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Parken ohne Parkschein - In diesen Fällen droht Ihnen ein Knöllchen

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Die Dauer des Parkens muss entweder mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein nachgewiesen werden.
  • Es gilt meist eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer.
  • In der Regel muss ein Entgelt für die Nutzung des Parkplatzes gezahlt werden.

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Wann muss ein Parkschein gezogen werden?

Es kann unter verschiedenen Bedingungen geparkt werden. Manche Parkplätze sind frei und unbegrenzt nutzbar. Auf anderen Parkplätzen darf nur für einen gewissen Zeitraum geparkt werden. Die Dauer des Parkens muss entweder mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein nachgewiesen werden.

Bei dem Ziehen eines Parkscheins muss sich der Parkende an zwei Regeln halten: Es gilt meist eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer und zudem muss ein Entgelt für die Nutzung des Parkplatzes gezahlt werden. Ist in einem Parkbereich also ein Schild aufgestellt, das besagt, dass nur mit Parkschein geparkt werden darf, dann wird die Nutzung eines Parkautomats notwendig.

Die Parkgebühr muss meist in Schritten von 30 Minuten oder einer Stunde entrichtet werden. Im Durchschnitt kostet das Parken 1,26 Euro pro Stunde. In Großstädten sind jedoch auch Stundentarife von 3 Euro üblich. Häufig ist ein Parkschein nur zu bestimmten Zeiten, wie tagsüber, notwendig. In vielen Bereichen, die mit Parkautomaten ausgestattet sind, ist es erlaubt, abends kostenlos und zeitlich unbegrenzt zu parken.

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Welches Bußgeld droht mir, wenn ich ohne Parkschein parke?

Das Bußgeld für das Parken ohne Parkschein fällt relativ gering aus, da es sich hierbei nur um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt. Das Verwarngeld richtet sich danach, wie lange Sie ohne gültigen Parkschein auf dem Parkplatz stehen.

Stehen Sie länger als eine Stunde unberechtigt auf dem Parkplatz, dann wird das Bußgeld langsam teurer.

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Wie kann ich den Parkschein über das Handy bezahlen?

Immer mehr Anbieter ermöglichen es, den Parkschein über das Handy zu bezahlen. Bequem kann in der App erkannt werden, wie lange es erlaubt ist, zu parken und wie viel für die Parkdauer entrichtet werden muss.

Bisher gibt es einige große Anbieter, die in beinah allen großen deutschen Städten diesen Service anbieten. Auch die Kommunikation mit den Behörden klappt reibungslos. Verkehrspolizisten haben spezielle Mobilgeräte, mit denen sie das Kennzeichen überprüfen können und so erkennen, ob ein Autofahrer bereits über die App bezahlt hat.

Auch das Überziehen der Parkdauer könnte mit dieser Technik weniger werden, da die App den Parkenden frühzeitig darüber benachrichtigt, dass bald die Parkdauer abgelaufen ist.

Defekter Parkautomat

Finden sich in der Umgebung des Parkplatzes keine funktionierenden Parkautomaten und der nächste ist nicht zu Fuß erreichbar, dann dürfen Sie auch ohne Parkschein hier parken. Sie sollten in diesem Fall aber eine Parkscheibe verwenden, da Sie sich dennoch an die maximale Parkdauer halten müssen. Es ist möglich, dass Sie dennoch ein Knöllchen erhalten, jedoch können Sie hier Einspruch einlegen und Ihre Situation schildern.

Kann ich abgeschleppt werden, wenn ich ohne Parkschein parke?

Parken Sie über eine Stunde ohne oder mit abgelaufenem Parkschein, riskieren Sie, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird. Denn nachdem Sie eine Stunde lang unberechtigt geparkt haben, dürfen Ordnungshüter den Abschleppdienst rufen. Jedoch gilt hier, dass die Entscheidung verhältnismäßig getroffen werden muss.

Nehmen Sie tatsächlich anderen Parkplatzsuchenden die Parklücke weg, dann darf die Verkehrsüberwachung Sie abschleppen lassen. Sind dagegen viele andere Parkplätze frei, gilt diese Entscheidung nicht als verhältnismäßig und es muss noch gewartet werden.

Kommen Sie gerade noch rechtzeitig zu Ihrem Auto, bevor dieses abgeschleppt wird, dann müssen Sie die Anfahrtskosten des Abschleppunternehmens bezahlen. Ist Ihr Fahrzeug tatsächlich weg, werden Kosten zwischen 200 und 300 Euro fällig.

Was gilt beim Parken ohne Parkscheibe?

Manche Parkplätze verlangen keine Gebühr, jedoch ist das Parken auf eine gewisse Dauer beschränkt. Damit ein Verkehrsbeamter sieht, wie lange Sie schon auf dem Parkplatz stehen, wird die Verwendung einer Parkscheibe gefordert. Diese muss auf die nächste ganze oder halbe Stunde vorgestellt werden.

Markieren Sie eine Zeit zwischen einer vollen oder halben Stunde, ist das genau genommen ein Gesetzesbruch. Sollte Ihnen deswegen wirklich ein Knöllchen ausgestellt werden, dann beläuft sich das Verwarngeld auf 10 Euro. Auch ist es nicht erlaubt, einen Zettel oder eine selbstgebastelte Parkscheibe aufs Armaturenbrett zu legen.

Auch wurden bereits Strafen verteilt, wenn nicht die gewünschte blaue Parkscheibe, sondern stattdessen die beliebte pinkfarbene "Bin Shoppen"-Parkscheibe verwendet wurde. Für die Ordnungshüter muss hier alles kontrolliert und einheitlich ablaufen – daher lieber die klassisch blaue Parkscheibe hinter die Scheibe legen.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte