MPU - In diesen Fällen müssen Sie zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
- Je nachdem, warum der Lappen weg ist, unterscheiden sich die Abläufe, Nachweise und Kosten stark.
- Eine MPU wird angeordnet, wenn daran gezweifelt wird, dass ein Führerscheininhaber am Straßenverkehr teilnehmen kann.
- Einer MPU geht der Entzug der Fahrerlaubnis voraus.
Inhalt:
- Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?
- Der Führerschein ist weg – und nun?
- Wie bereite ich mich auf die MPU vor?
- Wie läuft die MPU ab?
- Kann ich die MPU irgendwie umgehen?
- Was sind die häufigsten Gründe, warum eine MPU angeordnet wird?
- Was muss ich für die MPU nachweisen?
- Was kostet eine MPU?
- Was mache ich mit dem Ergebnis der MPU?
- Häufige Fragen zum Thema "MPU"
Was ist eine MPU und wann wird sie angeordnet?
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund auch Idiotentest genannt – wird nach einem Verkehrsverstoß angeordnet, wenn daran gezweifelt wird, dass ein Führerscheininhaber am Straßenverkehr teilnehmen kann. Verkehrssünder werden dann dazu verpflichtet, die MPU abzulegen. Nach der Untersuchung wird ein Gutachten erstellt, in dem beschrieben wird, ob der Prüfling fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Bei der Begutachtung der Fahreignung wird
- die körperliche und geistige Eignung,
- die Reaktionsfähigkeit,
- die persönliche Zuverlässigkeit und
- der persönliche Charakter getestet.
Anders als beim Fahrverbot, bei dem der Führerschein nur vorübergehend abgegeben werden muss, geht einer MPU der Entzug der Fahrerlaubnis voraus. Wurde Ihnen der Führerschein weggenommen, ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu bestehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Der Führerschein ist weg – und nun?
Ihre Trunkenheitsfahrt bzw. die Tat, die zum Führerscheinentzug geführt hat, hat stattgefunden und Sie stehen nun ohne Schein da. Zuerst ist wichtig, dass Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis einreichen.
Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sperrfrist muss abgelaufen sein:
Beim Entzug des Führerscheins wird eine Sperrfrist ausgesprochen, in der die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt werden darf. Diese kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen. In schlimmen Fällen kann die Behörde die Fahrerlaubnis auch lebenslänglich entziehen. In der Regel wird jedoch nur eine Frist zwischen 6 und 11 Monaten festgesetzt. Erst 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann der Antrag zur Wiedererteilung des Führerscheins bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.
- Unterlagen müssen vollständig sein:
Für die Wiedererteilung müssen dieselben Unterlagen eingereicht werden wie bei der Ersterteilung des Führerscheins. Das heißt, Sie benötigen ein biometrisches Foto, einen aktuellen Sehtest und ein Ausweisdokument. Zusätzlich dazu benötigt die Führerscheinstelle den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil, das den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis bescheinigt.
Liegen alle Unterlagen bei der Führerscheinstelle vor, müssen Sie eine Begutachtungsstelle benennen. Das heißt, Sie entscheiden selbst, wo Sie die MPU ablegen möchten. Sie haben hier keinerlei Vorgaben, es muss sich lediglich um eine akkreditierte Begutachtungsstelle für Fahreignung handeln. Nachdem Sie der Führerscheinstelle mitgeteilt haben, wo Sie die Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchführen lassen möchten, wird Ihnen die Begutachtungsstelle eine Rechnung über die Kosten schicken. Erst wenn Sie diese begleichen, erhalten Sie einen Termin für die MPU.
Wie bereite ich mich auf die MPU vor?
Das Wichtigste, um eine MPU erfolgreich zu absolvieren: Bereiten Sie sich frühzeitig vor! Spätestens bei der Verurteilung wissen Sie ja, ob Sie eine MPU bestehen müssen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Fatal wäre es, erst kurz vor dem Untersuchungstermin mit den Vorbereitungen anzufangen.
Denn eine MPU ist kein Kinderspiel – sie ist aber auch nicht "unbestehbar", wie häufig behauptet wird. Es ist auch deshalb ratsam, sich weit im Voraus mit der Untersuchung zu beschäftigen, da diese nur zu bestehen ist, wenn Sie tatsächlich Ihr Verhalten – das zum Führerscheinentzug geführt hat – einsehen und ändern.
Einstieg in die Vorbereitung
Das Thema MPU ist sehr komplex und es sind viele Kleinigkeiten zu beachten. Daher ist es ratsam, sich schon frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Ihre individuelle Vorbereitung richtet sich danach, ob Sie sich lieber in Einzelgesprächen oder in einer Gruppe vorbereiten. Zudem ist ausschlaggebend, welches Budget Sie für die MPU-Vorbereitung aufbringen können.
- Erstgespräch mit einem Verkehrspsychologen empfehlenswert
Bevor Sie sich entscheiden, wie Sie die Vorbereitung auf die MPU angehen möchten, ist es ratsam, mit einem Verkehrspsychologen über Ihre Situation zu sprechen. Dieser kann Ihnen eine Ersteinschätzung mitteilen und Ihnen helfen, den richtigen Weg der Vorbereitung zu wählen. Hierfür müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen. Diese Art von verkehrspsychologischer Beratung bieten Fachpsychologen für Verkehrspsychologie und spezielle Berater an.
- Informationsabende
Viele anerkannte Beratungsstellen bieten regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen an, auf denen über die MPU allgemein und die Vorbereitung informiert wird. Dies kann sehr interessant sein, um einen ersten Überblick über die Fakten zur MPU und das Angebot zur Vorbereitung zu gewinnen. Jedoch sollten Sie Informationsabende verschiedener Stellen aufsuchen, um unterschiedliche Blickwinkel und Darstellungen kennenzulernen. Denn jede Beratungsstelle möchte Sie zwar informieren, Sie aber auch als Kunde für die eigenen MPU-Kurse gewinnen.
Intensive Vorbereitung auf die MPU
- Verkehrspsychologische Einzelberatung
Ein Verkehrspsychologe beschäftigt sich in Einzelsitzungen ganz individuell mit Ihrer Situation. Sie besprechen alle Details, wie es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen konnte und welche psychologischen Hintergründe dies beeinflusst haben. Im Vergleich zu Gruppenkursen geht es nur um Ihren Fall und Sie werden vermutlich schneller und effektiver auf die MPU vorbereitet. Jedoch ist es auch eine Kostenfrage, ob man sich in die qualifizierten Hände eines verkehrspsychologischen Beraters begeben kann. Denn pro einstündige Einzelsitzung verlangen Berater meist ein Honorar von 100 Euro. Damit Sie angemessen auf die MPU vorbereitet sind, empfehlen sich mindestens zehn Sitzungen. Die Kosten belaufen sich also auf mindestens 1000 Euro. Die exakte Anzahl der Sitzungen ist absolut einzelfallabhängig.
- Gruppenkurse
Sie können sich jedoch auch einer Gruppe anschließen, die sich gemeinsam auf die MPU vorbereitet. Hier gibt es ein breites Angebot, je nachdem, warum Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Spezielle Kurse für Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Punktesünder ermöglichen eine spezifische Vorbereitung und psychologische Betreuung. Häufig können Interessenten zwischen Basis- und Intensivkursen entscheiden. Ein Gruppenkurs mit etwa 18 Sitzungen kostet zwischen 500 und 600 Euro.
Es gibt ebenfalls Kurse, die speziell für Personen konzipiert sind, die bereits durch eine MPU gerasselt sind. Die Fahrerlaubnis wurde also noch nicht erteilt, weil die Gutachter keine ausreichende Verhaltensänderung oder Beseitigung von Eignungsmängeln feststellen konnten. Hier geht es um eine Art Nachschulung.
Wie läuft die MPU ab?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung gliedert sich in 3 Teile: Einen Medizincheck, einen Leistungstest und ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen. Die Dauer der MPU kann stark variieren, jedoch dauern die Untersuchungen in der Regel zwischen 3 und 4 Stunden. Es finden immer die 3 gleichen Teile statt, jedoch ist die Reihenfolge nicht festgelegt.
MPU-Fragebogen
Vor Beginn der MPU müssen alle Probanden einen Fragebogen ausfüllen. In diesem beantworten Sie Fragen zu
- Biografie
- körperlichen Verfassung,
- Gesundheitsvorgeschichte
- bisherige Fahrpraxis,
- Verkehrsauffälligkeiten,
- Medikamenteneinnahme,
- Trink- und Konsumverhalten,
- dem Grund des Führerscheinentzugs.
Über all diese Fragen wird der Psychologe im einstündigen Einzelgespräch mit Ihnen sprechen und diese genauer erläutern. Seien Sie hier ehrlich und beantworten Sie die Fragen selbstreflektiert. Denn nur dann haben Sie eine Chance darauf, die MPU zu bestehen.
Teil 1: Medizinischer Check
Allgemeine körperliche Verfassung wird untersucht. Je nach Vergehen kommen noch weitere Tests hinzu, wie
- Urinscreening bei einem Drogenvergehen oder
- Kontrolle der Leberwerte bei Alkoholmissbrauch
Punktesünder müssen keine weiteren Tests absolvieren.
Teil 2: Leistungstest
Mittels einer Computersimulation werden Wahrnehmung, Konzentration und Reaktion der Testperson auf die Probe gestellt. Jede Begutachtungsstelle kann aus einer Reihe bekannter Prüfverfahren je nach Fall einen Test für die MPU auswählen.
-
Alkoholspezifischer Test:
Probanden müssen einen Reaktionstest bestehen. Hierbei sehen Sie auf einen Bildschirm verschiedene Farben, während Sie über Kopfhörer hohe und tiefe Töne wahrnehmen. Sobald ein weiteres Signal ertönt, muss ein Fußpedal bedient werden. Der Test ist so ausgelegt, dass die Teilnehmer an ihre Leistungsgrenzen kommen und gar nicht alle Situationen erfolgreich bewältigen können. Wird der Test nicht bestanden, gibt es einen Zweittest. Dieser soll feststellen, ob negative Einflüsse das Ergebnis verfälscht haben.
-
Drogenspezifischer Test:
Zusätzlich zum Reaktionstest müssen ehemals drogenauffällige Probanden einen Konzentrationstest absolvieren. In einer weiteren Testsituation müssen bestimmte Punkte in verschränkten Linien mit den Augen erkannt werden. Auch hier muss kein perfektes Ergebnis erzielt werden.
Teil 3: Psychologisches Untersuchungsgespräch
Das Gespräch mit einem Verkehrspsychologen dauert etwa 1 Stunde und stellt die schwierigste Hürde der MPU dar. Denn hier kann sich kein Proband durchschummeln. Der Psychologe spricht mit den Probanden darüber, wie es ursprünglich zum Vergehen kam, das den Entzug der Fahrerlaubnis ausgelöst hat und wie sich das Fahrverbot auf das eigene Verhalten ausgewirkt hat. Nur wenn sich Betroffene selbstkritisch und selbstreflektiert mit ihren Taten und Verhaltensmustern auseinandergesetzt haben und der Psychologe eine stabile Verhaltensänderung erkennen kann, ist das Ergebnis positiv.
Auch hier gilt wieder, dass sich das Gespräch und die erwartete Einsicht des Probanden danach richtet, weswegen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Kann ich die MPU irgendwie umgehen?
Es ist nicht Sinn der Sache, eine MPU zu umgehen. Sie stellen schließlich mit Ihrem Verhalten tatsächlich eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Jedoch ist eine MPU nicht ganz günstig. Daher können sich manche Betroffene die Untersuchung schlichtweg nicht leisten. Es gibt Möglichkeiten, eine MPU zu umgehen. Jedoch sind diese mit Einbußen anderer Art verbunden.
Verjährung der Straftat
Ihre Straftat verjährt nach 10 Jahren und wird aus Ihrer Akte gelöscht. Hierbei ist unerheblich, ob Ihnen der Führerschein wegen Drogen- oder Alkoholkonsum oder zu vieler Punkte entzogen wurde. Die Verjährungsfrist endet nach 10 Jahren. Jedoch kann es sich noch ein wenig ziehen, bis eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglich ist. Daher gilt: Nach 15 Jahren können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Sie müssen also "nur" 15 Jahren lang auf das Autofahren verzichten, um eine MPU umgehen zu können. Zudem dürfen Sie sich innerhalb der 15 Jahre keine weiteren Verstöße leisten, da sonst die Frist verlängert wird. Wurden Sie jedoch mit einer Sperrfrist belegt, die länger als 15 Jahre andauert, dann können Sie auch nach Verjährung keinen Führerschein beantragen.
EU-Führerschein
Seit einigen Jahren ist der EU-Führerschein auch in Deutschland gültig. Eine MPU gibt es in anderen europäischen Ländern nicht. Daher wird das bei der Beantragung nicht von Ihnen gefordert werden. Jedoch müssen einige Kriterien erfüllt sein, um sich einen Führerschein in einem anderen EU-Land ausstellen zu lassen.
- Sie müssen mindestens 6 Monate (185 Tage) an einem festen Wohnsitz in diesem EU-Land verbringen .
- Sie dürfen nicht gegen die nationalen Gesetze verstoßen.
- Bei der Neuerteilung darf keine Sperrfrist vorliegen.
- Sie müssen das Mindestalter erreicht haben.
Beachten Sie aber: Einfach in ein anderes EU-Land zu fahren und dort den EU-Führerschein zu beantragen, funktioniert nicht. Lassen Sie sich den Schein ohne einen festen Wohnsitz ausstellen, gilt dieser als gefälscht und Sie machen sich strafbar.
Was sind die häufigsten Gründe, warum eine MPU angeordnet wird?
Alkohol am Steuer
Lassen Sie sich mehrfach alkoholisiert hinter dem Lenkrad erwischen oder leisten Sie sich eine schlimme Trunkenheitsfahrt im Auto oder auf dem Fahrrad, wird sehr wahrscheinlich eine MPU angeordnet. Diese kann bei Alkoholmissbrauch eine Einzelfallentscheidung sein – ab einem Promillewert von 1,6 ist die MPU jedoch sicher.
Drogenkonsum
Neben Alkohol kann auch der Konsum von anderen berauschenden Substanzen zur Anordnung einer MPU führen. Anders als beim Alkoholkonsum gibt es hier keinen festgelegten Grenzwert. Vielmehr ist wichtig, wie viel von der Droge konsumiert wurde.
Zu viele Punkte in Flensburg
Haben sich 8 Punkte oder gar mehr in Ihrer Flensburger Kartei angesammelt, wird häufig eine MPU angeordnet.
Punkte können Sie für
- Rotlichtverstöße,
- Geschwindigkeitsüberschreitungen und
- viele weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erhalten.
Eine MPU wegen zu vieler Punkte ist jedoch auch eine Einzelfallentscheidung.
Gesundheitliche Einschränkungen
Die zuständige Behörde kann auch eine MPU anfordern, wenn Zweifel daran bestehen, dass Ihre Gesundheit das Autofahren zulässt.
- Einschränkungen in den Bereichen des Gleichgewichtssinns, Seh- oder Hörschärfe können zur Anordnung einer Untersuchung führen.
- Auch bei überstandenem Herzinfarkt oder Schlaganfall kann man Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen.
Dies ist meist jedoch im Sinne aller Verkehrsteilnehmer, da Sie sich und anderen sicher nicht schaden wollen. Auch das ist eine Einzelfallentscheidung und wird von der zuständigen Behörde bestimmt.
Was muss ich für die MPU nachweisen?
Allgemein formuliert sollten Sie erkannt haben, dass Ihr Verhalten nicht korrekt war und dass Sie die Ursache erkannt haben. Zudem gehört eine stabile Verhaltensänderung zu den Voraussetzungen, um die Gutachter davon zu überzeugen, dass die Fahreignung wieder erlangt wurde. Je nach Grund des Führerscheinentzugs sind unterschiedliche Dinge nachzuweisen, um die MPU-Prüfung zu bestehen.
Jedoch kann es auch je nach Einzelfall zu mehreren parallelen Nachweisen kommen, beispielsweise wenn eine Drogen- und Alkoholabhängigkeit vorliegt.
Alkoholmissbrauch
Wird ein Auto- oder Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille erwischt, wird in jedem Fall eine Untersuchung angeordnet. In der Zeit vor der MPU muss in Einzel- oder Gruppensitzungen herausgefunden werden, ob das Vergehen in Alkoholmissbrauch oder einer Alkoholabhängigkeit begründet liegt.
Wird ein Alkoholmissbrauch diagnostiziert, muss der Proband die Fähigkeit erlangen, zwischen dem Konsum von Alkohol und dem Autofahren zu trennen. Liegt ein Missbrauch von Alkohol vor, muss meist ein Abstinenzprogramm absolviert werden. Hier wird der EtG-Wert bestimmt, der die Menge eines Abbauprodukt des Alkohols aufzeigt. Dies geschieht über mehrmalige Urin- und Haaranalysen. Innerhalb des Abstinenzprogramms gibt es in der Regel 4 Untersuchung innerhalb von 6 Monaten. Erst wenn all diese Untersuchungen positiv ausfallen, kann ein Termin zur Untersuchung vereinbart werden.
Alkoholabhängigkeit
Nicht immer ist es leicht, zwischen einem Missbrauch und einer Abhängig von Alkohol zu unterscheiden. Sehr hohe Promillewerte, Entzugserscheinung und das Weitertrinken trotz bereits vorliegender Schädigung sind meist Anzeichen einer Abhängigkeit. In diesem Fall wird von den Probanden verlangt, "trocken" zu werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Therapie oder Entwöhnungskur absolviert haben. Um den Idiotentest meistern zu können und den Führerschein zurückzubekommen, muss zudem eine Abstinenzzeit von einem Jahr bescheinigt werden. Dies geschieht über 6 Untersuchungen über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Verhaltensänderung
Bei auffälligen Verhaltensmustern – wie enormen Aggressionen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern – muss der Proband vorweisen, dass er seine Emotionen künftig im Griff hat. Oftmals ist diese überzeugende Verhaltensänderung nur mithilfe einer Therapie möglich.
Was kostet eine MPU?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Im Folgenden schlüsseln wir diese für Sie auf.
Vorbereitungskosten:
Alle entstehenden Kosten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung müssen vom Betroffenen selbst gezahlt werden. Diese können sich von der Vorbereitung über die zu bezahlenden Proben bis hin zum finalen Gutachten recht schnell aufsummieren. Je nach Wahl und Intensität der Betreuung variieren die Kosten für die Vorbereitung auf die MPU.
Die Kosten belaufen sich hier auf mindestens zwischen 500 und 1.000 Euro.
Begutachtungskosten:
Die Kosten für die Begutachtung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt: Diese variieren ganz nach Grund für die Untersuchung. Hierbei fallen Gutachten aufgrund von zu vielen Punkten oder Straftaten am günstigsten aus, Drogen- und Alkoholmissbrauch sind dagegen teurer.
Die Kosten liegen hier zwischen 350 Euro und 750 Euro.
Auch die Kosten für Haar- und Urinproben werden nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden. Hierfür gibt es keine Gebührenordnung – die Preise sollten vor Auftragserteilung erfragt werden, da es Preisunterschiede geben kann. Jedoch kann pro Haaranalyse zwischen 200 und 300 Euro kalkuliert werden. Für jede Urinuntersuchung werden etwa 100 Euro fällig. Je nach Vergehen und Einhaltung der Abstinenz sind mindestens 4 bis 6 Untersuchung zu bezahlen.
Die Kosten liegen hier zwischen 400 und 1800 Euro.
Was mache ich mit dem Ergebnis der MPU?
Fällt das Gutachten jedoch positiv aus, können Sie dieses einreichen und somit nachweisen, dass Sie Ihre Fahreignung zurückerlangt haben.
Die folgende Grafik beschreibt, welcher Anteil der begutachteten Verkehrssünder die MPU erfolgreich bestanden haben. Ein relativ großer Anteil wird im Gutachten jedoch als ungeeignet für den Straßenverkehr eingeschätzt und erhält somit ein negatives Ergebnis.
Eine relativ kleine Gruppe an Probanden wird jedes Jahr als nachschulungsfähig eingestuft. Das bedeutet, das Gutachten ist negativ ausgefallen, jedoch war das Ergebnis knapp und es hat nicht viel zu Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gefällt. Diese Probanden haben die Möglichkeit, einen Nachschulungskurs zu absolvieren, um die Fahrerlaubnis ohne erneute MPU zurückzubekommen.
Wie kann ich die Sperrfrist reduzieren?
Es ist sinnvoll, einen Kurs zu wählen, bei dem die Sperrfrist reduziert werden kann. Dies trifft nicht auf alle Gruppenkurse zu, daher sollte man sich gut informieren. Im Idealfall ist jedoch eine Reduzierung um bis zu 3 Monate möglich.
Was muss ich bei einer Alkoholabhägigkeit beachten?
Bei einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit müssen Sie erst ein Jahr "trocken" sein, um bei der MPU erfolgreich sein zu können. Selbst wenn Ihre Sperrfrist kürzer angesetzt ist, wird das Ergebnis der MPU keinesfalls positiv ausfallen, wenn Sie weniger als ein Jahr Abstinenz vorweisen können. Jedoch dürfen Sie auch nicht zu viel Zeit zwischen Abstinenzprogramm und der MPU vergehen lassen, da in diesem Fall das Ergebnis bei zu langem Warten negativ ausfällt.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte