Bußgeld nach Blitzer – Jetzt kostenfrei Chancen auf Einspruch prüfen!
- Wurden Sie von einem Blitzer erwischt, wird in jedem Fall ein Bußgeld fällig.
- In schweren Fällen kann eine Punktestrafe oder sogar ein Fahrverbot hinzukommen.
- Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Inhalt:
- Welches Bußgeld droht mir nach einem Blitzer innerorts?
- Wie hoch fällt das Bußgeld nach einem Blitzer außerorts aus?
- Wie hoch fällt der Toleranzabzug bei der Berechnung des Bußgeldes nach einem Blitzer aus?
- Was passiert, wenn ich ein Bußgeld nach einem Blitzer innerhalb der Probezeit kassiere?
- Wie erfahre ich von einem Bußgeld nach einem Blitzer?
- Wie kann ich mich gegen ein Bußgeld nach einem Blitzer wehren?
- Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Welches Bußgeld droht mir nach einem Blitzer innerorts?
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, nachdem ein Blitzer Ihren Geschwindigkeitsverstoß aufgezeichnet hat, hängt davon ab, um wie viel km/h Sie das Tempolimit überschritten haben. Bis zu einer Überschreitung von 20 km/h ist der Gesetzgeber noch gnädig und brummt Ihnen lediglich ein Bußgeld in Höhe von maximal 70 Euro auf.
Bei mindestens 21 km/h zu viel auf dem Tacho droht Ihnen jedoch zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg auch gleich ein einmonatiges Fahrverbot. Übersteigt Ihre gefahrene Geschwindigkeit das erlaubte Höchsttempo um ganze 61 km/h dann müssen Sie sogar für drei Monate den Lappen abgeben. Diese Regeln gelten seit Ende April 2020 – hier wurde der neue Bußgeldkatalog mit verschärften Sanktionen eingeführt.
* gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie hoch fällt das Bußgeld nach einem Blitzer außerorts aus?
Auch außerorts gelten seit Ende April verschärfte Strafen in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bisher kam auf Raser erst ab einem Verstoß gegen das Tempolimit von mindestens 41 km/h ein Fahrverbot zu. Dies wurde nun auf die Grenze von 26 km/h herunter geschraubt. Auch die Bußgelder fallen seit April etwas höher aus als zuvor.
* gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Wie hoch fällt der Toleranzabzug bei der Berechnung des Bußgeldes nach einem Blitzer aus?
Technik ist nicht unfehlbar und so kann es auch bei einem Blitzer zu kleineren Messungenauigkeiten kommen. Daher wird nach jeder erfolgreichen Messung der Wert um den sogenannten Toleranzabzug vermindert. Im Fall von stationären oder mobilen Blitzern, die montiert oder aufgestellt werden, liegt der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h bei pauschal 3 km/h, die abgezogen werden. Bei über 100 km/h gemessener Geschwindigkeit wird der Wert um 3 % verringert. Es wird der geringere Wert verwendet, um das Bußgeld und etwaige andere Sanktionen nach einem Blitzer zu berechnen.
Ein weiteres System, das im Einsatz ist, um Raser zu erwischen, sind Videonachfahrsysteme. Diese sind in Zivilfahrzeugen installiert und können während der Fahrt aktiviert werden. Da hier sowohl das Messfahrzeug als auch das beobachtete Fahrzeug in Bewegung sind, können die gemessenen Werte etwas stärker von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen. Daher wird von Messwerten, die mithilfe eines Videonachfahrsystems aufgezeichnet wurden, stets 5 % Toleranz abgezogen.
Was passiert, wenn ich ein Bußgeld nach einem Blitzer innerhalb der Probezeit kassiere?
Die Konsequenzen eines Tempoverstoßes innerhalb der offiziellen Probezeit hängt von der Überschreitung der jeweilig zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. War der Fahranfänger unter 20 km/h zu schnell unterwegs, dann kassiert er zusätzlich zu den regulären Strafen einen sogenannten B-Verstoß. Erst wenn der Führerschein-Neuling zwei B-Verstöße angesammelt hat, muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolviert werden. Zusätzlich kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre.
Lag der Tempoverstoß jedoch oberhalb der 20 km/h-Grenze, dann wird das als schwerwiegender A-Verstoß angesehen. Bereits bei einem dieser Vergehen sind Aufbauseminar und verlängerte Probezeit Pflicht.
Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Wie erfahre ich von einem Bußgeld nach einem Blitzer?
In der Regel löst ein Blitzer aus, sobald eine Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt wird. Das Foto zeigt im Idealfall das Kennzeichen des geblitzten Fahrzeugs und den Fahrer. Im Anschluss wird das Kennzeichen mit dem Fahrzeugregister abgeglichen. So kann der Halter ermittelt werden, auf den das Fahrzeug offiziell zugelassen ist.
Falls es sich bei dem geblitzten Fahrer um den Halter des Fahrzeugs handeln könnte, erhält dieser in der Regel gleich den Bußgeldbescheid. Hier ist die gefahrene Geschwindigkeit notiert und die entsprechende Strafe, mit der der Verstoß sanktioniert wird.
Handelt es sich beispielsweise bei dem Fahrer um eine Frau und bei dem Halter um einen Mann, dann wird erst ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen herausgeschickt. In diesem kann der Halter des Fahrzeugs Angaben dazu machen, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist und an wen der Bußgeldbescheid verschickt werden soll.
Wie kann ich mich gegen ein Bußgeld nach einem Blitzer wehren?
Es geschieht sehr häufig, dass Fahrzeughalter nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheids einfach das geforderte Bußgeld begleichen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob der Bescheid rechtmäßig ist. Denn häufig ist das nämlich nicht der Fall. Statistiken besagen, dass etwa jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder unrechtmäßig ausgestellt wurde.
Sobald Sie den Bußgeldbescheid per Post erhalten haben, bleiben Ihnen 14 Tagen, um offiziell gegen diesen Einspruch einzulegen. Haben Sie bereits Beweise, die Ihre Unschuld belegen oder Gründe, weswegen Sie den Bescheid anzweifeln, sollten Sie diese Informationen bereits mitliefern. Falls Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Einspruch und das anschließende Prozedere korrekt abläuft, kann Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt entscheidend weiterhelfen. Dieser unterstützt Sie bei allen Schritten und übernimmt für Sie die Kommunikation mit den Behörden.
Möchten Sie zuvor noch wissen, ob Ihr Fall überhaupt Erfolgspotential hat? Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenfrei von uns prüfen. Unsere Verkehrsrechtsexperten teilen Ihnen im Anschluss mit, wie die Chancen in Ihrem speziellen Fall stehen.
Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?
Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.
Beitrag geprüft von
Rechtsanwalt Philipp Caba**
Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte