Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Zu schnelles Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
- Innerorts und außerorts gelten jeweils unterschiedliche Tempolimits.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften unterscheiden sich die Maximalgeschwindigkeiten je nach Art der Straße.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Inhalt:
- Welche Geschwindigkeit darf außerorts maximal gefahren werden?
- Welche Strafe droht bei einer Überschreitung des Tempolimits außerorts?
- Welcher Toleranzabzug gilt außerorts?
- Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Welche Geschwindigkeit darf außerorts maximal gefahren werden?
Sobald Sie ein durchgestrichenes Ortsschild passieren, befinden Sie sich außerhalb einer geschlossenen Ortschaft und es gelten entsprechend andere Tempolimits. Das lädt viele Autofahrer dazu ein, schneller zu fahren, als es eigentlich erlaubt ist.
Statistiken zeigen, dass sich die meisten Menschen an die Tempolimits innerhalb einer geschlossenen Ortschaft halten, aber auf Landstraßen oder Autobahnen gerne auf die Tube drücken. Doch wie schnell darf wo gefahren werden? Denn schließlich umfasst der Begriff "außerorts" Autobahnen, Bundes- und Landstraßen.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Landstraße
Eine Landstraße verbindet meist zwei geschlossene Ortschaften und ist keine Bundesstraße oder Autobahn. Eine angepasste Geschwindigkeit ist hier besonders wichtig, da laut Statistischem Bundesamt die meisten Unfälle mit Todesfolge hier passieren. Für PKW gilt eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h.
Bundesstraße
Eine Bundesstraße wird mit einem "B" und anschließend einer fortlaufenden Nummer betitelt. Hierbei handelt es sich um zwei- bis sechsspurige Straßen, die zum Teil auch Autobahnen ähneln. Auf Bundesstraßen mit jeweils nur einem Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung gilt meist eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h – diese Straße ähnelt dann eher einer Landstraße, obwohl Bundesstraßen meist besser und breiter ausgebaut sind und häufig zusätzliche Streifen haben, um von ihr ab- oder auf sie aufzufahren. Gibt es pro Fahrtrichtung dagegen zwei oder mehr Fahrspuren, dann gilt meist kein Tempolimit, jedoch sollte sich an der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h orientiert werden.
Autobahn
Auch auf Autobahnen ist eine angepasste Geschwindigkeit sehr wichtig, da vielerorts keine Maximalgeschwindigkeit angeordnet ist. Sie dürfen an sich also unbegrenzt schnell fahren. Jedoch gilt weiterhin die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die als inoffizielles Tempolimit empfohlen wird.
Es droht aber keine Strafe, wenn Sie diese Geschwindigkeit überschreiten. Verkehrszeichen können darauf aufmerksam machen, wenn doch ein Tempolimit auf einem Streckenabschnitt herrscht. Häufig wird die Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen auf 120 km/h, 100 km/h oder 80 km/h gedrosselt.
Offene Ortschaften
Der Begriff "geschlossene Ortschaft" ist daher so wichtig, weil es ebenso "offene Ortschaften" gibt. Diese sind meist mit einem grünen Ortsschild mit gelber Umrandung gekennzeichnet. Solche Ansammlungen von Wohngebäuden werden auch Weiler oder Einöden genannt. Häufig gehören zu solchen Ortschaften nur sehr wenige Einwohner, sodass es nie zu einer offiziellen "Schließung" dieses Ortes gekommen ist. Durchfahren Sie eine offene Ortschaft, gilt meist ein Tempolimit von 100 km/h – außer ein Verkehrszeichen weist eine andere zulässige Maximalgeschwindigkeit aus. Werden Sie hier geblitzt, dann zählt dies als Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts.
Welche Strafe droht bei einer Überschreitung des Tempolimits außerorts?
Statistisch gesehen kommt es außerorts, also auf Land- oder Bundesstraßen oder auf Autobahnen häufiger zu Geschwindigkeitsüberschreitungen als innerorts. Je nach Höhe der Übertretung der zulässigen Maximalgeschwindigkeit fällt eine andere Strafe an. Bei 21 km/h zu viel auf dem Tacho wird Ihrem Flensburger Konto bereits ein Punkt hinzugefügt. Waren Sie 26 km/h zu schnell, droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Welcher Toleranzabzug gilt außerorts?
Um Messungenauigkeiten auszugleichen und somit eine faire Bestrafung zu garantieren, werden von dem Messergebnis jeweils ein paar km/h abgezogen. Der Toleranzabzug fällt bei Geschwindigkeitsübertretungen innerorts und außerorts etwas anders aus. So werden bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h einfach pauschal 3 km/h abgezogen.
Da außerorts jedoch meist etwas mehr als 100 km/h gefahren wird, wird dem Toleranzabzug eine andere Rechnung zugrunde gelegt. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, werden 3 % des gemessenen Tempowertes abgezogen. Sind Sie also mit einer Geschwindigkeit von 120 km/h durch einen 100 km/h-Bereich gefahren, dann werden Ihnen knappe 4 km/h als Toleranz abgezogen. Erst der reduzierte Wert wird verwendet, um die Strafe anzusetzen.
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Auch bei Messgeräten kann es zu fehlerhaften Messungen kommen. Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts erhalten, sollten Sie überprüfen, ob Sie wirklich zu dieser Zeit an diesem Ort auch waren. Egal, weshalb Sie einen Bescheid anzweifeln, Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tage gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Um einen Beweis für Ihren Einspruch zu haben, sollten Sie diesen per Einschreiben an die zuständige Bußgeldstelle versenden.
Nachdem die Stelle Ihren Einspruch akzeptiert hat, sollten Sie einen Verkehrsanwalt einschalten. Dieser kann Ihnen beim weiteren Vorgehen helfen und Sie vor Gericht vertreten. Ebenso haben Sie das Recht, Akteneinsicht zu beantragen und alle Daten zur Messung und Informationen zum Messpersonal einzusehen.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte