Einbahnstraße – Vorfahrt, Schilder & Bußgeld
- In einer Einbahnstraße müssen alle Verkehrsteilnehmer in die gleiche Richtung fahren.
- Diese Verkehrsregel gelten für alle Kraftfahrer und Radfahrer.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Weshalb gibt es überhaupt Einbahnstraßen?
Eine Einbahnstraße ist eine öffentliche Straße, die lediglich von einer Seite und in eine Richtung befahren werden darf. Diese Verkehrsregel gilt für alle Kraftfahrer und Radfahrer. Fußgänger dürfen die Gehwege einer Einbahnstraße dagegen auf beiden Seiten und in beide Richtungen nutzen. Eine Einbahnstraße kann das Navigieren durch den engen Stadtverkehr für Autofahrer häufig etwas kompliziert machen, jedoch kommen mit einer Einbahnstraße auch einige positive Nebeneffekte:
- Die Gefahr, dass ein Auto mit dem Gegenverkehr kollidiert, ist nicht vorhanden.
- Der Verkehr in einer Einbahnstraße ist deutlich übersichtlicher.
- Es können zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne dass dies eine Beeinträchtigung für den Verkehrsfluss darstellt.
- Der Verkehrsfluss bleibt auch bei engen Straßen und viel Verkehr erhalten, da alle Fahrzeuge in die gleiche Richtung möchten.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie erkenne ich eine Einbahnstraße?
Je nachdem, von welcher Richtung Sie kommen, werden Sie eines von zwei Schildern am Anfang oder Ende einer Einbahnstraße sehen. Das rechteckige Schild mit weißem Pfeil und dem Wort "Einbahnstraße" in schwarzer Schrift zeigt an, in welche Richtung eine Einbahnstraße befahren werden darf.
Nähern Sie sich einer Einbahnstraße von der falschen Seite, dann ist dort ein Schild platziert, das ganz klar signalisiert, dass eine Einfahrt nicht erlaubt ist. Hier steht meist ein typisches "Einfahrt verboten"-Schild.
Zu Beginn einer Einbahnstraße kann ein klassisches Richtungsschild stehen – jedoch mit einer kleinen ergänzenden Information für Radfahrer. Denn in manchen Einbahnstraßen ist es Radfahrern erlaubt, in beide Richtungen die Straße zu befahren. Hierfür muss unter dem klassischen Einbahnstraßen-Schild ein kleines Rad-Symbol mit Pfeilen in beide Richtungen zu sehen sein. Befindet sich dieses zusätzliche Schild nicht dort, dann dürfen auch Radfahrer nur in die vorgegebene Richtung eine Einbahnstraße befahren.
Was passiert, wenn ich mit dem Fahrrad verkehrt herum in eine Einbahnstraße hineinfahre?
Auch Radfahrer müssen sich an die vorgegebene Fahrtrichtung halten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Einbahnstraßen von Fahrradfahrern in beide Richtungen befahren werden dürfen. Gilt dies jedoch nicht, droht einem Geisterfahrer auf dem Fahrrad ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 Euro. Wurde ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, steigt dieses auf 25 Euro – bei einer Gefährdung drohen 30 Euro und ein entstandener Unfall zieht ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro nach sich.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte