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Im Ausland geblitzt – Was nun?

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
29.03.2023 | 3 Min. Lesezeit
  • Welche Straßenverkehrsgesetze gelten und wie hoch Bußgelder ausfallen, kann sich von Land zu Land stark unterscheiden.
  • Ausländische Geldbußen können in Deutschland vollstreckt werden.
  • Experten im Verkehrsrecht können Ihnen dabei helfen, Ihre Handlungsoptionen zu prüfen, denn nicht immer muss tatsächlich gezahlt werden.

Andere Länder – andere Verkehrsregeln

Wer ein anderes Land mit dem PKW bereisen möchte, sollte sich vorab über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Dies bedeutet, dass man ungefähr Bescheid wissen sollte über Tempolimits, Promillegrenzen oder z. B. über spezielle Vorschriften zu Beladung oder Maximalgewicht eines Wohnwagens. Diese Informationen finden sich im Netz auf den Seiten der Automobilclubs oder auf Tourismus-Infoseiten über das jeweilige Land. Auch Reisebüros oder Botschaften können hier behilflich sein. Besonders wichtig aber ist es, die zulässige Höchstgeschwindigkeit seines Reiselands zu kennen. Wir haben in einer Tabelle einige deutsche Nachbarn und ihre zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zusammengestellt:

Land Tempolimit innerorts Tempolimit außerorts Tempolimit Autobahn
Österreich 50 km/h 100 km/h 100-130 km/h
Frankreich 50 km/h 80 km/h 130 km/h
Italien 50 km/h 90 km/h 130 km/h
Polen 50 km/h 90 km/h 140 km/h
Niederlande 50 km/h 60-80 km/h 100-130 km/h

Was passiert, wenn ich im Ausland geblitzt wurde?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland kann die Höhe der Sanktionen variieren. In Deutschland beträgt die Strafe bei 20 km/h zu schnell höchstens 70 Euro, in Frankreich hingegen mindestens 135 Euro. Bei 50 km/h zu viel sind es sogar 1.500 Euro. Die Art des Fahrzeugs, der Ort des Verstoßes und die Höhe der Übertretung spielen auch hier eine Rolle. Übersteigt das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro, können ausländische Geldbußen in Deutschland vollstreckt werden.

In Deutschland können ausländische Behörden Sanktionen vollstrecken, wenn sie mit Deutschland ein Vollstreckungsabkommen geschlossen haben. Dies betrifft alle EU-Staaten mit Ausnahme Griechenlands. Nicht-EU-Länder wie die Schweiz erfordern dagegen keine Zahlung einer Geldbuße in Deutschland. Besteht ein Vollstreckungsabkommen, kann die Eintreibung vom jeweiligen Partnerstaat beim deutschen Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Im Ausland geblitzt?

Sie wurden bei Ihrer Fahrt im Ausland geblitzt und sind sich unsicher, wie Sie nun vorgehen sollten? Unsere Experten im Verkehrsrecht helfen Ihnen, die für Sie passende Option zu finden und bares Geld zu sparen.

Wie wirken sich die Strafen auf meinen Punktestand oder meine Probezeit in Deutschland aus?

Wer im Ausland geblitzt wird, muss in Deutschland nicht mit weiteren Konsequenzen wie Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot rechnen. Allerdings muss das Bußgeld, sofern es mindestens 70 Euro beträgt und das Vergehen in einem EU-Partnerland stattgefunden hat, gezahlt werden. Obwohl deutsche Behörden Bußgelder aus dem Ausland ohne Ausnahme vollstrecken, kann man weiterhin mit seinem Auto unterwegs sein. Allerdings kann es vorkommen, dass im Ausland bis zur Zahlung der Strafe der Führerschein einbehalten wird. Dann hat der Fahrer ein Problem, denn ohne Führerschein am Steuer eines Autos nach Deutschland zurückzukehren, ist verboten. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit im Ausland geblitzt werden, hat das keine Auswirkungen auf seinen Führerscheinstatus in Deutschland.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Strafe abzuwenden?

Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte ihn sorgfältig prüfen und ggf. einen Anwalt zurate ziehen, ob sich ein Einspruch dagegen lohnt. In Deutschland kann z.B. nur der mit einem Bußgeld belegt werden, dessen Gesicht eindeutig auf dem Blitzerfoto zu erkennen ist bzw. das Auto tatsächlich gefahren hat. Dieses Recht kann auch im Ausland durchgesetzt werden, selbst wenn es dort nicht gilt. Hier könnte also Einspruch erhoben werden. Das Bußgeldverfahren wird dann in der Regel ausgesetzt.

Wenn man im Ausland geblitzt wird, ist die Frist für die Verfolgung des Verkehrsverstoßes in der Regel länger als in Deutschland. Daher sollte man auch kleinere Bußgelder ggf. zahlen, da sie nicht automatisch verfallen. In manchen Ländern wird das Auto sogar bis zur Begleichung der Geldbuße festgehalten. Wenn man jedoch nicht plant, das Land in nächster Zeit erneut zu bereisen oder die Verjährung abwarten möchte, ist es möglich, das Bußgeld nicht zu zahlen. Dies kann jedoch dazu führen, dass bei einer Wiedereinreise, bei Routinekontrollen oder einer Zwischenlandung mit dem Flugzeug weitere Strafen, wie z.B. Fahrverbote oder Haftbefehle verhängt werden oder das Auto eingezogen wird, bis die offene Summe beglichen ist. Ein Experte im Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, die für Sie richtige Vorgehensweise zu finden.

Gut zu wissen:

  • Nicht beglichene Forderungen aus einem Bußgeldbescheid können dazu führen, dass Ihnen im jeweiligen Land eine erneute Einreise nicht gestattet wird.
  • Wer mit einem Mietwagen geblitzt wird, muss oft noch den Verwaltungsaufwand bezahlen, den die Vermietung mit dem Bußgeldbescheid hat.
  • In Österreich verhängte Bußgelder können in Deutschland bereits ab einer Höhe von 25 Euro vollstreckt werden.
  • Wenn der Führerschein im Ausland wegen Trunkenheit am Steuer entzogen wird, schauen deutsche Behörden genauer hin und ggf. kann der Fahrer angewiesen werden, eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu durchlaufen.

Im Ausland geblitzt?

Sie wurden bei Ihrer Fahrt im Ausland geblitzt und sind sich unsicher, wie Sie nun vorgehen sollten? Unsere Experten im Verkehrsrecht helfen Ihnen, die für Sie passende Option zu finden und bares Geld zu sparen.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte