Fahren ohne Zulassung - Das ist erlaubt und so sehen die Strafen aus
- In Deutschland sind die meisten Fahrzeuge zulassungspflichtig.
- Die zuständige Behörde muss ein gültiges Kennzeichen aushändigen, wenn das Fahrzeug die Bestimmungen erfüllt.
- Fahren Sie ein Auto ohne Zulassung auf einer öffentliche Strafe, drohen hohe Strafen.
Inhalt:
- Was bedeutet es, ohne Zulassung zu fahren?
- Was hat die Kfz-Versicherung mit der Zulassung zu tun?
- Welche Strafe droht mir, wenn ich ohne Zulassung fahre?
- Wie wird es geahndet, wenn ich nicht rechtzeitig die Hauptuntersuchung durchführen lasse?
- Gibt es Sonderfälle, in denen ich ohne Zulassung fahren darf?
- Müssen alle Fahrzeuge zugelassen werden oder gibt es Ausnahmen?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Was bedeutet es, ohne Zulassung zu fahren?
In Deutschland ist es verpflichtend, dass beinah jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, auch zugelassen wird. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug außerhalb eines Privatgrundstücks zu bewegen, verstößt gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Fahren ohne Zulassung wird Ihnen vorgeworfen, wenn
- ein Fahrzeug gefahren wird, das bisher noch von keiner Zulassungsbehörde zugelassen wurde,
- die Zulassung bereits abgelaufen ist, weil das Fahrzeug beispielsweise nur mit einem Kurzkennzeichen gefahren werden durfte,
- das Fahrzeug aktuell nicht gefahren werden darf, weil es nur über ein Saisonkennzeichen verfügt,
- die Hauptuntersuchung (HU) nicht rechtzeitig durchgeführt wurde und die Zulassung somit abgelaufen ist.
Melden Sie ein Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde an, erhalten Sie entsprechende Bescheinigungen. Bis 2005 wurde hier der Fahrzeugschein und -brief ausgehändigt. Diese beiden Dokumenten wurde von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 abgelöst. Diese beweisen, dass ein Fahrzeug rechtmäßig zugelassen ist und nicht ohne Zulassung gefahren wird.
Zulassungsbescheinigung Teil 1:
Teil 1 der Zulassungsbescheinigung ist der ehemalige Fahrzeugschein. Dieser gibt Auskunft über das Kennzeichen, den Halter, die Fahrzeugidentifikationsnummer und die technischen Details des Fahrzeugs. Dieses Dokument muss immer im Auto mitgeführt werden, da Sie dieses bei einer Polizeikontrolle gemeinsam mit Ihrem Führerschein vorzeigen müssen. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beweist, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde.
Zulassungsbescheinigung Teil 2:
Der ehemalige Fahrzeugbrief klärt die Eigentumsverhältnisse des entsprechenden Fahrzeugs. Mit diesem Dokument beweisen Sie, dass Sie der tatsächliche Eigentümer sind. Dieses Dokument sollten Sie sicher zuhause aufbewahren und nicht im Fahrzeug mitführen. Haben Sie das Fahrzeug über eine Finanzierung erhalten, dann geht die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erst nach Tilgung des Kredits in Ihren Besitz über.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Was hat die Kfz-Versicherung mit der Zulassung zu tun?
Möchten Sie ein bisher nicht zugelassenes Fahrzeug bei der zuständigen Behörde zulassen, dann müssen Sie verschiedene Dinge nachweisen. Unter anderem muss für das Fahrzeug bereits eine Kfz-Versicherung abgeschlossen worden sein. Der Versicherungsschutz muss also bereits vorhanden sein, damit ein Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Wurde noch keine Kfz-Versicherung abgeschlossen, erhalten Sie weder ein Kennzeichen, noch ein Zulassung für Ihr Fahrzeug.
Doch auch die Kfz-Versicherung alleine ist nicht ausreichend, um das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Trotz vorhandenem Versicherungsschutz machen Sie sich des Fahrens ohne Zulassung strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung fällt unter die Pflichtversicherungen, wenn Sie ein Fahrzeug besitzen und zulassen möchten. Ob Sie auf Teil- oder Vollkasko hochstufen möchten, ist dagegen nicht verpflichtend und kann optional gewählt werden.
Welche Strafe droht mir, wenn ich ohne Zulassung fahre?
Ein Fahrzeug ohne Zulassung zu führen, kann hohe Strafen nach sich ziehen. Es wird jedoch unterschieden, aus welchem Grund Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug fahren. Haben Sie eigentlich eine Zulassung für Ihr Fahrzeug, die jedoch abgelaufen ist, dann kann die Polizei ein Auge zudrücken und Sie mit einer milderen Strafe davonkommen lassen.
Fahren Sie jedoch ein Fahrzeug, das schlichtweg keine Zulassung und auch keinen Versicherungsschutz hat, dann kassieren Sie sehr wahrscheinlich drei Punkte in Flensburg.
Verstoß
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Bußgeld
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Punkte
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---|---|---|
Fahrzeug ohne Zulassung im Straßenverkehr gefahren | 50 Euro | 3 |
Zugelassen oder angeordnet, dass ein Fahrzeug ohne Zulassung im Straßenverkehr gefahren wurde | 50 Euro | 3 |
Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ausserhalb des erlaubten Zeitraums gefahren | 40 Euro | 1 |
Fahrzeug mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen gefahren | 50 Euro | 1 |
Wie wird es geahndet, wenn ich nicht rechtzeitig die Hauptuntersuchung durchführen lasse?
Auch regelmäßige Hauptuntersuchungen (HU) gehören zur Zulassung eines Fahrzeugs. Bescheinigt der Prüfer dem Fahrzeug keine Straßentauglichkeit, dann kann auch die Zulassung nicht weiter gewährt werden, außer die Schäden sind zu beheben. Alle zwei Jahre müssen Fahrzeughalter mit einem regulären Pkw zur HU und diesen im Detail prüfen lassen. Anschließend wird ein Bescheid ausgestellt, der den Allgemeinzustand des Fahrzeugs beurteilt.
Wird die HU jedoch verschwitzt, dann haben Fahrzeughalter erst einmal noch eine Gnadenfrist. Denn bei bis zu vier Monaten Fahren mit abgelaufener HU wird lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro fällig. Erst nach vier Monaten droht ein Punkt ins Flensburg und ein höheres Bußgeld.
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Gibt es Sonderfälle, in denen ich ohne Zulassung fahren darf?
Lediglich in bestimmten Fällen ist es erlaubt, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug auf der Straße zu fahren.
Fahrten zur Prüfstelle
Es ist Ihnen gestattet, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zur Prüfstelle, also TÜV, KÜS etc, zu fahren, um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Doch auch hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Polizei Sie nicht wegen Fahren ohne Zulassung belangen kann.
Das muss bei der Fahrt beachtet werden:
- Die Prüfstelle muss innerhalb des Zulassungsbezirks oder in einem nahe gelegenen Bezirk liegen.
- Es muss bereits ein (ungestempeltes) Kennzeichen vorhanden sein, welches von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt wurde.
- Das Fahrzeug muss über einen gültigen Versicherungsschutz verfügen.
Fahrten nach Kfz-Abmeldung
Haben Sie Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsbehörde abmelden lassen, dann dürfen Sie trotz fehlender Zulassung damit noch nach Hause fahren. Die Stempelplakette wurde zwar entfernt, aber am Tag der Außerbetriebsetzung dürfen Sie das Fahrzeug noch bewegen.
Müssen alle Fahrzeuge zugelassen werden oder gibt es Ausnahmen?
Die Zulassungspflicht gilt an sich für alle größeren Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Auch Anhänger müssen zugelassen werden - unterlässt man dies, drohen auch hier Strafen. Jedoch sind bestimmte Fahrzeugtyp nicht zulassungspflichtig. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um kleinere und langsamere Fahrzeuge, die meist nur innerorts, auf dem Gehweg oder mit einer sehr geringen Geschwindigkeit gefahren werden dürfen.
Die folgenden Fahrzeuge müssen nicht zugelassen werden:
- Leichtkrafträder
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Motorisierte Krankenfahrtstühle
- Zugmaschinen mit einer Achse (Forst- und Landwirtschaft)
- Elektronische Mobilitätshilfen
- Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
- Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte