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Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn – Bußgeld, Fahrverbot & Co.

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 4 Min. Lesezeit
  • In Deutschland dürfen etwa 70 % aller Autobahnkilometer mit unbeschränkter Geschwindigkeit befahren werden.
  • Es gibt verschiedene Wege, wie Sie beim Verstoß gegen die geltenden Temporegeln erwischt werden können.
  • Grundsätzlich haben Sie das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen Einspruch einzulegen.

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Ab wann begehe ich eine Geschwindigkeits­überschreitung auf der Autobahn?

Grundsätzlich teilt Ihnen die Beschilderung auf der Autobahn mit, welches Tempolimit aktuell gilt. In Deutschland dürfen etwa 70 % aller Autobahnkilometer mit unbeschränkter Geschwindigkeit befahren werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass einfach unkontrolliert gerast werden darf, denn laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Sie Ihr Fahrzeug in jedem Moment unter Kontrolle haben. Auf Autobahnabschnitten ohne vorgeschriebener Maximalgeschwindigkeit wird daher eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung dieses Richtwerts auf der Autobahn ist jedoch nicht strafbar.

Auf Streckenabschnitten, auf denen eine Tempobeschränkung herrscht, weisen entsprechende Schilder darauf hin. Ist gedrosselte Geschwindigkeit geboten, jedoch nicht aufgrund einer Baustelle, wird die Fahrgeschwindigkeit maximal auf 80 km/h heruntergebremst. Auch finden sich auf der Autobahn häufig Geschwindigkeitsbegrenzungen in Höhe von 100 oder 120 km/h. Auf Stadtautobahnen kann aus Lärmschutzgründen auch nur eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gelten.

Im Baustellenbereich müssen Autobahnnutzer meist geduldig sein, da hier häufig Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 bis 80 km/h vorgeschrieben sind. Dies hat den Grund, dass die Spuren verschmälert werden müssen, sodass die Baustelle ausreichend Platz hat. Aus Sicherheitsgründen müssen die Verkehrsteilnehmer entsprechend langsamer fahren.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Strafe droht mir bei einer Geschwindigkeits­überschreitung auf der Autobahn?

Wie hoch die Strafe nach einem Tempoverstoß auf der Autobahn ausfällt, hängt davon ab, um wieviele km/h Sie die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit überschritten haben. Aktuell droht Ihnen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h eine Punktestrafe. Die im April 2020 in Kraft getretene StVO-Novelle enthielt eine deutlich frühere Verteilung von Fahrverboten. Bereits ab 26 km/h zu viel auf dem Tacho außerorts konnten Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot belegt werden. Dies wurde aufgrund eines Formfehler vorerst ausgesetzt.

Folgende Strafen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn:

Tempoverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 20 Euro    
11 bis 15 km/h 40 Euro    
16 bis 20 km/h 60 Euro    
21 bis 25 km/h 100 Euro 1  
26 bis 30 km/h 150 Euro 1 (1 Monat)*
31 bis 40 km/h 200 Euro 1 (1 Monat)*
41 bis 50 km/h 320 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 480 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 600 Euro 2 2 Monate
Über 70 km/h 700 Euro 2 3 Monate

* gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Mit welchem Toleranz­abzug kann ich nach einer Geschwindigkeits­überschreitung auf der Autobahn rechnen?

Bei der Erstellung eines Bußgeldbescheids wird stets ein gewisser Betrag von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, um für faire Verhältnisse zu sorgen. Schließlich kann es auch bei modernen Blitzgeräten zu Messungenauigkeiten kommen.

Wie der Toleranzabzug berechnet wird, hängt davon ab, ob die gefahrene Geschwindigkeit unter oder über 100 km/h lag. Bei einer Messung von unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h Toleranz abgezogen. Lag die gefahrene Geschwindigkeit jedoch bei 100 km/h oder drüber, wird der finale Wert um 3 % des gemessenen Tempos reduziert.

Da im Falle von Videonachfahrsystemen die Messung während der Fahrt gemacht wird, fällt hier auch der Toleranzabzug etwas höher aus. Messungenauigkeiten sind wahrscheinlich, sodass ein Toleranzabzug in Höhe von 5 % der gemessenen Geschwindigkeit greift.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie kann ich bei einer Geschwindigkeits­überschreitung auf der Autobahn erwischt werden?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie beim Verstoß gegen die geltenden Temporegeln erwischt werden können. Insbesondere auf der Autobahn ist es aufgrund der hohen Fahrgeschwindigkeit nicht immer einfach und teilweise auch gefährlich, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erkennen und zu dokumentieren.

Folgende Methoden sind bei der Polizei aktuell im Einsatz:

  • Stationärer Blitzer:

Insbesondere in Leitsystemen, welche oberhalb der Autobahnen verlaufen, können Blitzer installiert werden. Diese stationären Blitzer können jedoch auch deaktiviert werden – es wird also nicht kontinuierlich an diesen Stellen geblitzt.

  • Mobiler Blitzer:

Auch mobile Blitzgeräte kommen im Autobahnbereich zum Einsatz. Da sich diese nicht am Rand der Autobahn aufstellen lassen, eignen sich Autobahnbrücken, um dort Blitzer zu platzieren.

  • Videonachfahrsystem:

Auch zivile Fahrzeuge werden von der Polizei auf Autobahnen genutzt, um Raser auf frischer Tat zu ertappen. Hierbei ist ein Videosystem im Fahrzeug installiert, welches die Geschwindigkeitsüberschreitung aufnimmt. Im Anschluss wird der Raser dazu aufgefordert, der Polizei zu folgen, um anzuhalten.

Kann ich gegen einen Bußgeld­bescheid wegen einer Geschwindigkeits­überschreitung auf der Autobahn vorgehen?

Grundsätzlich haben Sie das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids dagegen Einspruch einzulegen. Zweifeln Sie die Messung an oder kommt Ihnen am Dokument selbst etwas komisch vor, können Sie eine erneute Überprüfung fordern. Es kann sich auszahlen, nicht jeden erhaltenen Bußgeldbescheid einfach zu akzeptieren. Laut Schätzungen ist bis zu jeder dritte ausgestellte Bußgeldbescheid fehlerhaft.

Hierbei kann Ihnen auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht behilflich sein. Denn wurde Ihr Einspruch akzeptiert, werden alle Beweise erneut geprüft. Es kann also hilfreich sein, selbst neue Beweise vorzulegen oder gegebenenfalls die vorhandenen Akten zu Ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn einzusehen. Dabei lassen sich Beweise dafür finden, dass Personal nicht ausreichend geschult oder Messgeräte nicht korrekt bedient oder gewartet wurden. In einem solchen Fall können Sie die Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen Sie herbeiführen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte