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Geldbuße - Das beliebteste Sanktionsmittel der Behörden

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Die Zahlung einer Geldbuße ist die am häufigsten vergebene Strafe für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit.
  • In der Regel liegen Geldbußen zwischen 5 und 1000 Euro.
  • Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich und kostenfrei von unseren Experten überprüfen.

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Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

§ 17 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

§ 17 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Verwarngeld, einer Geldbuße und einer Geldstrafe?

Von einem Verwarngeld wird gesprochen, wenn ein Betrag bis zu 55 Euro als Strafe ausgesprochen wird. Dieses wird fällig, wenn eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen wird, wie etwa Falschparken. Hierbei kommt in der Regel niemand zu Schaden und es kann auch nicht fahrlässig gehandelt werden.

Der Bußgeldkatalog definiert auch die Spanne von Verwarngeldern:

  • Fußgänger müssen maximal 5 Euro Verwarngeld entrichten
  • Radfahrer können mit maximal 25 Euro Verwarngeld sanktioniert werden
  • Für Autofahrer werden maximal 55 Euro Verwarngeld fällig
verwarngelder

Eine Geldbuße wird fällig, wenn eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Bevor Punkte in Flensburg oder Fahrverbote ausgesprochen werden, kommt es erst einmal zu einem Bußgeld. Die Geldbuße ist also das Hauptsanktionsmittel im Verkehrsrecht.

Geldbuße höher als im Katalog

Bei einem Verkehrsvergehen kann jeder die entsprechende Geldbuße im Bußgeldkatalog nachschlagen. Doch manch ein Autofahrer wundert sich über die Summe der Geldbuße, die dann auf dem Bußgeldbescheid steht. Zu jedem Bußgeld werden Gebühren addiert – in der Regel sind das 28,50 Euro. Daher kommt ein höherer Betrag zustande als im Bußgeldkatalog aufgeführt.

Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat, wenn niemand zu Schaden gekommen ist und nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. In solchen Fällen wird mit einer Geldbuße und keiner Geldstrafe sanktioniert. Die Höhe der Geldbuße richtet sich immer nach dem Bußgeldkatalog

Eine Geldstrafe unterliegt dagegen anderen Regeln als eine Geldbuße. Wer beispielsweise im Vollrausch Auto fährt, wird nach dem Strafrecht bestraft. Die Geldstrafe wird in einem Gerichtsverfahren von einem Richter festgelegt und richtet sich in Form von Tagessätzen nach den persönlichen Einkommensverhältnissen des Angeklagten.

Bei der Festsetzung einer Geldstrafe werden bestimmte Faktoren berücksichtigt:

  • Einkünfte wie Lohn etc. (Nettoeinkommen)
  • Abzüge aufgrund von Unterhaltszahlungen
  • Einkünfte durch Unterhaltszahlungen

Ist es möglich, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen?

In vielen Ländern ist es gang und gäbe, dass Bußgelder direkt vor Ort bezahlt werden können. Hält Sie ein Verkehrspolizist in Spanien auf, erhalten Sie sogar einen Rabatt auf die Geldbuße, wenn Sie diese gleich bezahlen.

In Deutschland ist das anders, denn hier kann nicht pauschal jede Geldbuße gleich vor Ort bezahlt werden. In der Regel ist es möglich, ein Bußgeld von bis zu 35 Euro direkt zu begleichen. Jedoch ist das nur noch in den wenigsten Fällen in bar möglich. Früher absolut üblich, heute eine Seltenheit. Auch ermöglichen nur noch wenige Polizeistellen eine Bezahlung von Geldbußen in bar.

Ein geringer Bußgeldbetrag – in den meisten Bundesländern bis zu 35 Euro – kann höchstens elektronisch vor Ort bezahlt werden. An sich ist das Prozedere aber eine Sache, die jedes Bundesland für sich entscheiden kann. Höhere Bußgelder müssen grundsätzlich immer per Überweisung gezahlt werden. Die Vermeidung von Bargeld erspart den Beamten sicherheitstechnischen und organisatorischen Aufwand.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Kann ich ein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandeln?

Nach dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit kann eine Bußgeldzahlung, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot angeordnet werden. In mehreren Fällen ist es möglich, die Strafe nachträglich zu verändern.

Ein Fahrverbot kann für manche Personen schwerwiegende Folgen haben. So haben einige Verkehrssünder den Wunsch, ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Das ist jedoch nur schwer umzusetzen.

Trifft eines der beiden Szenarien auf Sie zu, ist eine Umwandlung unter Umständen möglich.

  • Sind Sie Berufsfahrer?
  • Müssen Sie sich aus beruflichen Gründen mit dem Auto fortbewegen?

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug für die Ausübung Ihres Berufes brauchen, ist es nicht ohne weiteres möglich, ein Fahrverbot abzuwenden. Denn dies trifft auf viele Menschen zu. Sie müssen also nachweisen, dass ein Fahrverbot schwerwiegende Folgen für Sie und Ihre Firma hätte und das Problem nicht anderweitig gelöst werden kann.

Jedoch hat dieses Prozedere auch eine Schattenseite und ein Ausgang kann nicht klar vorhergesagt werden. Denn als Berufsfahrer kann es Ihnen schwerer angelastet werden, wenn Sie im Straßenverkehr Verkehrsverstöße begehen, die ein Fahrverbot zur Folge haben.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Berufsfahrer über die nötige Vorsicht und Gewissenhaftigkeit verfügen müssten, da sie sich jeden Tag im Straßenverkehr bewegen. Die Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldbuße kann also aus diesen Gründen abgelehnt werden.

Doch auch aus anderen Gründen kann einer Umwandlung zugestimmt werden. Pflegen Sie beispielsweise einen Angehörigen und sind somit auf das Auto angewiesen, kann ein Fahrverbot eventuell umgangen werden.

Sie müssen in jedem Fall nachweisen, dass Sie nicht die Möglichkeit haben, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen oder Ihre Verpflichtungen an andere zu übergeben. Wollen Sie ein Fahrverbot umgehen, da Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen, wird dieser Grund nicht akzeptiert, da Sie ohne Probleme auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können.

Generell raten wir Ihnen davon ab, auf eigene Faust den Versuch zu unternehmen, die Behörde zu einer Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldbuße zu überreden. Lassen Sie sich stattdessen von einem erfahren Rechtsanwalt helfen, die richtigen Argumente zusammenzutragen.

Kann ich gegen eine Geldbuße Einspruch einlegen?

Es ist durchaus möglich, dass ein ungerechtfertigter Bußgeldbescheid verschickt wird. Schließlich sind Messfehler oder eine fehlerhafte Zuordnung in der zuständigen Behörde möglich.

Zudem kann es immer passieren, dass ein Blitzer, Abstandsmesser oder eine Ampelanlage defekt war und somit fehlerhafte Messungen verzeichnet hat. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bescheids – Sie müssen also schnell handeln.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte