Richtgeschwindigkeit: Fragen & Antworten zum empfohlenen Tempolimit
- Seit 1978 gibt es die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen.
- Lediglich auf 30 % aller deutschen Autobahnkilometer herrscht ein Tempolimit.
- Gibt kein Schild eine andere Auskunft, dann wird eine maximale Geschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Inhalt:
- Was ist die Richtgeschwindigkeit?
- Was sagt das Gesetz zur Richtgeschwindigkeit?
- Hat das Überschreiten der empfohlenen Geschwindigkeit Konsequenzen?
- Welche Verkehrszeichen geben die Richtgeschwindigkeit an?
- Sollte die Richtgeschwindigkeit offizielles Tempolimit werden?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Was ist die Richtgeschwindigkeit?
Lediglich auf 30 % aller deutschen Autobahnkilometer herrscht ein Tempolimit. Auf allen anderen darf theoretisch drauflos gerast werden. Jedoch gilt auch auf unbeschränkten Autobahnen die sogenannte Richtgeschwindigkeit. Gibt kein Schild eine andere Auskunft, dann wird eine maximale Geschwindigkeit von 130 km/h empfohlen.
Dieses Tempolimit ist lediglich eine Vorgabe, an die sich auf freiwilliger Basis angepasst werden kann. Im deutschen Verkehrsrecht gibt es zudem auch noch die Höchst- und Mindestgeschwindigkeit, die besagt, wie schnell Fahrzeuge maximal hier fahren dürfen – eine Überschreitung wird geahndet – und wie schnell mindestens gefahren werden muss. Die Missachtung der Mindestgeschwindigkeit stellt dagegen keinen Verkehrsverstoß dar.
Seit 1978 gibt es die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen sollten sich an die 130 km/h-Marke halten. LKW werden also ausgeschlossen, da für diesen Fahrzeugtyp auf Autobahnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt.
Die Richtgeschwindigkeit soll Gefahr- und Stausituationen vermeiden. Denn hohe Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den verschiedenen Spuren führen bewiesenermaßen zu einem erhöhten Stauaufkommen und können eher Unfälle herbeiführen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Hat das Überschreiten der empfohlenen Geschwindigkeit Konsequenzen?
Wird eine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit überschritten, dann drohen saftige Bußgelder oder sogar Fahrverbote. Hier wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen, die je nach Geschwindigkeitsüberschreitung unterschiedlich geahndet wird.
Bei einem Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h drohen keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen. Da es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung und keine Pflicht handelt, wird keine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn diese nicht eingehalten wird.
Das Überschreiten kann jedoch Konsequenzen nach sich ziehen: Sind Sie in einen Unfall verwickelt, dann spielt die Richtgeschwindigkeit in vielen Fällen eine Rolle. So verlangen viele Versicherungen selbst bei einem Unfall, bei dem Sie klar keine Mitschuld hatten, eine Mithaftung von 20 %, wenn der Unfall beim Fahren mit Richtgeschwindigkeit verhindert hätte werden können.
In den Versicherungspolicen zahlreicher Versicherungen finden sich Passagen, in denen klar geregelt ist, dass bei unnötigem Rasen auch im Fall eines schuldlosen Unfalls nicht bezahlt wird. Insbesondere in Verkehrssituationen, die wetter- oder verkehrsabhängige Gefahren mit sich bringen, sollte die Richtgeschwindigkeit berücksichtigt und eingehalten werden.
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Welche Verkehrszeichen geben die Richtgeschwindigkeit an?
Ein rundes Schild mit einem roten Rahmen, einer weißen Basis und einer schwarzen Zahl gibt eine verpflichtende Tempobeschränkung an, deren Überschreitung bestraft wird. Sehen Sie dagegen ein quadratisches Schild mit einer blauen Untergrundfarbe und einer weißen Zahl, dann handelt es sich hierbei lediglich um eine empfohlene Richtgeschwindigkeit. Bis 2014 war das Verkehrsschild für die Richtgeschwindigkeit noch vielerorts zu sehen.
Dann kam im April 2014 eine Änderungen der Straßenverkehrsordnung, welche auch überflüssige Verkehrsschilder entsorgte. So verabschiedete man sich auch vom Schild der Richtgeschwindigkeit.
Mancherorts finden sich noch Verkehrstafeln, die einen Überblick über herrschende Tempolimits geben. Hier sind dann sowohl die verpflichtenden Tempobeschränkungen als auch die geltende Richtgeschwindigkeit vermerkt. Doch von dieser empfohlenen Höchstgeschwindigkeit wird angenommen, dass jeder von ihr weiß und sie somit nicht kommuniziert werden muss.
Sind keine Schilder vorhanden, die über eine empfohlene Richtgeschwindigkeit aufklären, dann gilt auf Autobahnen stets das Tempolimit von 130 km/h. Jedoch gibt es Verkehrssituationen, in denen eine andere Richtgeschwindigkeit empfohlen wird. Verkehrsteilnehmer werden dann mit einem entsprechenden Verkehrsschild über die geltende Richtgeschwindigkeit informiert.
Ab und zu finden sich Schilder, die für die unterschiedlichen Spuren jeweils eine Geschwindigkeit empfehlen. Auch hier gibt es keine Pflicht, dieses Tempolimit einzuhalten, jedoch soll diese Empfehlung vorsichtigeren Autofahrern oder langsameren Autos die Möglichkeit geben, auf einer Spuren fahren zu können, ohne andere Verkehrsteilnehmer auszubremsen oder aufzuhalten.
Sollte die Richtgeschwindigkeit offizielles Tempolimit werden?
In regelmäßigen Abständen werden Stimmen laut, die die geltende Richtgeschwindigkeit in ein offizielles Tempolimit auf deutschen Autobahnen umwandeln möchten. Der Deutsche Verkehrsrat (DVR) diskutierte zuletzt 2011 über die Einführung eines generellen Tempolimits.
Etwa 40 % aller Unfälle auf deutschen Autobahnen kommen aufgrund nicht angepasster Fahrgeschwindigkeit zustande. Die DVR veröffentlichte eine repräsentative Befragung, die ergeben hatte, dass sich 52 % der Deutschen ein Tempolimit wünschen würden.
Erst kürzlich wurde die Einführung eines allgemeinen Tempolimits wieder im Bundestag diskutiert. Viele Argumente sprechen für die Geschwindigkeitsbeschränkung, jedoch stimmten die Abgeordneten gegen diese Änderung.
Deutschland ist das einzige Land, das nach wie vor keine generellen Tempolimits auf Autobahnen hat. Auch die DVR weist darauf hin, dass die Zahl der Verkehrstoten, die es jedes Jahr auf deutschen Straßen gibt, durch die Einführung eines Tempolimits deutlich gesenkt werden könnte. In anderen Ländern konnte diese Beobachtung gemacht werden, nachdem eine Höchstgeschwindigkeit etabliert worden ist.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte