Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung - Was muss ich beachten?
- Ein abgelaufener TÜV steht umgangssprachlich dafür, dass mal wieder die HU und AU fällig wird.
- Die Kosten für eine HU und AU bewegen sich je nach Prüfstelle zwischen 70 und 100 Euro.
- Nicht alle Fahrzeuge müssen zur HU und AU.
Inhalt:
- Was ist die HU und AU?
- Was wird bei einer HU und AU überprüft?
- Müssen alle Fahrzeuge zur HU und AU?
- Wie kann das Ergebnis der HU aussehen?
- Welche Bußgelder drohen, wenn ich den "TÜV überziehe"?
- In welchen Abständen ist die HU fällig?
- Wie lese ich die TÜV-Plakette korrekt?
- Wer führt die HU und die AU durch?
- Betrifft der Abgasskandal die AU?
Was ist die HU und AU?
Die Frage, wann man sich von einem älteren Fahrzeug trennt, beschäftigt alle Fahrzeughalter. Häufig ist der Moment der Trennung spätestens dann gekommen, wenn es das eigene Auto nicht mehr "durch den TÜV schafft". Hier kommt die Hauptuntersuchung (HU) ins Spiel, denn diese entscheidet, ob ein Auto noch fahrtauglich und sicher genug ist, um am Straßenverkehr teilzunehmen.
Jedoch geht es bei der HU nicht in erster Linie darum, besonders alte Autos aus dem Verkehr zu ziehen. Auch Fahrzeuge älterer Baujahre können bei guter Pflege und Wartung sehr lange gefahren werden.
Die Prüfstellen, wie TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS, stellen mit der HU sicher, dass nur saubere und sichere Fahrzeuge eine Zulassungsplakette erhalten. Die Kosten für eine HU und AU bewegen sich je nach Prüfstelle zwischen 70 und 100 Euro.
Seit 30 Jahren gibt es neben der HU auch die AU, die Abgasuntersuchung. In diesen Tests wird überprüft, ob das Fahrzeug die gesetzlich erlaubten Grenzwerte an ausgestoßenen Abgasen einhält. Lange wurde die HU und AU separat gehandhabt – es gab sogar eine eigene AU-Plakette. Seit 2010 ist die AU jedoch fester Bestandteil der HU und es gibt nur noch eine Plakette, die die Fahrtauglichkeit des Autos bescheinigt. Stößt das Auto zu viele Abgase aus, wird die TÜV-Plakette verweigert, auch wenn das restliche Auto die Untersuchung bestehen würde.
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Was wird bei einer HU und AU überprüft?
Bei einer Hauptuntersuchung (HU)wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. Alle System- und Bauteile werden auf ihren Zustand und ihre Wirkung getestet.
Ebenso wird überprüft, ob das Fahrzeug auf der Straße identifizierbar ist und wie die Umweltverträglichkeit des Autos ausfällt. Hat der Fahrzeughalter Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, prüft der TÜV, ob diese zulässig, sicher und umweltverträglich sind.
Prüfstellen müssen sich bei der Untersuchung an gesetzliche Richtlinien halten und alle der folgenden Bestandteile überprüfen:
- Lenkanlage
- Bremsanlage
- Achsen
- Räder
- Reifen
- Fahrgestell
- Aufhängungen
- lichttechnische Einrichtungen
- Rahmen
- Aufbau
- sowie daran befestigte Teile
Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der HU, der sich speziell mit den ausgestoßenen Abgasen beschäftigt. Es wird die Menge an Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff und Stickoxid bei Benzinern und hauptsächlich Rußpartikeln bei Dieselmotoren gemessen.
Das geschieht über die sogenannte Endrohrmessung über den Auspuff. Ab 2021 soll bei allen Dieselfahrzeugen auch eine Partikelzahlmessung durchgeführt werden. Aktuell gibt es jedoch noch kein Verfahren, das diesen Wert messen kann.
Müssen alle Fahrzeuge zur HU und AU?
In Deutschland gilt, dass alle Fahrzeuge, die eine Straßenzulassung haben, sich regelmäßig der Haupt- und Abgasuntersuchung unterziehen müssen. Jedoch gibt es hier ein paar wenige Ausnahmen.
So sind folgende Fahrzeuge von der HU befreit:
- Fahrzeuge mit rotem Händler- oder Oldtimerkennzeichen
- Fahrzeuge der Bundeswehr
- Fahrzeuge der Bundespolizei
Auch zur AU müssen grundsätzlich alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor. Jedoch gelten auch hier Ausnahmen.
Die folgenden Fahrzeuge müssen nicht zur AU:
- Kraftfahrzeuge (Otto-Motor): Mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 50 km/h, einer Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969, mit maximal drei Rädern oder einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 400 kg
- Kraftfahrzeuge (Diesel-Motor): Mit weniger als vier Rädern, einer Maximalgeschwindigkeit von unter 25 km/h oder einer Erstzulassung vor dem 01. Januar 1977
- Motor- und Leichtkrafträder: Mit einer Erstzulassung vor dem 01. Januar 1989
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
Wie kann das Ergebnis der HU aussehen?
Die Prüfer betrachten alle Bestandteile des Fahrzeugs und notieren sich parallel vorliegende Mängel. Je nach Zustand und Verschleiß erhält das Auto gleich im Anschluss eine neue TÜV-Plakette oder es ist eine Nachprüfung erforderlich.
Um diese zu bestehen, müssen die vorliegenden Mängel beseitigt werden. Dies muss innerhalb einer gewissen Frist geschehen. Dafür darf der Fahrzeughalter das Auto aber auch ohne gültige TÜV-Plakette nutzen. Befindet sich das geprüfte Fahrzeug in einem sehr schlechten Zustand, kann die Prüfstelle dieses auch für verkehrsunsicher erklären, sodass das Auto nicht mehr bewegt werden darf.
Resultat
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Erklärung
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HW - Hinweise |
Hinweise sind noch keine Mängel; es werden jedoch auf mögliche zukünftige Mängel, wie Verschleiß, Korrosion etc., hingewiesen + Plakette wird erteilt |
GM - Geringe Mängel |
Bei den vorliegenden Mängeln ist weder Gefährdung noch unzulässige Umweltbelastung zu erwarten + Plakette wird erteilt, wenn mit sofortiger Mängelbeseitigung gerechnet wird |
EM - Erhebliche Mängel |
Vorliegende Mängel führen zu einer Gefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung + wird vorerst verweigert; Nachprüfung ist erforderlich |
VM - Gefährliche Mängel (seit Mai 2018) |
Vorliegende Mängel führen zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung - Plakette wird verweigert; Nachprüfung ist erforderlich; Zulassungsbehörde wird nicht informiert |
VU - Verkehrsunsicher |
Gefährliche Mängel, die zu einer direkten und unmittelbaren Gefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen - Prüfplakette ist zu entfernen; Zulassungsbehörde wird informiert; Nachprüfung ist erforderlich |
Welche Bußgelder drohen, wenn ich den "TÜV überziehe"?
Rechtzeitig eine HU und AU durchführen zu lassen, liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters – die Prüfstellen erinnern Sie nicht daran.
Versäumen Sie jedoch die Frist und bewegen Sie Ihr Fahrzeug ohne gültige Plakette, werden Sie sehr wahrscheinlich früher oder später von der Polizei aufgehalten. Je nachdem, um welchen Zeitraum die HU bereits versäumt wurde, fällt die Geldbuße geringer oder höher aus - auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.
Hauptuntersuchung überzogen um
- 2 bis 4 Monate: 15 Euro Bußgeld
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro Bußgeld
- über 8 Monate: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
In welchen Abständen ist die HU fällig?
Jedes Fahrzeug muss in regelmäßigen Abständen in einer Prüfstelle vorstellig werden. Je nach Typ ist das früher oder später der Fall. Busse, die eine größere Personenmenge befördern, müssen beispielsweise öfter zum TÜV als ein regulärer PKW.
Für Wohnmobile gilt dagegen eine andere Regelung, denn diese müssen je nach Gewicht erst nach 24 oder 36 Monaten das erste Mal zum TÜV. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstzulassung muss das Wohnmobil also nur alle zwei Jahre untersucht werden, danach muss jährlich der TÜV erneuert werden.
Fahrzeugtyp
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Fälligkeit HU
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Krafträder | Nach 24 Monaten |
PKW mit max. 8 Sitzplätzen; erstmals in Verkehr genommen | Nach 36 Monaten (erste HU) |
PKW mit max. 8 Sitzplätzen | Nach 24 Monaten |
Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen | Nach 12 Monaten |
Wohnmobile mit Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen; erstmals in Verkehr genommen | Nach 36 Monaten (erste HU) |
Wohnmobile mit Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen | Nach 24 Monaten |
Wohnmobile mit Gesamtgewicht zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen; innerhalb der ersten 72 Monaten nach Erstzulassung | Nach 24 Monaten |
Wohnmobile mit Gesamtgewicht zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen | Nach 12 Monaten |
Wohnmobile mit Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen | Nach 12 Monaten |
Wie lese ich die TÜV-Plakette korrekt?
Die HU-Prüfplakette, umgangssprachlich auch TÜV-Plakette genannt, wird nach Bestehen der Haupt- und Abgasuntersuchung vergeben. Der Sticker wird auf dem hinteren Kennzeichen befestigt. Die Plakette verrät einige Informationen, die sowohl für den Fahrzeughalter als auch für die Polizei nützlich und interessant sind.
Die Farbe der Plakette
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste HU fällig ist. Die Farben sind grün, orange, blau, gelb, braun und rosa und wiederholen sich alle 6 Jahre. So erkennt die Polizei bereits von Weitem, ob Ihre TÜV-Plakette bereits abgelaufen ist. Alle Fahrzeuge, die aktuell mit orangener Plakette fahren, müssen 2019 noch untersucht werden.
Zahl in der Mitte der Plakette
Im Zentrum der Plakette findet sich eine zweistellige Zahl. Diese Nummer gibt an, in welchem Jahr die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung fällig sein wird. Müssen Sie also 2019 noch mit Ihrem Fahrzeug zum TÜV fahren, dann werden Sie in der Mitte Ihrer Plakette eine "19" vorfinden.
Fälligkeitsmonat ablesen
Um die mittlere Zahl herum ist ein runder Zahlenstrahl angeordnet. Die Nummern von 1 bis 12 können wie eine Uhr gelesen werden und symbolisieren den Monat, in dem der nächste TÜV fällig wird. Die Prüfplakette wird so aufgeklebt, dass der Monat der Fälligkeit ganz oben steht. Die schwarzen Balken markieren die 12 und helfen Ihnen dabei, sich zu orientieren.
Wer führt die HU und die AU durch?
Lange Zeit hatte der Technische Überwachungsverein (TÜV) das Monopol auf die Überprüfung von Fahrzeugen und die Vergabe der Plaketten. Mittlerweile ist das anders, denn auch DEKRA, GTÜ und KÜS führen die HU und AU durch. Dennoch ist es umgangssprachlich noch immer üblich, davon zu sprechen, dass das eigene Auto "neuen TÜV braucht".
Mittlerweile gibt es auch eine Vielzahl an Werkstätten, die von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungstelle) zugelassen wurden und somit auch Haupt- und Abgasuntersuchungen durchführen dürfen.
Was ist eine vertiefte HU?
Haben Sie es versäumt, Ihr Fahrzeug zur HU und AU zu bringen und wurden Sie von der Polizei erwischt, dann droht ein Bußgeld. Wurde die Frist um mehr als 2 Monate überzogen, wird von der Polizei eine intensivere Prüfung angeordnet.
Die vertiefte HU läuft nach demselben Schema ab – manche Fahrzeugteile werden jedoch intensiver begutachtet als bei einer herkömmlichen HU. So reicht es beispielsweise nicht aus, dass die Bremsschläuche nur gesichtet werden, sondern es muss auch eine Dreh- und Knickprüfung vollzogen werden.
Für die Prüfer ist die vertiefte HU zeitaufwendiger, weshalb es für den Fahrzeughalter auch zu einer höheren Gebühr kommt. Etwa 20 % mehr kostet die vertiefte Hauptuntersuchung. Werden Sie jedoch nicht mit abgelaufener TÜV-Plakette erwischt, sondern es fällt Ihnen selbst auf, dass die Untersuchung längst fällig ist, wird keine vertiefte HU durchgeführt – das passiert nur bei polizeilicher Anordnung.
Betrifft der Abgasskandal die AU?
Beim Abgasskandal haben Fahrzeughersteller eine Software-Komponente verwendet, die die Abgaswerte auf dem Prüfstand künstlich niedrig gehalten hat. Das hatte zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte im Realbetrieb auf der Straße nicht eingehalten wurden.
Viele Dieselfahrer sind sich nun unsicher, ob sie bei der nächsten Abgasuntersuchung mit ihrem Fahrzeug Probleme haben werden. Die Autobauer versuchen, die Manipulationen mithilfe eines Software-Updates zu beseitigen.
Verweigern Dieselbesitzer diese Maßnahme oder versäumen die Frist, kann die Prüfstelle Ihr Fahrzeug stilllegen lassen. Nehmen Sie jedoch an den Rückrufaktionen der Zulassungsbehörden teil, kann Ihnen bei der AU nichts vorgeworfen werden.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist seit 2020 Vorstand der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwalts AG.
* Angestellte Anwälte, ** Vorstand, *** Freischaffende Rechtsanwälte