So berechnet sich die KFZ-Steuer für Diesel
- Diesel-Fahrzeuge werden deutlich höher als Benziner versteuert.
- Emissionsstarke Fahrzeuge haben eine höhere KFZ-Steuer zu entrichten als umweltfreundliche Fahrzeuge.
- Die neue Art der Berechnung ermittelt die Höhe der zu zahlenden KFZ-Steuer etwas detaillierter.
Weshalb muss eine KFZ-Steuer für Diesel- und Benzin-Fahrzeuge entrichtet werden?
Über die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) sollen Schäden an Straßen und Umwelt, welche durch die Nutzung von Fahrzeugen entstehen, kompensiert werden. Die KFZ-Steuer ist pro Fahrzeug vom jeweiligen Halter zu entrichten. Die Höhe des Betrags richtet sich nach dem Gewicht, Hubraum und der Menge an ausgestoßenen Emissionen des Fahrzeugs.
Straßenbeschädigung
Das Gewicht der Fahrzeuge, welche kontinuierlich auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, fügt diesen Schäden zu. Die KFZ-Steuer wird von Fahrzeughaltern gezahlt, um diese Schäden zu kompensieren. Die Steuereinnahmen werden daher auch für die Reparatur und Instandhaltung deutscher Straßen verwendet.
Da Lastkraftwagen (LKW) aufgrund ihres hohen Gewichts die Straßen stärker strapazieren, müssen LKW-Halter eine deutlich höhere KFZ-Steuer entrichten.
Umweltbelastung
Fahrzeuge fügen jedoch nicht nur den Straßen, sondern auch der Umwelt einen immensen Schaden zu. Daher soll auch die Belastung der Umwelt über die Bezahlung einer KFZ-Steuer ausgeglichen werden.
Emissionsstarke Fahrzeuge haben eine höhere KFZ-Steuer zu entrichten als umweltfreundliche Fahrzeuge. Halter von Elektrofahrzeugen müssen je nach Kaufdatum bis zu 10 Jahre lang keine KFZ-Steuer bezahlen.
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Für welche Diesel- und Benzin-Fahrzeuge fällt die KFZ-Steuer an?
Grundsätzlich müssen Fahrzeughalter eine KFZ-Steuer entrichten für
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das Halten von inländischen Fahrzeugen;
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das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Inland befinden;
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die widerrechtliche Nutzung von Fahrzeugen;
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die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden.
Dies gilt für alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren und nicht auf Schienen geführt werden.
Wie berechnet sich die KFZ-Steuer für Diesel-Fahrzeuge?
Fahrzeuge, die mit Kraftstoff betrieben werden, lassen sich grob in zwei Kategorien teilen: Benziner und Diesel. Hierbei fällt der Diesel-Kraftstoff an der Tankstelle um einiges günstiger aus als Benzin. Dafür muss für Fahrzeuge mit einem Diesel-Antrieb eine höhere KFZ-Steuer entrichtet werden.
Die Berechnung der Höhe der KFZ-Steuer hat sich zum 01. Juli 2009 geändert. Daher gilt für alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor 2009 liegt, eine andere Berechnungsgrundlage. In allen Fällen spielt bei der Berechnung der KFZ-Steuer der Hubraum und die Umweltfreundlichkeit des jeweiligen Fahrzeugs eine große Rolle.
Erstzulassung vor 2009
Bis zur Änderung der Berechnungsgrundlage richtete sich die Höhe der zu entrichtenden KFZ-Steuer nach der jeweiligen Schadstoffklasse. Es gilt, dass ein gewisser Satz pro angefangene 100 ccm zu entrichten sind. Je umweltfreundlicher ein Fahrzeug eingeschätzt wird, desto geringer fällt auch die KFZ-Steuer aus.
Schadstoffklasse |
Steuersatz je angefangene 100 ccm Hubraum |
---|---|
Keine – Sonstige |
37,58 Euro |
Keine – Ohne Fahrverbot bei einem Ozonalarm |
33,29 Euro |
Euro-1 |
27,35 Euro |
Euro-2 |
16,05 Euro |
Euro-3 bis Euro-6 |
15,44 Euro |
Die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs erfahren Sie durch einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein. In Feld 14.1 finden Sie die entsprechende Schlüsselnummer, wobei hier nur die beiden letzten Ziffern relevant sind.
Erstzulassung ab 2009
Die neue Art der Berechnung ermittelt die Höhe der zu zahlenden KFZ-Steuer etwas detaillierter. Diese wird nun nicht mehr pauschal über die Schadstoffklasse berechnet, sondern es werden mehrere Faktoren mit einkalkuliert:
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Pro angefangene 100 ccm Hubraum wird ein Steuersatz von 9,50 Euro fällig.
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Pro Gramm CO2-Ausstoß sind 2 Euro zu bezahlen.
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Für den CO2-Ausstoß muss erst nach Überschreitung eines bestimmten Freibetrags bezahlt werden.
Beispielrechnung: Mit oder ohne CO2-Gebühr?
Beispiel ohne CO2-Gebühr
Soll für einen Ford Fiesta – welcher 2010 erstmalig zugelassen wurde, mit 1388 ccm Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 113 g/km – die anfallende KFZ-Steuer berechnet werden, kann der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs vernachlässigt werden. Mit 113 g/km liegt das Fahrzeug innerhalb der Freigrenze und der Halter muss nicht zusätzlich für den Ausstoß des Fahrzeugs bezahlen.
Die anfallende Steuer berechnet sich folgendermaßen:
(Hubraum in ccm/100) x 9,50 Euro
1388 ccm/10 x 9,50 Euro
=131,86 Euro
Für dieses Fahrzeug würde also eine KFZ-Steuer von 131,86 Euro pro Jahr entrichtet werden müssen.
Beispiel mit CO2-Gebühr
Im Falle eines VW Golf, Erstzulassung 2010, mit 1390 ccm Hubraum und einen CO2-Ausstoß von 149 g/km würde die KFZ-Steuer nach neuer Berechnungsgrundlage folgendermaßen berechnet werden:
Faktor Hubraum:
(Hubraum in ccm/100) x 9,50 Euro
(1390 ccm/100) x 9,50 Euro
=132,05 Euro
Faktor CO2-Ausstoß:
(CO2-Ausstoß - Freibetrag) x 2 Euro
(149 g/km - 120 g/km) x 2 Euro
=58 Euro
Für den Golf fallen 132,05 Euro plus 58 Euro, also 190,05 Euro KFZ-Steuer pro Jahr an.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte