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Betriebserlaubnis – Genehmigung für PKW, Roller, Moped & Co.

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Beitrag geprüft vonRechtsanwalt Philipp Caba**
16.05.2023 | 5 Min. Lesezeit
  • Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) befähigt Fahrzeuge dazu, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.
  • Auf Deutschlands Straßen darf kein PKW ohne eine allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs sein.
  • Die Betriebserlaubnis muss bereits vor der Serienproduktion erteilt worden sein.

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Was ist die Betriebserlaubnis?

Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) befähigt Fahrzeuge dazu, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das Fahrzeug muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sowohl Sicherheits- als auch Umweltschutzstandards eingehalten werden. Die allgemeine Betriebserlaubnis wird für neue Fahrzeuge im Rahmen einer sogenannten Typengenehmigung ausgegeben.

Vor dem Verkauf eines Fahrzeugs an den Endkunden muss der Hersteller eines Fahrzeugs auf eigene Kosten eine Prüfung durchführen lassen. Hierbei wird die Konformität des Fahrzeugs bestätigt. Erst nach Erhalt der Betriebserlaubnis darf der Fahrzeughersteller mit der serienmäßigen Herstellung und dem Vertrieb des Fahrzeugs beginnen. Zudem muss der Produzent darauf achten, dass die Grundlagen der Betriebserlaubnis weiterhin eingehalten werden.

In der ABE ist außerdem vermerkt, ob und welche Fahrzeugteile nach Zulassung hinzugefügt werden dürfen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Fahrzeuge benötigen eine Betriebserlaubnis?

In der Regel benötigen alle Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, eine Zulassung. Um ein Fahrzeug zuzulassen, ist die Betriebserlaubnis und ein amtliches Kennzeichen notwendig. Unter welchen Umständen ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erhält, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genau geregelt. Beim Kauf eines Fahrzeugs müssen Sie sich darüber informieren, ob das Fahrzeug über eine ABE verfügt. Bei PKW oder Krafträdern kann eine gültige Betriebserlaubnis jedoch meist vorausgesetzt werden.

Allerdings benötigt nicht jedes Fahrzeug eine Betriebserlaubnis. Im Fall von zulassungsfreien Fahrzeugen, wie Stapler oder Leichtkrafträder, ist eine einfache Genehmigung ausreichend. Diese Fahrzeuge benötigen eine Genehmigung, aber keine Betriebserlaubnis:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die mit maximal 20 km/h unterwegs sind

  • Kleinkrafträder

  • land- und forstwirtschaftliche Anhänger

Wie verhält es sich mit Fahrzeugen, die keinem bestimmten Typ entsprechen?

Fahrzeuge, die eine Betriebserlaubnis erhalten haben, werden in der Regel einem bestimmten Fahrzeugtyp zugeordnet. Ein Cabrio erhält beispielsweise eine andere Typengenehmigung als ein Geländewagen. Für ein Fahrzeug, das keinem bereits bekannten Typ zugeordnet werden kann, ist es ebenfalls möglich, eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Hierbei ist es notwendig, einen anerkannten Sachverständigen zu engagieren, der ein Gutachten erstellt. Dieses muss Informationen über die folgenden Punkte enthalten:

  • Fahrzeugart

  • Hubraum/Leistung

  • Gesamtgewicht

  • Fahrzeugabmessungen

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Bestätigt der Gutachter die Straßentauglichkeit und Konformität des Fahrzeugs, kann ein Antrag auf KFZ-Betriebserlaubnis eingereicht werden. Dem Antrag ist eine Dokument anzuhängen, welches erläutert, inwiefern das Fahrzeug die technischen Bestimmungen einhält. Anschließend prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Antrag und trägt bei Erteilung der Betriebserlaubnis alle Informationen des Fahrzeugs in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ein.

Wie beantrage ich eine Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis zu beantragen, ist Sache des Fahrzeugherstellers. Bevor das Fahrzeug serienmäßig produziert oder vertrieben wird, muss eine ABE vorliegen. Hierfür sind seitens der Hersteller einige Voraussetzungen zu erfüllen. Beispielsweise muss der Hersteller oder ein Vertreter den Sitz in einem Land haben, in welchem der Vertrag zur Gründung der EWG bzw. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, um für den europäischen Markt eine Betriebserlaubnis zu erhalten.

Es erfolgt eine kostenpflichtige Prüfung des Fahrzeugs durch einen anerkannten Gutachter, welcher das Fahrzeug auf bestimmte technische und mechanische Voraussetzungen hin testet. In der Regel muss das geprüfte Fahrzeug einem bestimmten Typ entsprechen, sodass es in einer Kategorie eingeordnet werden kann. Das erleichtert die Erteilung der Betriebserlaubnis.

Ob eine Betriebserlaubnis erteilt wird, entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Antragsteller, also in der Regel der Hersteller des Fahrzeugs, muss eine Reihe von Dokumenten einreichen und die Prüfung durch einen amtlich geprüften Gutachter in die Wege leiten und bezahlen. Zudem muss dem Kraftfahrt-Bundesamt ein Fahrzeugbrief für jedes dem Typ entsprechende Fahrzeug in ausgefüllter Form vorliegen. Diese Informationen ergänzt das KBA bei der Zulassung eines solchen Fahrzeugs in die Blanko-Form des Fahrzeugbriefs.

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Was passiert, wenn ich meine Betriebserlaubnis verliere?

Im Falle eines PKW ist es nicht möglich, die Betriebserlaubnis im physischen Zustand zu verlieren. Ein Fahrzeug kann die allgemeine Betriebserlaubnis verlieren oder diese kann ablaufen. Jedoch erhalten PKW-Besitzer nur Fahrzeugschein und -brief. Die Betriebserlaubnis liegt dem Kraftfahrt-Bundesamt in digitaler Form vor.

Einige Fahrzeugtypen erhalten dagegen die allgemeine Betriebserlaubnis in Form eines Dokuments, welches nicht verloren werden sollte. Darunter fallen beispielsweise:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mopeds und Mokicks

  • Fahrräder mit Hilfsmotor

  • Leichtkrafträder (Erste Inbetriebnahme vor dem 1. März 1992)

  • Motorisierte Krankenfahrstühle (Erste Inbetriebnahme vor dem 1. März 1991)

Geht Ihnen beispielsweise als Moped-Besitzer die allgemeine Betriebserlaubnis verloren, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Abschrift beim Kraftfahrt-Bundesamt oder beim TÜV zu beantragen. Das gilt jedoch nur für die eben aufgezählten Fahrzeugtypen. Dafür benötigen Sie folgende Informationen:

  • Ihr Vor- und Zuname

  • Straße, Postleitzahl und Ort, wo Sie wohnen

  • Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind

  • Typbezeichnung des Fahrzeugs

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer

  • Baujahr

  • Hersteller

  • Gesamtgewicht (in kg)

  • Achsenanzahl

Welche Strafe droht mir, wenn ich ohne Betriebserlaubnis fahre?

Laut § 69 StVZO handelt es sich beim Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird. Sind Sie Moped- oder Rollerfahrer und können Sie bei einer Polizeikontrolle die allgemeine Betriebserlaubnis nicht vorzeigen, weil Sie diese verloren haben, dann wird meist ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.

Werden Sie von Beamten gestoppt, weil diesen einzelne Bauteile an Ihrem Fahrzeug suspekt vorkommen, müssen Sie nachweisen, dass diese eine ABE erhalten haben. Ist dem nicht so und Sie haben Modifikationen vorgenommen, ohne dass diese in der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs notiert wurden, dann kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 10 und 50 Euro aufgebrummt werden.

Fahren Sie jedoch einen PKW, der nicht über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt, im öffentlichen Straßenverkehr, dann werden 135 Euro fällig. Kam es zu einem Unfall oder einer schweren Gefährdung, kann die Strafe entsprechend höher ausfallen. Bei einem LKW oder Bus ohne ABE werden Sie meist zu einer Geldstrafe von 180 bis 270 Euro verdonnert.

Wirken sich Änderungen am Fahrzeug auf die Betriebserlaubnis aus?

In der allgemeinen Betriebserlaubnis muss vermerkt sein, welche Fahrzeugteile nach Erteilung noch an- oder eingebaut werden dürfen. Haben Sie also vor, an Ihrem Fahrzeug etwas herumzuschrauben oder es zu tunen, dann müssen Sie eng Rücksprache mit der zuständigen Zulassungsbehörde halten. Entsprechen vorgenommene Modifikationen nicht den Grundlagen der Betriebserlaubnis, kann Ihnen die Zulassung entzogen werden. Alternativ kann beim Kraftfahrt-Bundesamt ein Nachtrag in der Betriebserlaubnis beantragt und vorgenommen werden, welches die Änderungen am Fahrzeug bestätigt.

Unter welchen Umständen erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs?

Der § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung regelt, unter welchen Umständen die Betriebserlaubnis erteilt wird, bestehen bleibt und erlischt. Damit einem Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis aberkannt wird, müssen Änderungen vorgenommen werden durch die

  1. "die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie bei jeder Ausbesserungen oder Reparatur gleich um die ABE Ihres Fahrzeugs bangen müssen. Denn notwendige Reparaturen, der Austausch von Verschleißteilen und das Ausbessern von Defekten sind hierbei ausgenommen. Damit die Betriebserlaubnis erlischt, müssen einzelne Fahrzeugteile absichtlich angebaut oder entfernt worden sein.

Doch auch hier gibt es je nach Betriebserlaubnis Modifikationen, die Sie sehr wohl durchführen dürfen. Hierbei müssen Sie sich an "Einschränkungen, Anbauvorschriften oder andere Auflagen für anbauabnahmepflichtige Bauteile" halten, welche in der ABE notiert sind. Einen vorhandenen Turbolader durch ein neues Teil zu ersetzen, ist also in Ordnung. Jedoch dürfen Sie einem Fahrzeug keinen Sportauspuff hinzufügen, wenn das nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Beitrag geprüft von

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Rechtsanwalt Philipp Caba**

Philipp Caba ist ein erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Zivil-, Bank- und Versicherungsrecht. Er studierte in Deutschland und Schweden und ist Geschäftsführer der Gansel Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte