Einstellung des Bußgeldverfahrens - In diesen Fällen sind Sie aus dem Schneider
- Bis 2 Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids kann dagegen Einspruch eingelegt werden
- Erklärt die Behörde einen Einspruch für zulässig, kommt es zu einem Verfahren.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Wie kommt es zu einem Bußgeldverfahren?
Ein Bußgeldbescheid wird verschickt, wenn ein Verkehrsvergehen begangen wurde und erstmal keine Zweifel an der Täterschaft vorliegen.
Ist auf einem Blitzerfoto der Fahrer nicht klar erkennbar, dann wird dem Fahrzeughalter des Fahrzeugs ein Zeugenfrage- und Anhörungsbogen geschickt, in dem sich dieser zu dem Vorfall äußern kann.
Gibt der Halter das Vergehen zu, wird ein Bußgeldbescheid verschickt. Bleibt die Fahrerermittlung erfolglos, dann kommt es nicht zur Erstellung eines Bescheids.
Haben Sie nun einen Bußgeldbescheid erhalten, mit dem Sie aber nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Dokuments, Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch wird von der zuständigen Behörde geprüft und entweder zugelassen oder abgelehnt.
Damit der Einspruch zugelassen wird und es zu einem Bußgeldverfahren kommt, muss irgendeine Art von Argumentation vorliegen.
Es gibt Fälle, in denen ein Bußgeldbescheid falsch verschickt wurde. Können Sie einen solchen Fehler leicht aufklären, indem Sie Beweis liefern, dann kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens durch die Behörden. Dafür ist kein Anwalt notwendig.
Bei einem rechtmäßig zugestellten Bußgeldbescheid, dem Sie dennoch widersprechen möchten, kann ein Anwalt entscheidend sein. Denn Personen ohne juristische Vorkenntnisse haben meist kein Wissen darüber, wie bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bestmöglich argumentiert werden muss. Ein Anwalt kennt dagegen die richtigen Argumente, um ein Bußgeldverfahren ins Rollen zu bringen.
Verschiedenen Schätzungen zufolge ist jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft oder in der Beweisführung mangelhaft und liefert somit Angriffspunkte für einen Einspruch.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie hilft ein Anwalt dabei, mein Bußgeldverfahren einstellen zu lassen?
An sich steht es jeder Person frei, die Entscheidung zu treffen, ob man mit oder ohne anwaltliche Unterstützung Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchte. Jedoch empfiehlt es sich tatsächlich sehr, sich wenigstens von einem Anwalt beraten zu lassen.
Denn ein Bußgeldverfahren wird in den meisten Fällen nur eingestellt, wenn Beweise geliefert werden können, dass in der Beweisführung ein Fehler vorgelegen hat. Ein Laie, der weder über die Abläufe innerhalb der Polizei oder der Behörden Ahnung hat noch die Funktionsweisen und Tücken verschiedener Messgeräte kennt, hat kaum Chancen, eine Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu bewirken.
Um an Messprotokolle, Bedienungsanleitungen und Schulungsinformationen des Personals zu gelangen, muss Akteneinsichtsrecht gewährt werden.
In diesen Akten können sich die Beweise finden, mit denen die Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann. Ohne anwaltliche Unterstützung ist es enorm schwierig, die Informationen und Beweise auszuwerten.
Welche Gründe kann die Einstellung meines Bußgeldverfahrens haben?
In einem Bußgeldverfahren wird überprüft, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig erstellt wurde. Dafür werden verschiedene Dokumente gesichtet.
Finden sich hier Informationen, die anzweifeln, dass die Messung korrekt stattgefunden hat, kann ein Bußgeldverfahren eingestellt werden. Für Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann es verschiedene Gründe geben:
- Ein Zeuge kann den Beschuldigten entlasten
- Fehlerhafte Messungen können nachgewiesen werden
- Beamten ist ein offensichtlicher Fehler unterlaufen
- Innerhalb der Verjährungsfrist konnte kein Fahrer ermittelt werden
Finden sich Informationen, dass einer dieser Punkte möglicherweise zutreffen könnte, dann wird ein Verfahren in der Regel eingestellt.
Das Gericht kann außerdem nach dem sogenannten Opportunitätsprinzip richten. Das bedeutet, dass der Richter ein Bußgeldverfahren einstellen kann, weil sich die weitere Verfolgung des Verstoßes nicht lohnt. Das passiert meist, wenn es nicht im öffentlichen Interesse liegt, das Verfahren weiterzuführen und eine Strafe auszusprechen.
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Bei Erhalt des Bußgeldbescheids beginnt die zweiwöchige Frist zu laufen, in der Sie einen Einspruch einlegen können.
Haben Sie das getan, wird Ihr Einspruch geprüft. Das Gericht überprüft in diesem Zwischenverfahren, ob Ihr Einspruch fristgerecht und ordentlich erfolgt ist. Da viele Einsprüche bereits in diesem Schritt als unzulässig erklärt werden, lohnt sich anwaltliche Unterstützung. Denn ein Einspruch kann auch abgelehnt werden, wenn das Gericht schlichtweg keinen Grund für ein Verfahren sieht.
Wird der Einspruch jedoch zugelassen, dann kommt es zum Hauptverfahren. Bis zum Beginn des Hauptverfahrens kann der Einspruch noch zurückgezogen werden. Deutet es sich bereits an, dass das Verfahren nicht positiv für den "Täter" ausgehen wird, dann sollte das Verfahren frühzeitig beendet werden.
Für das Hauptverfahren werden Zeugen geladen und Beweise gesammelt. All dieses Material wird im Hauptverfahren vom Gericht gesichtet. Auch der "Täter" kann hier eine Aussage machen und seine Sicht erläutern.
Anschließend entscheidet der Richter, ob der "Täter" schuldig gesprochen wird oder ob es zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch kommt. Ist der Angeklagte mit dem Urteilsspruch nicht einverstanden, dann kann dieser eine Rechtsbeschwerde einreichen. Diese wird erneut geprüft und entweder akzeptiert oder verworfen. Das Urteil wird daraufhin aufgehoben oder beibehalten.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wer trägt die Kosten bei einem Bußgeldverfahren?
Die Kostenübernahme hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. In jedem Fall empfiehlt es sich, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, da ein Verfahrensausgang niemals vorhergesagt werden kann. Sollte das Gericht tatsächlich einen Schuldspruch verkünden, trägt der Täter die Kosten.
Einstellung
Bei einem eingestellten Verfahren werden die Verfahrenskosten von der Staatskasse übernommen. Jedoch muss der Fahrzeughalter seine eigenen Auslagen in der Regel selbst bezahlen. Das bedeutet, dass die Anwaltskosten bei einem eingestellten Verfahren nicht von der Staatskasse übernommen werden.
In vielen Fällen einigt sich das Gericht eher auf eine Einstellung des Verfahrens als auf einen Freispruch des Betroffenen. Denn so muss die Staatskasse nicht noch zusätzlich die Anwaltskosten und Auslagen des Fahrzeughalters übernehmen. Da Geldbuße, Punkte und Fahrverbot bei einer Einstellung wegfallen, sind die verhältnismäßig geringen Anwaltskosten in der Regel zu verschmerzen.
Freispruch
Bei einem Freispruch des Fahrzeughalters übernimmt die Staatskasse alle Kosten – auch die Anwaltskosten des Betroffenen. Doch nur die wenigsten Bußgeldverfahren enden in einem Freispruch, da die Staatskasse bei einem eingestellten Verfahren weniger Kosten übernehmen muss.
Verurteilung
Hält das Gericht den Fahrzeughalter für schuldig, dann kommt es zu einer Verurteilung. In diesem Fall muss der Verkehrssünder ein Bußgeld bezahlen, das in vielen Fällen deutlich strenger ausfällt als ursprünglich. Zudem ist der Verurteilte verpflichtet, alle Verfahrenskosten zu übernehmen. Neben seinen eigenen Anwaltskosten müssen auch Kosten für den Prozess beglichen werden.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte