Gaffen bei Unfällen - Wo endet Neugier und wo beginnt "Gaffen"
- Häufig werden Polizei- und Einsatzkräfte durch Gaffer enorm behindert.
- Das Statistische Bundesamt verzeichnet etwa 300 Unfalltote jeden Monat.
- Das Fotografieren und Filmen an einem Unfallort ist eine Straftat (§ 201a Abs. 1 StGB)
Weshalb ist "Gaffen" so gefährlich?
Das Statistische Bundesamt verzeichnet etwa 300 Unfalltote jeden Monat. Nicht selten geschehen diese Unfälle am helllichten Tag, wenn auch viele andere Passanten und Autofahrer unterwegs sind. Ein Unfall lockt in vielen Fällen Schaulustige an. Doch genau das kann zur großen Gefahr werden. Immer häufiger beobachten Einsatzkräfte und Polizeibeamte, dass Personen auf der Autobahn langsamer fahren, anhalten, sogar aussteigen, um das Treiben der Notärzte, Sanitäter und Polizisten genauer betrachten zu können. Ganz dreiste Gaffer gehen so weit, dass sie Fotos und Filmaufnahmen von den Unfallopfern und -toten aufnehmen und verbreiten.
Davon abgesehen, dass ein solches Verhalten moralisch durch und durch fragwürdig ist, behindert es in vielen Fällen auch die Einsatzkräfte vor Ort. Geparkte oder schleichende Autos versperren den Krankenwagen und Polizeiautos den Weg, sodass diese nicht schnell genug an den Unfallort gelangen. Zusätzlich zu den chaotischen Bedingungen an einem Unfallort, an dem Zeugen vernommen und Beweise gesichert werden müssen, haben Polizisten zudem die Last, Gaffer zu verscheuchen oder festzunehmen.
Zusätzlich zur Behinderung der Einsatzfahrzeuge stellen Gaffer eine enorme Gefahr für den fließenden Verkehr und sich selbst dar. Auf der Autobahn auszusteigen ist ein sehr gefährliches Unterfangen, denn schnell kann eine Person von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt werden. Ebenso resultiert aus dem Fahrverhalten von Gaffern oftmals erst ein Stau, der sich kilometerweit ziehen kann. Zudem sollte ein Autofahrer den Blick auf die Fahrbahn gerichtet halten. Daher geschieht es nicht selten, dass Gaffer einen Unfall bauen, während sie versuchen, mit dem Handy in der Hand ihr Fahrzeug weiter unter Kontrolle zu haben.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Ab wann gilt Verhalten als Gaffen?
Verkehrspsychologen betonen immer wieder, dass den Menschen eine gewisse Sensationslust und Neugier angeboren ist. Doch vielen Autofahrern ist nicht klar, wo Gaffen eigentlich beginnt. Denn bereits das langsamere Fahren an einer Unfallstelle, kann als Gaffen interpretiert werden. Hier mag der ein oder andere sagen, dass man lediglich schaue, was passiert ist und Anteil nehme, aber auch davon sollte einfach abgesehen werden.
Fahren Sie an einem Unfallort im zügigen, aber angemessenen Tempo vorbei, wenden Sie den Blick nicht in Richtung Unfall und weisen Sie im Idealfall auch keine weiteren Insassen auf den Unfall hin. Denn auch auffällige Blicke oder Gesten können auf die Opfer eines Unfalls und auch die agierenden Einsatzkräfte bereits respektlos wirken. Versuchen Sie also Ihre Neugier zu zügeln und keinen Blick auf den Unfall zu werfen.
Gegen welches Gesetz verstößt das "Gaffen" am Unfallort?
Das Gaffen, also das übertriebene Beobachten eines Unfalls, verstößt je nach Situation gegen verschiedene Gesetze. Sollten Sie vor den Einsatzkräften am Unfallort vorbeikommen, ist es Ihre Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Zücken Sie lieber Ihr Handy, dann fällt das klar unter "unterlassene Hilfeleistung". Sie verstoßen hier gegen § 323c Strafgesetzbuch (StGB), der besagt, dass eine Pflicht zur Ersten Hilfe besteht, falls diese zumutbar und erforderlich ist.
Das Fotografieren und Filmen an einem Unfallort ist dagegen ein anderer Straftatbestand. Hier ist § 201a Abs. 1 StGB zuständig, der das Aufnehmen und Verbreiten von Foto- und Filmmaterial mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe ahndet.
Eine Person verstößt gegen § 201a Abs. 1 StGB, wenn jemand
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt
- eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
- eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
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Welche Strafe droht Gaffern?
Das unangebrachte Beobachten eines Unfallgeschehens kann von den Beamten vor Ort in vielen Fällen schwer eingeschätzt werden. Dennoch müssen Gaffer stets mit irgendeiner Art von Strafe rechnen. Da es sich nicht um eine klassische Ordnungswidrigkeit handelt, sondern an der Grenze zur Straftat behandelt wird, gibt es auf das Gaffen weder Punkte in Flensburg noch ein Fahrverbot.
Jedoch werden nicht selten hohe Geldstrafen ausgesprochen, wenn Autofahrer oder Passanten stehen bleiben und etwas zu auffällig beobachten. Kann tatsächlich unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden oder wurden Sie beobachtet, Aufnahmen vom Unfallort gemacht zu haben, dann kann Sie dieses Verhalten sogar ins Gefängnis bringen. Ebenso hat die Polizei das Recht, Ihnen einen Platzverweis zu erteilen oder Ihr Handy einzuziehen, wenn Sie zuvor beobachtet wurden, damit Fotos gemacht zu haben.
Tatbestand
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Strafe
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Seitenstreifen auf der Autobahn befahren und dadurch Rettungskräfte behindert | 20 Euro |
Auf Seitenstreifen auf der Autobahn geparkt und dadurch Rettungskräfte behindert | 25 Euro |
"Gaffen" als Ordnungswidrigkeit | 20 bis 1.000 Euro |
Unterlassene Hilfeleistung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (Straftat) |
Fotografieren oder Filmen eines Unfalls | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (Straftat) |
Wie verhalte ich mich korrekt, wenn ich Zeuge eines Unfalls bin?
Hat sich ein Unfall direkt vor Ihren Augen ereignet, sollten Sie umgehend den Notruf wählen und die Ereignisse schildern. Außerdem ist es Ihre Pflicht, Erste Hilfe zu leisten. Halten Sie also an und nähern Sie sich vorsichtig der Unfallstelle. Falls Sie den Unfallopfern helfen können, sollten Sie dies versuchen. Kommen Sie an einer Unfallstelle vorbei, an der sich noch kein Einsatzfahrzeug befindet, sollten Sie ebenso die Notrufzentrale verständigen. Falls auch hier noch kein anderes Fahrzeug angehalten hat, um Erste Hilfe zu leisten, dann sollten Sie überprüfen, ob vor Ort Personen Ihre Hilfe benötigen.
Befolgen Sie diese Schritte, verhalten Sie sich vorbildlich:
- Unfallstelle sichern
- Notrufzentrale verständigen
- Erste Hilfe leisten
Passieren Sie lediglich eine Unfallstelle, sollten Sie auch bestimmte Verhaltensregeln einhalten. Bilden Sie eine Rettungsgasse, sodass Einsatzfahrzeuge sicher und schnell zur Unfallstelle kommen können. Ebenso sollten Sie den Anweisungen der Einsatzfahrzeuge unbedingt Folge leisten. Fahren Sie also zügig weiter, halten Sie nicht an, zücken Sie bloß nicht Ihr Handy oder deuten Sie auf den Unfall. So verhalten Sie sich moralisch korrekt und respektvoll gegenüber den Beteiligten des Unfalls.
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Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte