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Fahrzeugschein - Inhalt & Bedeutung der Zulassungsbescheinigung

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Der Fahrzeugschein bescheinigt amtlich, dass am Straßenverkehr teilgenommen werden darf.
  • Der Fahrzeugschein wird ausgegeben, sobald das Fahrzeug zugelassen und ein Kennzeichen vergeben wurde.
  • Heute ist offiziell nur noch von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 die Rede.

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Was ist ein Fahrzeugschein?

Der Führerschein bescheinigt einem Autofahrer, dass er befähigt ist, Auto zu fahren. Dieses Dokument ist der Nachweis der Zulassungsbescheinigung als Autofahrer.

Der Fahrzeugschein ist quasi der Führerschein für das Auto. Denn der Fahrzeugschein weist nach, dass das Auto zugelassen ist und somit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf. So wie ein Führerschein mit einer bestimmten Person direkt verbunden ist, so gibt es für jedes Auto nur einen Fahrzeugschein. Jedes zulassungspflichtige Fahrzeuge benötigt einen gültigen Fahrzeugschein. In Deutschland sind das ungefähr 62 Millionen – dazu zählen neben PKW auch Motorräder, Roller, Quads, Trikes und andere Fahrzeuge.

Der Fahrzeugschein wird ausgegeben, sobald das Fahrzeug zugelassen und ein Kennzeichen vergeben wurde. Der offizielle Name des Fahrzeugscheins ist Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung ist der Fahrzeugbrief. Bis 2005 wurde auch offiziell noch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gesprochen.

Heute ist offiziell nur noch von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 die Rede. Die neuen Fahrzeugpapiere sollen deutlich fälschungssicherer sein und die Kriminalität rund um Fahrzeuge eindämmen.

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Muss ich den Fahrzeugschein immer dabei haben?

Der § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt, dass der Fahrzeugschein bei jeder Autofahrt mitgeführt werden muss. Selbst wenn das gefahrene Auto nicht Ihr eigenes ist, sondern es Ihrer Mutter, Schwester oder Ehefrau gehört, sollte Ihnen der Ort des Fahrzeugscheins bekannt sein.

Werden Sie von der Polizei aufgehalten und können Sie den Fahrzeugschein nicht vorzeigen, wird ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig.

Worin unterscheiden sich Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der Fahrzeugschein, muss immer mitgeführt werden. Das mehrseitige Dokument enthält wichtige Informationen, die für die Polizei bei einer Kontrolle von Bedeutung sind.

Der Fahrzeugschein kann auf eine handliche DIN A7-Größe zusammengefaltet werden. Wird das Fahrzeug abgemeldet, dann wird der Fahrzeugschein entwertet und somit für ungültig erklärt. Der Fahrzeugschein stellt die Erlaubnis dar, dass dieses Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Der Fahrzeugbrief dagegen gibt Auskunft über den Besitzer des Fahrzeugs – er bescheinigt also die Besitzverhältnisse. Früher konnten die letzten sechs Besitzer über den Fahrzeugbrief nachvollzogen werden, heute muss bereits beim dritten Halter ein neues Dokument ausgestellt werden.

Der Fahrzeugbrief, also die Zulassungsbescheinigung Teil 2, muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Dokument ist ein einseitiges DIN A4-Blatt, das als absolut fälschungssicher gilt.

Wird ein Fahrzeug um- oder abgemeldet, muss der Fahrzeugbrief vorgelegt werden. Der Fahrzeugbrief sollte keinesfalls im Fahrzeug aufbewahrt werden, sondern an einem sicheren Ort. Im Fall eines Fahrzeugdiebstahls kann sich der Dieb nicht als Besitzer ausgeben, wenn der Fahrzeugbrief nicht in seine Hände gerät.

Was steht im Fahrzeugschein alles drinnen?

Der alte Fahrzeugschein war deutlich einfacher zu lesen, denn dort standen die Beschreibungen in deutscher Sprache ausgeschrieben. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden sich lediglich Buchstaben- und Zahlenkombinationen.

Was für den einzelnen Fahrzeughalter kompliziert und umständlich wirken mag, vereinfacht vieles auf internationaler Ebene. Die Umstellung wurde auf EU-Ebene beschlossen, was den Vorteil hat, dass im gesamten europäischen Ausland der neue Fahrzeugschein problemlos gelesen werden kann.

Wer sein Auto also ausführen oder ins Ausland verkaufen möchte, benötigt keine Übersetzungen oder Anpassungen – der Fahrzeugschein ist ausreichend. Ebenso andersherum, denn Deutschland importiert viele Fahrzeuge aus anderen europäischen Ländern. Auch hier stellt das Lesen des Fahrzeugscheins kein Problem mehr dar und alle wichtigen Informationen können sofort entnommen werden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden sich alle Informationen, die es zum einzelnen Auto gibt. Informationen über den Fahrzeughalter finden sich nur wenige im Fahrzeugschein. Lediglich Name und Adresse der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, lassen sich dem Fahrzeugschein entnehmen.

Bezeichnungen Bezeichnung Erklärung    
Zulassungsbescheinigung Fahrzeugschein (vor 2005)      
Teil 1        
A Das vorsteh­ende amtliche Kenn­zeichen Amtliches Kenn­zeichen des Fahrzeuges    
C.1.1 Name (ggf. auch Geburts­name), Firma Name der Person oder Name der Firma, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist    
C.1.2 Vorname Vorname(n) der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist    
C.1.3 Straße und Haus-Nr., Postleitzahl, Wohn­ort/ Firmensitz Anschrift der Person, auf die das Fahr­zeug zugelassen ist, zum Zeit­punkt der Zulas­sung des Fahrzeuges    
Näch­ste HU Anmel­dung zur nächsten HU im Zeitraum, in dem die nächste Hauptun­tersuchung zu absolvieren ist (Monat und Jahr)    
I (Stem­pel unten auf Titelseite) Datum, an dem diese Fahrzeug­zulassung ausge­stellt wurde    
C.4c - Information darüber, ob der Inhaber der Zulas­sung gleichzeitig Eige­ntümer des Fahrzeuges ist    
B 32. Tag der ersten Zu­lassung Datum der Erstzu­lassung des Fahrzeuges    
02. Jan Schlüssel­nummer zu 2 Hersteller-Schlüssel­nummer, welche für die Hersteller­firma des Fahrzeuges steht (4 Ziffern)    
02. Feb Schlüssel­nummer zu 3 Typ-Schlüsselnum­mer, welche für den Typ (erste 3 Stellen) sowie Variante und Version des Fahr­zeuges steht (letzte 5 Stellen)    
J - Fahrzeugklasse (nach EG-Klassifikation)    
4 Schlüssel­nummer zu 1 (erste 4 Ziffern) Art des Aufbaus (4 Ziffern), bspw. bedeutet 0200 "Personen­kraftwagen geschlossen"    
E 4. Fahrzeug-Ident.-Nr. Fahrzeug-Identifizierungs­nummer (17-stellige Nummer), weltweit einmalige Nummer, mit der sich ein Fahrzeug eindeutig identifi­zieren lässt, entweder in Fahrgestell oder in der Karosserie eingestanzt    
3 (Feld rechts neben Nr. 4) Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizie­rungsnummer    
D.1 - Marke des Fahrzeuges    
D.2 3. Typ, Variante und Version des Fahr­zeuges    
D.3 - Handelsbezeich­nung(en) dieser Version    
2 2. Kurzbezeich­nung des Herstellers    
5 1. (oben) Bezeichnung von Fahrzeug­klasse und Art des Aufbaus    
V.9 - Für die EG-Typgeneh­migung maßgebliche Schadstoff­klasse (bspw. Euro 3)    
14 1. (unten) Bezeichnung der natio­nalen Emis­sionsklasse (bspw. D3)    
P.3 5. Kraftstoffart oder Energie­quelle, mit der das Fahrzeug fährt    
10 (Feld rechts neben 5.) Code, der für die Kraftstoff­art oder Energie­quelle steht    
14. Jan Schlüssel­nummer zu 1 (letzte 2 Ziffern) Code, der für die maßgeb­liche Schadstoff­klasse zur Typgeneh­migung oder für die nationale Emissions­klasse steht (2 Ziffern)    
P.1 8. Hub­raum cm³ Hubraum in Kubik­zentimetern (cm³)    
22 33. Bemer­kungen Bemerkungen und Aus­nahmen    
L 18. Zahl der Ach­sen Anzahl der Achsen    
9 19. davon ange­triebene Achsen Anzahl der Antriebs­achsen    
P.2/ P.4 7. Leistung kW bei min^(-1) Nennleistung in Kilowatt (kW) / Nenn­drehzahl in Um­drehungen pro Minute (U/min)    
T 6. Höchstge­schwindigkeit km/h Höchstge­schwindigkeit in Stunden­kilometern (km/h)    
18 13. Maße ü­ber alles mm L Länge in Milli­metern (mm)    
19 13. Maße über alles mm B Breite in Milli­metern (mm)    
20 13. Maße über alles mm H Höhe in Milli­metern (mm)    
G 14. Leerge­wicht kg Masse des in Betrieb befind­lichen Fahrzeuges in Kilo­gramm (kg), d.h. Fahrzeug­gewicht plus Gewicht von Fahrer, Treibstoff etc., auch als Leer­masse bezeichnet    
12 10. Raumin­halt des Tanks m³ Rauminhalt des Tanks in Kubik­metern (m³)    
13 - maximal zulässige Stützlast eines An­hängers in Kilogramm (kg)    
Q - Leistungsgewicht in Kilowatt pro Kilo­gramm (kW/kg), nur bei Krafträdern nötig    
V.7 - CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km)    
F.1 15. Zul. Gesamt­gewicht kg technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg)    
F.2 - im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), diese zulässige Gesamt­masse kann von Land zu Land variieren    
7.1 - 7.3 16. Zul. Achs­last in kg (v-m-h) technisch zulässige maximale Achslast je Achs­gruppe in Kilogramm (kg)    
8.1 - 8.3 - im Zulassungs­staat maximal zulässige Achslast    
U.1 30. Stand­geräusch dB (A) Standgeräusch in Dezi­bel (dB)    
U.2 - Drehzahl pro Minute (U/min), auf die sich Stand­geräusch bezieht    
U.3 31. Fahrge­räusch dB (A) Fahrgeräusch in Dezibel (dB)    
O.1 28. Anhänge­last kg bei Anhänger m. Bremse technisch maximal zulässige, gebremste An­hängelast in Kilogramm (kg)    
O.2 29. bei Anhän­ger ohne Bremse technisch maximal zulässige, unge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg)    
S.1 12. Sitzplätze ein­schl. Führerpl. u. Nots. Sitzplätze einschließ­lich Fahrersitz    
S.2 11. Steh-/Liege­plätze Stehplätze    
15.1 - 15.3 20.-23. Größenbe­zeichnung der Bereifung Bereifung für jede Achse    
R - Farbe des Fahrzeuges    
11 - Code zur Farbe des Fahrzeuges    
6 - Datum der EG-Typge­nehmigung    
17 - Merkmal zur Betriebs­erlaubnis    
16 - Nummer der Zulassungs­bescheinigung Teil II    
21 - sonstige Vermerke    

Sollte ich den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Die Frage, wo der Fahrzeugschein aufbewahrt werden soll, stellt sich vermutlich jeder Autofahrer. Denn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss bei jeder Autofahrt mitgeführt werden, um diese im Fall einer Polizeikontrolle vorzuzeigen.

Nun haben viele Fahrzeughalter den Fall, dass ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird. Der Bequemlichkeit und Einfachheit halber bewahren deshalb viele Fahrzeugbesitzer den Schein im Auto auf. Beliebte "Verstecke" sind die Sonnenblende oder das Handschuhfach.

Was praktisch und auch üblich erscheint, stellt ein großes Risiko dar. Denn im Fall eines Diebstahls hat der Kriminelle nicht nur Ihr Auto, sondern auch noch ein offizielles Dokument.

Bei einer Polizeikontrolle kann er also nicht festgenommen werden, da er die amtliche Erlaubnis des Fahrzeugs, am Straßenverkehr teilzunehmen, bei sich hat. Das Fahrzeug kann also ohne Probleme ins Ausland überführt werden und ist so nur noch sehr schwer zurückzubekommen.

Wird neben dem Auto auch der Fahrzeugschein gestohlen, können ganz andere Probleme auf Sie zukommen. Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung und erwarten Sie eine Ausgleichszahlung für den gestohlenen Wagen, werden Sie vermutlich enttäuscht. Denn viele Versicherung verweigern die Zahlung, wenn sich der Fahrzeugschein im Auto befand.

Ihnen kann hier Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Jedoch ist diese Situation rechtlich nicht abschließend geklärt, denn nicht jede Versicherung handelt so oder kommt vor Gericht mit diesem Verhalten durch.

Wie erhalte ich einen Fahrzeugschein?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der Fahrzeugschein, kann nur von einer zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde ausgestellt werden. Dafür muss einer der folgenden Fälle vorliegen:

Neuanmeldung:

Möchten Sie ein Auto neu zulassen oder war Ihr Fahrzeug eine längere Zeit abgemeldet, dann handelt es sich um eine Neuanmeldung. Das Fahrzeug erhält neue Dokumente.

Ummeldung:

Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, der noch auf einen anderen Halter zugelassen ist, dann müssen Sie das Fahrzeug ummelden. Lediglich der Fahrzeughalter wird in diesem Fall geändert.

Neues Kennzeichen:

Im Fall, dass Sie umgezogen sind und Ihr Fahrzeug in einem neuen Zulassungsbezirk anmelden möchten, können neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Dies geschieht, wenn Sie ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug beantragen möchten.

Seit 2015 ist es jedoch sogar möglich, das alte Kennzeichen mitzunehmen. Bei einem einfachen Umzug ohne die Änderung des Kennzeichens ist keine Neuausstellung des Fahrzeugscheins notwendig. Die Behörde überklebt einfach die alte Adresse.

Was passiert, wenn ich den Fahrzeugschein verliere?

Verlieren Sie den Fahrzeugschein Ihres Autos oder wird Ihnen dieser gestohlen, dann sind verschiedene Handlungen notwendig.

Verlust melden

Sie müssen der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde melden, dass Ihnen der Fahrzeugschein nicht mehr vorliegt. Hierfür ist die Behörde zuständig, bei der das Dokument ausgestellt wurde. Ebenso kann die Polizei die Verlustanzeige aufnehmen.

Bestätigung des Verlusts

Die Behörde wird Ihnen ein Dokument ausstellen, das bestätigt, dass Sie den Verlust des Fahrzeugscheins gemeldet haben. Diese Bescheinigung erlaubt es Ihnen, ohne Fahrzeugschein eine Woche lang am Straßenverkehr teilzunehmen.

Fahrzeugschein neu beantragen

Nach Ablauf der Woche können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu beantragen. Der Antrag kann wieder bei der zuständigen KFZ-Zulassungsbehörde durchgeführt werden. In manchen Kommune ist das auch im Bürgerbüro möglich. Sie erhalten ein Ersatzdokument, bis Ihr neuer Fahrzeugschein vorliegt.

Dieses Ersatzdokument wird nur ausgestellt, wenn Ihr Fahrzeug auch tatsächlich angemeldet ist. Bei einem Verlust des Fahrzeugscheins eines abgemeldeten Wagens kann der Fahrzeugschein erst neu beantragt werden, wenn das Fahrzeug wieder angemeldet ist.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte