusätzlich ein Onlineformular verfügbar. Nachdem Sie dieses ausgefüllt haben, werden Sie in der Regel per Post über Ihren aktuellen Punktestand informiert.

Vor Ort

Das KBA verfügt in Flensburg und Dresden über Service-Büros. In diesen ist es möglich, den Punktestand persönlich zu erfragen. Hierfür müssen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen.

Wie viele Punkte drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Mit einigen km/h zu viel auf dem Tacho erhalten die meisten Führerscheininhaber ihre ersten Punkte in Flensburg. Der Punktekatalog unterscheidet bei Tempoverstößen, ob dieser innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft begangen wurde.

Da das Risiko für Personen- und Sachschäden innerorts größer ist, fallen die Strafen hier auch etwas höher aus. Ab 21 km/h zu schnell droht sowohl innerorts als auch außerorts eine Punktestrafe. Haben Sie innerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 31 km/h begangen, erhalten Sie sogar 2 Punkte auf einmal.

Tempoverstöße i.H.v. Innerorts Außerorts
21-25 km/h 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
26-30 km/h 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, (1 Monat Fahrverbot*) 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, (1 Monat Fahrverbot*)
31-40 km/h 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot 200 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, (1 Monat Fahrverbot*)
41-50 km/h 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 2 Monate Fahrverbot
Mehr als 70 km/h 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 3 Monate Fahrverbot

Wie ahndet der Punktekatalog Autofahren im alkoholisiertem Zustand?

Der Punktekatalog ahndet Verhalten, welches den Straßenverkehr gefährdet hat, besonders streng. Daher drohen besonders hohe Punktestrafen bei Autofahrten nach Alkoholkonsum. Im alkoholisierten Zustand sollte niemand Autofahren, da die Reaktionsgeschwindigkeit aufgrund der berauschenden Wirkung des Alkohols deutlich vermindert wird. Daher kann bei einer Alkoholfahrt klar von sicherheitsgefährdendem Verhalten gesprochen werden.

Bis zu 3 Punkte in Flensburg kann bereits Alkohol am Steuer in geringer Menge oberhalb der erlaubten Grenze bringen. Wiederholen sich jedoch die Autofahrten im alkoholisierten Zustand, drohen ebenfalls bis zu 3 Punkte, mehrmonatige Fahrverbote und im schlimmsten Fall der Entzug des Führerscheins.

Alkoholvergehen Geldstrafe Punktestrafe Sonstige Strafen
… 1. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren 500 Euro 2 1 Monat + MPU
… 2. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren 1.000 Euro 2 3 Monate + MPU
… 3. Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren 1.500 Euro 3 3 Monate + MPU
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss   3 Fahrverbot, MPU, Führerscheinentzug
… Ab 1,1 Promille   3 Freiheits- oder Geldstrafe, Führerscheinentzug 6 Monate bis lebenslang

Wie kann ich meine Punkte in Flensburg ausfindig machen?

Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte Sie aktuell in Flensburg haben? Den entsprechenden Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt zu stellen, kann recht aufwendig sein. Wir bieten Ihnen eine einfache und bequeme Möglichkeit, diese Auskunft zu erhalten. Füllen Sie in einer Minute unser Online-Formular aus und erhalten Sie binnen weniger Tage Ihre Punkte-Anzahl – unkompliziert in Ihr E-Mail-Postfach. Diesen Service erhalten Sie für den fairen Preis von 22,90 Euro – zahlbar via Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift.

Können auch Fahrradfahrer nach dem Punktekatalog bestraft werden?

Nicht nur Fahrer motorisierter Fahrzeuge können mit einer Punktestrafe bei Verkehrsverstößen bestraft werden. Da auch Radfahrer regulär am Straßenverkehr teilnehmen, gilt auch hier der Punktekatalog bei bestimmten Verkehrsvergehen.

Velo-Fahrer, die keinen Führerschein besitzen, können trotzdem im Fahreignungsregister registriert werden und dort Punkte anhäufen. Ein nicht vorhandener Führerschein kann selbstverständlich auch nicht entzogen werden. Beschließen Sie jedoch doch noch, die Führerscheinprüfung zu absolvieren, kann Ihnen Ihr Flensburger Punktekonto dabei in die Quere kommen.

Verkehrsverstoß Strafe
Fahrrad nicht verkehrssicher 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Rotlichtverstoß bis zu 1 Sekunde Rotlichtphase 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  Mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  Mit Unfallfolge/Sachbeschädigung: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Rotlichtverstoß mit mehr als 1 Sekunde Rotlichtphase 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  Mit Gefährdung: 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  Mit Unfallfolge/Sachbeschädigung: 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
Überquerung eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke 350 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg
Unterlassene Hilfeleistung zusätzlich 3 Punkte in Flensburg

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte